Hallo Leute
Ich bin auf der Sucher nach einem WOMO.
Vom Budget her bin ich leider eingeschränkt.
Max. 5000,- kann ich ausgeben.
Die einzige Vorraussetzung die das WOMO haben muss sind 5 vollwertige Sitzplätze, also solche wo man sich angurten kann.
Ich will unsere Kinder nicht "lose" im Auto haben.
Hab aber leider noch kein WOMO gefunden das sowas hat.
Weiss wer obs möglich ist Gurte nachzurüsten???
LG
Gertsch
Hallo Leute
Ich bin auf der Sucher nach einem WOMO.
Vom Budget her bin ich leider eingeschränkt.
Max. 5000,- kann ich ausgeben.
Die einzige Vorraussetzung die das WOMO haben muss sind 5 vollwertige Sitzplätze, also solche wo man sich angurten kann.
Ich will unsere Kinder nicht "lose" im Auto haben.
Hab aber leider noch kein WOMO gefunden das sowas hat.
Weiss wer obs möglich ist Gurte nachzurüsten???
LG
Gertsch
hallo
ich neige dazu zu sagen: vergiss es  ...
du kannst zwar einen gurtbock nachruesten lassen (kostet fuer zwei sitze so um die 500,- an material und sicher das doppelte an arbeitszeit) aber dann geht der schmarrn mit der typisiererei los. der gurtbock hat mit allem drum und dran rund gut 80kg. das  womo muss auf die waage wegen des neuen eigengewichtes.
und dabei stellt sich dann raus dass es viel zu schwer fuer 5 personen ist
dann hast deinen gurtbock und deine fuenf gurte un darfst einen wieder ausbauen weil du nur mehr vier personen transportieren darfst (wenn ueberhaupt)
ich habe bei meiner womo restauration um viel geld und in vielen arbeitsstunden eine art von "schlafsesseln" eingebaut, weil ich auch wollte dass die kids angeschnallt sind unterwegs
haette ich mir sparen koennen
anschnallen muessen sich die kids nur auf unbekannten bergstrassen wenn es schuettet im regen oder bei nebel. ansonsten kugeln sie irgendwo im fahrzeug rum. alles andere betrachte ich als praxisfremd
lg
g
hallo
ich neige dazu zu sagen: vergiss es  ...
du kannst zwar einen gurtbock nachruesten lassen (kostet fuer zwei sitze so um die 500,- an material und sicher das doppelte an arbeitszeit) aber dann geht der schmarrn mit der typisiererei los. der gurtbock hat mit allem drum und dran rund gut 80kg. das  womo muss auf die waage wegen des neuen eigengewichtes.
und dabei stellt sich dann raus dass es viel zu schwer fuer 5 personen ist
dann hast deinen gurtbock und deine fuenf gurte un darfst einen wieder ausbauen weil du nur mehr vier personen transportieren darfst (wenn ueberhaupt)
ich habe bei meiner womo restauration um viel geld und in vielen arbeitsstunden eine art von "schlafsesseln" eingebaut, weil ich auch wollte dass die kids angeschnallt sind unterwegs
haette ich mir sparen koennen
anschnallen muessen sich die kids nur auf unbekannten bergstrassen wenn es schuettet im regen oder bei nebel. ansonsten kugeln sie irgendwo im fahrzeug rum. alles andere betrachte ich als praxisfremd
lg
g
das muß nicht unbedingt sein,viele alte womos haben 5 oder 6 eingetragene sitzplätze aber keine gurte
da kann man ohne typisieren gurte nachrüsten,natürlich so eingebaut das sie auch mit dem rahmen verschraubt sind
das die wenigsten so wie du schreibst angeschnallt sind sondern rumkugeln ist leider tatsache 
auch meine 2 sind nicht immer angeschnallt
Es werden auch heute noch zusätzliche Sitze typisiert, mit Gurten.
Die Verschraubung sollte am Rahmen sein, wenn das ordentlich gemacht wurde, sagt kein Prüfer etwas dagegen.
Was anderes sind die Sitze.
Pro Sitzplatz sollte auch eine Schlafmöglichkeit IM Womo vorhanden sein.
mfg - Martin
Ferdlnand
14.08.2010, 23:29
@Martin!
 
Pro Sitzplatz sollte auch eine Schlafmöglichkeit IM Womo vorhanden sein.
 
