Hallo liebe Camper!
Ich hoffe Ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen. :D
Darf ich mit diesem Auto den Wohnwagen ziehen? (siehe Anhänge)
Ist dies mit Führerschein Klasse B erlaubt?
Vielen Dank im voraus für die Antworten. :)
LG.
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Hallo liebe Camper!
Ich hoffe Ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen. :D
Darf ich mit diesem Auto den Wohnwagen ziehen? (siehe Anhänge)
Ist dies mit Führerschein Klasse B erlaubt?
Vielen Dank im voraus für die Antworten. :)
LG.
Hallo!
Und herzlich willkommen hier!
Ja darfst du ziehen.
Ist leider kein B-Gespann weil das hzgG des Hängers höher als das Eigengewicht des zugfahrzeug ist.
Kleiner Tipp:
Volltanken und hier und da ein Bischen Gewicht rein (so das das Auto 1310kg hat) und dann bei der Landesprüfstelle das Eigengewicht neu verwiegen und eintragen lassen. Dann hast ein B-Gespann. ;)
Hallo und vielen Dank für die Antwort!
Bist Du dir da sicher? :confused: Ich habe noch ein wenig im Internet gesucht und über die Seite help.gv.at folgendes gefunden: (Lt. diesem Text bezieht es sich ja nicht auf das Eigengewicht des PKW sondern auf das höchste zulässige Gesamtgewicht?)
Ziehen von Anhängern mit „B“
Mit dem Führerschein der Klasse B darf ein
leichter Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg) gezogen werden.
Ein schwerer Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg) darf mit der Klasse B gezogen
werden, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn
die momentane Gesamtmasse des Anhängers weder die
höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bzw. den bei der Genehmigung festgesetzten Wert (Anhängelast) übersteigt.
Sorry, da ist wohl was an mir vorbei gegangen.
Allerdings finde ich auch deinen Text nicht vollständig.
Die Klasse dürfte sich anscheinend nur noch auf die eingetragene Anhängelast und das Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination beziehen:
§2:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10012723
Sogesehen müsste dein gespann auch ein B-Gespann sein.
Ist ein B-Gespann.
Achtung: Bei der Stützlast gilt der niedrigere Wert, also die 75 kg des Golfs.
LG
Wolfgang
Ist ein B Gespann
Wenn das zul Gesamtgewicht beider Fahrzeuge 3,5 t übersteigt brauchst du E zu B
So habe ich es vor 9 Jahren gelernt [emoji3]
Andrea und Ewald on Tour
Reisen, Reisen, reisen...[emoji1][emoji1][emoji1][emoji1]
Ja du darfst. Du wirst zwar wenn viel unterwegs sein willst wenig Freude haben. Für langgezogene Steigungen ein wenig Zeit mitbringen und bergab nicht unbedingt auf die erlaubten 100 kmH bestehen....
Aber hättest du ein zB stärkeres, schwereres, größeres und dadurch auch ein stabileres Gespann dürftest dafür nur mehr 80 in AT fahren.... Thats it
Viel Spass bei deinen Ausfahrten und ab und zu einen. Blick auf den Tacho und Temperaturanzeige...
lg Harry
Steigungen gehen schon, hab selber nur 3 PS mehr. Aber beachten dass man die Leistung halt nur bei hohen Drehzahlen hat, daher Gespann in Schwung und Motor bei Laune halten, und wenn es die nächsten paar km im 3. Gang bedeutet. Über den momentanen Verbrauch am Bordcomputer muss man dann hinwegsehen...Zitat:
Für langgezogene Steigungen ein wenig Zeit mitbringen und bergab nicht unbedingt auf die erlaubten 100 kmH bestehen....
Bergab würde ich vorsichtiger sein, da der PKW nicht so viel schwerer als der Wohnwagen ist.
Ebenso aufs Beladen des PKW achten, die hintere Achslast kommt mir nicht so hoch vor, die 75kg Stützlast kommen da voll rauf. Gewicht auf der Achse ist gut, aber eben nicht überladen.
