und darum ist es hier viel gemütlicher :cool::cool:
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Hilfe, jetzt bin ich verwirrt :( was denn nun? B oder E z B?? :)
b schein reicht.
es wird nur darüber diskutiert ob die motorleistung für vernünftiges fahren reicht. aber 105 ps sind sicher mal nicht so das problem.
( b weil beide höchstzulässigen gesamtgewichte < 3,5t -- aber: wie schon erwähnt auf die stützlast achten. es gilt die niedrigere vom auto. kontrolle: personenwaage unters stützrad)
edit: wenn dein motor wirklich gechippt ist, auf die temperatur usw. achten. beim anhängerziehen ist der motor unter dauerbelastung. nicht dass das dann mit chip zu viel wird.
Hallo!
Gilt das also genauso wie beim betrunken Auto fahren? Da musste einmal einer, der mir mein parkendes Auto (mit drei anderen zusammen!) verschrottet hat, 100 000S an die Versicherung zahlen, den Rest musste diese selbst abdecken.
Dann kommen die betreffenden Leutchen eigentlich eh gut weg!
lg!
OK … da ist wohl auch die Novelle spurlos an mir vorübergegangen … es ist ein "B" Gespann, weil die Summe der HzGG 3,5to nicht übersteigt … vor der Novelle war es eben so, dass das Eig.Gew. des Zugfahrzeuges größer als das HzGG des Anhängers sein muss, und die Summer der beiden HzGG 3,5 to nicht übersteigt…also JA, Du darfst es so ziehen...
Aber Du solltest es eben nicht…nimm einen kleineren Anhänger oder besorg Dir ein ordentliches Zugfahrzeug...
Na ich würde mal sagen das es für viele sehr Existenz bedrohend sein kann wenn man von heute auf morgen 100.000S auf den Tisch legen muss.
Hallo !
Ja darfst Du weil unter 3500kg gesamtgewicht beider zulassungen sind. Außerdem darfst bis 1400Kg anhängen beim Golf .
Golf 1870Kg
Knaus 1300Kg
Also Gesamt 3170Kg
FS der Gruppe B reicht voll und ganz aus in ganz EU, ansonsten CODE 96 theorie kurs machen und gegessen ist die Frage.
Ist doch die einfachste Rechnung und wenn Du Dir nicht sicher bist frag doch in einer Fahrschule deiner Nähe nach!
Der Sicherste und einfachste Weg
Glg Dacia
Auch ich dürfte den Knaus ziehen mit meinen weil bis 1300Kg anhängen darf und Gesamt dann 3110 Kg habe.
Hallo!
Ich fahre mit dem gleichen Gespann wie du: Golf 1,6 tdi 105 PS und 1300 kg WW, der meist bis ans Limit beladen ist.
Problematisch ist, wie meine Vorredner schon erwähnt haben, die sicherlich unterdimensionierte Kupplung. Zum Glück bin ich erst einmal in einem langem Stau auf einer bergauf führenden Straße gestanden. Da hat die Kupplung schon zu stinken begonnen. Langes Reversieren mit schleifender Kupplung geht ebenfalls nicht.
Weiters solltest du beim langen bergauf Fahren auf die Öltemperatur achten und rechtzeitig vom Gas gehen. Der Golf schafft Steigungen im 4. Gang und Tempo 90-100 ohne Probleme, allerdings steigt dabei die Öltemperatur auf bis zu 150 Grad. Daher rechtzeitig vom Gas gehen und lange Steigungen statt mit 100 nur mit 70-80 fahren.
Mit der Stabilität des Gespannes habe ich überhaupt keine Probleme. Wichtig ist, dass der WW richtig beladen ist und die zulässige Stützlast so gut wie möglich ausgenutzt wird. Ich habe das erst gestern wieder bemerkt, wie sich ein paar kg mehr oder weniger auf der Deichsel auswirken können. Beim weg fahren hatte ich gerade noch genug Gewicht auf der Deichsel. Dann haben wir ein paar Flaschen Wasser aus dem Kühlschrank, der sich vor der Achse befindet genommen und die Toilette, die sich im Heck befindet genutzt. Schon diese minimale Gewichtsveränderung hat ausgereicht, dass das Gespann instabil wurde und bei jeder Gelegenheit ins Schlingern kam. Ich habe dann angehalten und die Bettwäsche von hinten nach vorne geräumt, und schon war wieder alles beim Alten. Das Gespann lief wie auf Schienen.