Da muss ich dir widersprechen!
 
Die Anzahl der Schlafplätz muss nicht der Anzahle der Sitzplätze entsprechen.
 
@gertsch
 
Ich denke das dies aber nicht das Problem von gertsch ist. Die von ihm angedachte Preisklasse hat halt meist, oder wenn überhaupt, nur Beckengurte. Da die Sitzplätze eingetragen sind ändert sich ja in dieser Richtung auch nichts. Bei einem älteren Womo Befestigungspunkte für 3-Punkt-Gurte zu finden dürfte allerdings fast unmöglich sein. Einzige Möglichkeit ist wie schon beschrieben Sitze mit intergrierten Gurten oder eben wie von abo vorgeschlagen einen neuen Sitzbock zu verbauen. Sitz mit integrierten Gurten sind bei eBay recht zahlreich zu ersteigern allerdings für den Umbau zum Schlafplatz kaum geeignet. 
Leichter geht das bei Kastenwage da die Befestigungspunke bei den meisten Modellen vohanden sind. Die Frage ist wiederum ob diese Punkte auch zum Konzept des Fahrzeuges passen.........
 
Eine andere Möglichkeit besteht darin einen Gurtbock nach absprache mit einem KFZ-Sachverständigen anzufertigen oder anfertigen lassen (Schlosserei) und von Sachverständigen ein entsprechendes Gutachten über den EUgerchten Verbau und über die statischen 
 Anforderungen erstellen lassen. Wie auch immer, billige Lösung gibt es keine.
 
lg Ferdl
Ihr seid immer so kompliziert, trage laufend Sitzplätze in Womos hier in Vorarlberg ein. Gibt nie Probleme sogar seitliche gehen, kommt eben auf das Bj. an.
ABER: sind die Sitze genehmigt, braucht es keine Eintragung der Gurte !
Übrigends - wir unterliegen der EU und hier ist das DEKRA Infoblatt dazu:
-----------------------------------------------------------------------------------------
Auszug aus  einem Infoblatt der DEKRA
Änderung FzArt Pkw in Wohnmobil   
 Gemäß § 19 Abs.2 Nr. 1 StVZO erlischt die    Betriebserlaubnis des Fz, wenn die in der Betriebserlaubnis genehmigte FzArt    geändert wird.
 Der Umbau eines Pkw Kombi in ein SoKfz Wohnmobil stellt    eine Änderung der FzArt in diesem Sinne dar, so daß für die    Wiedererteilung der Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO ein Gutachten eines    aaS beigebracht werden muß.
  
 Einstufungskriterien
 Um einen Pkw Kombi nach erfolgtem Umbau als Sonstiges Kfz    Wohnmobil einstufen zu können, muß folgende festeingebaute Mindestausstattung    im Wohnteil vorhanden sein: 
 
 Sitzgelegenheit mit Tisch 
    
 Schlafplätze (auch      Sitze, die zu Schlafplätzen umgewandelt werden können) 
    
 Küche bzw. Kocheinrichtung      
    
 Schrank bzw. Stauraum 
     Der visuelle Eindruck eines    für Wohnzwecke geeigneten und bestimmten Raums muß gegeben sein,    wobei eine volle Stehhöhe nicht gefordert werden kann.
  
 Vorschriften und Richtlinien    (Auswahl)
 StVZO, insbesondere §§ 20, 21, 25, 30, 35a, 42  
 FzTVO in Verbindung mit TA Nr. 27 und 29 (Heizungen/Scheiben)    VkBI 1990 S. 231 bzw. 1988 S. 679, KIRSCHBAUM StVZO-Kommentar 
 VdTÜV-Merkblatt 740 - Wohnmobil
 DVGW-Arbeitsblatt G 607 – Flüssiggas
  
 Abnahme des ordnungsgemäßen    Umbaus Kriterien und Prüfmerkmale 
 
 Festigkeit
 Festigkeitsnachweis in der Regel nicht erforderlich bei      geringfügigen Änderungen am FzAufbau, z.B.: Einbau von Dachluken      oder Fenstern, Änderungen an nichttragenden Verkleidungsteilen
 Festigkeitsnachweis in der Regel erforderlich bei erheblichen      Änderungen am FzAufbau bzw. Eingriff in die tragende Struktur, z.B.:      Herausnahme von Trennwänden; Durchtrennen von Holmen, Streben, Knotenblechen;      Einbau von Hub- oder Hochdächern; Türen, Änderungen mit evtl.      Auswirkungen auf die Festigkeit von Sitzbefestigungen und Gurtverankerungspunkten Material der Außenteile 
 
