Zitat von
thoreau
Normalerweise halte ich mich raus, denn das Geschwurbel eines abos zieht sich quer durch alle Foren und macht nur müde, aber jetzt wird's an der Zeit, dazu was zu schreiben, denn in seiner Selbstdarstellungsneurose reitet der Typ andere User unter Umständen in massive Schwierigkeiten.
Hallo Peter und Monika,
es ist schon hanebüchen, was da vom Experten für eh alles behauptet wird.
Anhänger, die dem Grunde nach eine Zulassung benötigen, müssen auch eine Versicherung haben und es ist absoluter Nonsens, zu behaupten, dass sie im Nichtversicherungsfall beim Zugfahrzeug mitversichert sind. Was ein Anhänger ist und welche eine Zulassung und somit Versicherung benötigen, ist im KFG in einer Menge Paragraphen genau geregelt ( z.B. §§ 37ff i.V.m. 59/1 KFG) und Wohnwagenanhänger sind mit Sicherheit nicht zulassungsfrei.
Und die übrigen Ratschläge, die hier erteilt werden, können Euch ebenfalls teuer zu stehen kommen, weil z.B, abgesehen von einem eventuellen Verwaltungsstrafverfahren (ich halte es für ein Gerücht, dass sich die Polizei nicht auskennt, im Speziellen die, die für den Verkehr zuständig ist), im Schadensfall jede Versicherung aussteigt bzw. sich für unzuständig erklärt.
Natürlich kann es gut gehen und nichts passieren, aber das Risiko ist schon enorm hoch, weil im Straßenverkehr oft Dinge passieren, die mensch einfach nicht beeinflussen kann, überhaupt bei der von Euch vorgesehenen Distanz.
Wenn ihr also mit Eurem Anhänger die Kriterien für ein tatsächliches Überstellungskennzeichen (kann bei jeder Zul.-Stelle beantrgt werden und kostet jedenfalls weniger, als die Begleichung eines eingetretenen Schadens) nicht erfüllt, dann denkt über eine andere Art des Transportes nach - kommt in jedem Fall billiger, als der Fall eines Falles.
Da gibt's z.B. völlig legale Anhänger zum ausborgen, auf denen ein derartiger Wohnwagen gepackt und bei dementsprechendem Zugfahrzeug transportiert werden darf und kann.
Lieben Gruß
thoreau