Mittlerweile hat der Golf 221.000 km auf dem Tacho, davon sicher 50.000 km mit WW. Bei 200.000 km habe ich auf Anraten des Mechanikers die Kupplung gewechselt. Selbst hätte ich aber nicht gemerkt, dass da was nicht in Ordnung ist.
Sonst gab es keine größeren Reparaturen, die ich auf den Anhängerbetrieb zurückführen würde.
Ich habe vor 5 Jahren den EzB Schein gemacht, da das Eigengewicht des Golfs um ein paar kg geringer ist als das hzGG des WW.
Harry
Hallo,
es geht nicht um das zulässige Gesamtgewicht, sondern um das momentane Gesamtgewicht!
http://www.bos.at/fahrschule_zusatzi...er_be_2013.htm
nö, kein Polizist wird dich sofern nicht der Verdacht einer Überladung im Raum steht zur Waage zitieren. Er nimmt das höchstzulässige Gesgew. vom Zugfahrzeug (1) aus den Papieren und addiert es mit dem höchstzulässigen Gesgew. des Anhängers (2) laut Papieren. 1 + 2 darf bei FS B 3.500 kg nicht überschreiten. Dem ist wurscht ob du leer fährst oder geladen bist......
Hallo maexchrista!
So blöd ist sicher kein Polizist, denn dann gibts viel Arbeit: Anzeige schreiben, Stellungnahme zu den Einsprüchen etcetc. Der Gesetzegeber hat es ja so wollen. Das gilt ebenso bei Anzeigen wegen zu hoher Geschwindigkeit (100 bis 3.500kg statt 80 wenn drüber...). Man muss halt selber nur sicher sein wie schwer das Gespann ist.
b)
falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist einen anderen als leichten Anhänger, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht übersteigt,
Hallo,
es gibt aber seit einiger Zeit eine Begrenzung des Gesamtzuggewichtes. Summe der tatsächlichen Fahrzeugmassen darf eine Gesamtmasse nicht übersteigen.
Diese kann, muss aber nicht, geringer sein als die Summe der zulässigen Gesamtmassen. Steht nicht in den Papieren, aber am Typenschild.
Z.B. Sharan, Alhambra, Galaxy: 2500kg Gesamtgewicht, 2000kg Anhängelast, 4000kg Gesamtzuggewicht. Verlust von 500kg Nutzlast.
Allerding sstimmen die 100 km/h nicht.
Man darf das Gespann zwar mit B fahren aber bei den Geschwidnigkeiten hat man den Satz mit dem Eigengewicht des Zugfahrzeuges NICHT rausgenommen:
http://img191.imagevenue.com/loc434/..._122_434lo.jpg
Früher (vor 2013) stand der Satz mit dem Eigengewicht des Zugfahrzeuges bei den schweren Anhängern mit Klasse B auch bei den Bestimmungen zur Lenkberechtigung drinnen, jetzt nur mehr bei den Geschwindigkeiten.
Das heißt dass das Gespann aus dem Eingangsposting zwar mit Klasse B gelenkt werden darf aber es gilt beeits die dritte Zeile im Bild hier da das Eigengewicht zu gering ist, also 50/70/80/80
MEin alter ALhambra (1999) hatte 110Ps und ein hzGG von 2400 und durfte 2000 kg ziehen mit einem Gesamtzuggewicht von 4000.
Mein jetziger Alhambra hat statt 110Ps nur 90 und darf auch 2000 ziehen aber trotz identem Gewicht darf ich nur ein Gesamtzuggewicht von 3970 kg haben, die Leistung spielt hier auch rein.
und für alle weiteren Anfragen, welcher Schein für ein bestimmtes Gespann benötigt wird, hab ich hier einen link, der ein klare Antwort gibt:
http://www.mmm-software.at/site/index.php?option=com_content&view=category&layout= blog&id=11&Itemid=23