LG Werner
Wenn ich noch ein bisschen Kopfrechnen kann und mir die 2 Zulassungen anschaue komme ich auf 3170 kg Gesamtgewicht! Warum dann Thema e zu b?? Gruß Rudi
Hallo,
ist richtig, habe mir selbst die Zulassungsscheine nicht angesehen sondern zum Beitrag von "ewaldiusdererste" geschrieben.......
Hier aber ein interessanter Link: http://www.zugwagen.info/
Hallo
Wie rudko2 schon schrieb, bist du mit der Gesamtmasse der beiden Fahrzeuge nicht über 3500 kg, also ist der B-Schein kein Problem.
Lt Zulassungsschein darf dein Golf eine Anhängelast von 1400 kg ziehen und da der WoWa eine Gesamtmasse von 1300 kg hat, bist du hier ebenfalls im grünen Bereich.
Zuletzt mußt du beim Eigengewicht deines Golfes von 1239 kg noch das Gewicht des Fahrers mit 75 kg dazurechnen. Dies ergibt dann 1314 kg. Somit hast du auch hier über der Gesamtmasse des Anhängers.
Danke für die Hilfe! :)
Auch das Drehmoment ist wichtig. 3PS Diesel oder Benziner können schon einen Unterschied machen.
Habe leider aus eigener Erfahrung diesen Unterschied erfahren müssen. Da ich mit einen Automatikfahrzeug unterwegs war ist dieser Umstand noch mehr ins Gewicht gefallen.
PS: Lt. Deinen Angaben im Typenschein kann ein Wohnwagen gezogen werden, ob du damit glücklich wirst sei dahingestellt.
Diese Rechnung gilt für leichte Anhänger!
- Leichte (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht), ungebremste Anhänger:
wenn das Doppelte des tatsächlichen Anhängergewichtes (Eigengewicht und Zuladung) das um das 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeug nicht übersteigt
Gesetzestext: § 104 Abs. 2 lit. c KFG
Beispiel:
Eigengewicht Zugfahrzeug (z.B. 965 kg) + 75 kg = 1.040 kg
1.040 kg : 2 = 520 kg (= das höchste tatsächliche Gewicht des Anhängers)
520 kg – Eigengewicht des Anhängers = erlaubte Nutzlast (Zuladung)- Auflaufgebremste schwere Anhänger:
wenn das Gesamtgewicht (Eigengewicht und Zuladung) des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges - bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 und N1 (Zusatz "G" im Zulassungsschein bei der Fahrzeugklasse) ist das 1,5-fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes maßgebend - noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt.
d.h. unbedingt auch die eingetragenen Anhänge- und Stützlasten beachten!
Quelle: § 61 Abs. 1 KDV
Hallo!
Ich bin mir nicht sicher, es schaut aber so aus, als ob SladO in seinem Golf den selben Motor hat wie wir im Caddy: knapp 1600 Kubik, nur ist seiner stärker. Der Verbrauch spricht auch für das gleiche Modell. (Wir haben eine offenbar digital auf 75PS herunter gedrosselte Version.) Dieser Motor hat ein sehr hohes Drehmoment, die stärkere, normale Version um die 230Nm, unsere, schwächere um die 215Nm. Wenn es sich um diesen Motor handeln sollte, würde ich mir gar keine Gedanken über Schwächen beim Ziehen machen.
Ein bisschen Geduld tut beim Gespannfahren ohnehin immer gut. Den Vorschlag, v.a. bergab vorsichtig zu fahren, kann ich nur unterstützen. Das Gespann Golf-Knaus könnte da beim Ausreizen des Möglichen leicht einmal in eine Situation geraten, wo der Wohnwagen mit dem Auto fährt, anstatt das Auto mit dem Wohnwagen. SladO: Antischlinger-Kupplung hast du ja, oder? Sonst würde ich diese schnell nachrüsten!