 Bei Umbauten vom Pkw Kombi zum SoKfz Wohnmobil ändert      sich diesbezüglich in der Regel nur der Dachaufbau. Dazu ist ein Gutachten      über die Feuer- und Splittersicherheit des verwendeten Werkstoffs beizubringen      . Ausstattung 
 
 Die Ausstattung und Gestaltung des Wohnteils muß      so beschaffen sein, daß in jeder möglichen Situation (z. B. bei      Unfallstoß) die Gefährdung oder das Ausmaß von Verletzungen      möglichst gering gehalten wird (Schranksicherungen, scharfe Kanten etc.).
 Der Fußbodenbelag sollte rutschsicher ausgeführt      sein.
 Eine direkte optische und akustische Verständigungsmöglichkeit      vom Wohnteil zum FzFührer muß gegeben sein (Wechselsprechanlage),      wenn sich im Wohnteil Sitzplätze befinden, die während der Fahrt      besetzt werden dürfen. Ein "Sich-bemerkbar-machen" durch Gesten,      Klopfen, Klingeln etc. ist nicht ausreichend.
 Eine Zusatzheizung ist bauartgenehmigungspflichtig und      unterliegt in der Regel einer Einbauabnahme entsprechend der Einbauanweisung.
 Eine ausreichende Belüftung und Beheizung des Wohnteils      muß gegeben sein, wenn sich im Wohnteil Sitze befinden, die während      der Fahrt besetzt werden dürfen. Eine Wechselwirkung zwischen Be- und      Entlüftung und der Auspuffanlage des Fahrzeugs bzw. der Zusatzheizung      muß ausgeschlossen werden. Einstiege/Notausstiege/Fenster 
 
 Einstiege in den Wohnteil sollen auf der rechten FzSeite      liegen, wobei die unterste Trittstufe nicht höher als 400 mm über      der Standfläche liegen sollte. Dies ist in der Regel beim Umbau eines      Pkw Kombi bereits gegeben.
 Von allen Sitzen müssen mindestens zwei unabhängige      Fluchtwege (Notausgänge und Notausstiege) zu verschiedenen FzSeiten führen.      
    Anforderungen an Notausgänge (Türen): mindestens erforderliche lichte      Öffnungsfläche 0,65 m² Mindestbreite 0,50 m Mindesthöhe      1,00 m müssen sich von innen auch dann öffnen lassen, wenn sie von      außen verschlossen sind.
 Anforderungen an Notausstiege (Fenster, Luken, Klappen):      mindestens erforderliche lichte Öffnungsfläche 0,25 m² Mindestbreite      und Mindesthöhe 0,40 m müssen sich nach außen öffnen      oder horizontal verschieben lassen
 Die erforderliche Anzahl von Fenstern ist vom Vorhandensein      einer Trennwand zwischen Führerhaus und Wohnteil abhängig (wenn      sich im Wohnteil Sitze befinden, die während der Fahrt besetzt werden      dürfen).
 mit Trennwand je ein Fenster seitlich im Wohnbereich
    oder
    ein Fenster seitlich im Wohnbereich und ein Fenster in der Rückwand
 ohne Trennwand ein Fenster in der Rückwand
    oder
    ein Fenster seitlich im Wohnbereich
 Alle Scheiben aus Sicherheitsglas sind unabhängig      vom Verwendungszweck bauartgenehmigungs- und kennzeichnungspflichtig.
    Kunststoffscheiben sind zulässig, wenn ihre Eignung nach TA Nr. 29 durch      eine Allgemeine Bauartgenehmigung bzw. durch einen entsprechenden Prüfbericht      eines Technischen Dienstes nachgewiesen ist. Der Einbauort ist in dem Prüfzeugnis      beschrieben. Sitze und Sicherheitsgurte (Verankerungen) 
 