Zuletzt mussten wir nach einem Schaden am Caddy (glücklicherweise harmlos, kaputte Einspritzdüse) mit einem Nissan-Bus (auch ein Diesel), weit stärker als der Caddy, den Wohnwagen weiter ziehen. Das war vielleicht eine lahme Ente gegenüber unserem rechnerisch schwachen Caddy!
lg!
Was in diesem Zusammenhäng zu erwähnen wäre ist, dass ich in einer Fachwerkstätte ein Softwareupdate gemacht habe. Lt. dem +30 PS und ca. 70 Nm mehr Leistung dazugekommen sind.
Anti-Schlingerkupplung hab ich :)
Hallo!
Also ehrlich gesagt, ich würde mich gerade beim Ziehen, also einer höheren Dauerbelastung, nicht trauen, so die Leistungsfähigkeit des Motors zu pushen. Wir sind sogar den entgegengesetzten Weg gegangen: Wir haben bei unserem Auto den Motor mit dem elektronisch verringerten Drehmoment genommen (das beim Ziehen in diesem Fall locker langt, die Leistung wurde im hohen Drehzahlbereich genommen, den ich eh so gut wie nie bräuchte) und haben damit (hoffentlich, sicher ist man sich ja nie ganz) größere Reserven, um den Motor nicht zu überlasten.
Daneben stellt sich die Frage, was passiert, wenn ihr einen Unfall haben solltet und z.B. der gegnerische Anwalt die Sache mit dem Tuning heraus findet. Dann wäret ihr rechtlich voll dran und unversichert. Aber das ist die persönliche Entscheidung jedes Einzelnen.
lg!
Es ist ein E zu B Gespann, das mit dem Fahrer ist im Eigengewicht bereits eingerechnet…ausserdem unerheblich, denn hier gelten die im Zulassungsschein angegebenen Werte … Mit dem kleinen Motor und dementsprechend knapp dimensionierten Kühlung (wahrscheinlich sogar ohne Ölkühler) und der relativ langen Übersetzung (damit wir die theoretischen Verbrauchswerte erreichen können), die wiederum im krassen Widerspruch zum Anfahren am Berg mit Last steht und der sicherlich ziemlich zierlich dimensionierten Kupplung plus der sehr großen Chance, das der WoWa deutlich schwerer sein kann als angegeben (es muss ja besonders am Anfang alles mit, was da so reinpasst) würde ich mal behaupten, dass es so keine Freude machen wird … vor allem nicht als Anfänger … Der WoWa wird mit dem Auto fahren, bergauf wirst Du mit vollem Ladedruck (auch noch erhöht durch die Leistungssteigerung, wer die wie programmiert hat, ist da noch die Frage), extrem heissen Motoröl, sprich einer Motorbelastung jenseits von gut und böse hinaufkeuchen … und dann wahrscheinlich es bergab rollen lassen …. und das ist der falsche Weg, einen Berg sollte man immer schneller hinauf fahren als herunter, denn unter Zug stabilisiert sich ein Gespann ganz anders als im Rollen, da reicht dann schon eine Bodenwelle, der Winddruck des jetzt wieder überholtem Sattelzuges, der mit Tempomat und 700PS den Berg mit 90 bergauf gefahren ist und bergab genau gleich schnell geblieben ist (dem zeigen wir es jetzt aber) und das ungünstige Verhältnis von Zugfahrzeug zu Anhänger, um ins Schlingern zu kommen … wenn jetzt der WoWa noch falsch beladen ist und ein kleiner Fahrfehler durch Gas geben oder gegenlenken versucht wird, landet das Gespann schnel an der Leitplanke, hoffentlich nicht quer vorm dem 700PS starkem Volvo, Scania oder sonstigem Teil aus recht massiven Bauteilen und hoffentlich reaktionsschnellem Chauffeur….