 Alle die Sitze, die während      der Fahrt nicht besetzt werden dürfen, müssen entsprechend gekennzeichnet      sein.
    Alle Sitze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen,      müssen den Vorschriften des § 35a StVZO entsprechen. Sie müssen      sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten.
    Freie Höhe über Sitzfläche > 940 mm, Sitzfläche 2 400      mm über Fußboden, Sitzbreite > 450 mm, Sitztiefe > 380 mm,      Lehnenhöhe > 400 mm, Fußraum > 270 mm.
    Sitzkissen und Rückenlehnenpolster sind gegen Verrutschen zu sichern.
 Fahrzeuge müssen in bezug auf Rückhalteeinrichtungen      (Sicherheitsgurte) und deren Verankerungen folgenden Anforderungen gerecht      werden, damit der Sitz während der Fahrt besetzt werden darf:
    Erstzulassung bis 31.12.1991 bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten      mit ausreichender Festigkeit für Sitze in Fahrtrichtung, vor denen sich      keine gepolsterte Abstützmöglichkeit befindet
    geeignete Abstützungen für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Sitzplätze
    Kopfstützen für Sitzplätze, die entgegen der Fahrtrichtung      angeordnet sind
    Erstzulassung ab 1.1.1992 geprüfte Verankerungspunkte und bauartgenehmigte      Sicherheitsgurte für alle in Fahrtrichtung angeordneten Sitze für      alle anderen Sitzplatzanordnungen gelten die vorgenannten Anforderungen Abgas- und Geräuschverhalten 
 
 Wenn der Umbau von Pkw Kombi zum SoKfz Wohnmobil ohne      Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts erfolgt, bleibt die Einstufung      der Schadstoffklasse des Pkw Kombi erhalten, obwohl im Anwendungsbereich der      Anlagen XXIII, XXIV und XXV zur StVZO nur Pkw genannt sind.
    Es wird lediglich die jeweilige Schadstoffklasse festgestellt und dokumentiert,      da die steuerliche Behandlung des SoKfz Wohnmobil bis einschließlich      2,8 t als Pkw, über 2,8 t jedoch als Lkw erfolgt.
    Wenn das zulässige Gesamtgewicht über 2,8 t erhöht wird, entfällt      die Beschreibung als schadstoffarmes Fz unter Ziff. 1 der FzPapiere, aber      unter Ziff. 33 kann die Beschreibung der Einhaltung der entsprechenden Abgas-Rili      erfolgen. Flüssiggasanlagen 
 
 Die Flüssiggasanlage muß im vollem Umfang      dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 entsprechen. Die Uberprüfung der Installation      der Anlage muß
    durch einen hierzu berechtigten Sachkundigen durchgeführt und auf der      Prüfbescheinigung G 607 bescheinigt werden. 
    Leergewicht / Achslasten Das Leergewicht muß nach dem Umbau neu ermittelt werden,    dazu gehören: 
 
 alle festen Einrichtungen und Ausstattungen
 alle leeren Frischwasser-, Abwasser-, und Flüssiggasbehälter
 alle gefüllten fest eingebauten Kraftstoffbehälter
 Als Mindestzuladung sollen pro Sitzplatz, der während      der Fahrt benutzt werden darf, mindestens 75 kg verfügbar sein.
 Die Achslasten und das zulässige      Gesamtgewicht sind vom BasisFz zu übernehmen, eventuelle Achslasterhöhungen      bedürfen eines zusätzlichen Prüfzeugnisses (z. B. für      geänderte Federn).  Eintragung in den FzBrief durch aaS
 Unter Ziff. 33 sollten die baulichen Veränderungen    beschrieben werden, welche für die Änderung der FzArt relevant bzw.    erforderlich sind.
 Eintragungsbeispiel
 Schl.-Nr.
 Ziff. 1: SO.KFZ WOHNMOBIL 1605 (Fz- und 1 4 Aufbauart)
 SCHADSTOFFARM E2 
 Ziff. 9: - (Ladefläche)
 Ziff. 12: 4 (Sitzplätze)
 Ziff. 13: Länge: 5210 Breite: - Höhe: 2100 (Maße)
 Ziff. 14: 1210 (Leergewicht)
 Ziff. 33: M.ZUSATZHEIZ.,PRUEFZ.:S 221 *
 Wird das zulässige Gesamtgewicht erhöht, muß    auch diese Änderung im FzBrief dokumentiert werden (zul. Achslasten, zul.    Gesamtgewicht, evtl. Kennzeichnung der geänderten Feder).
 Fahrzeuge mit nicht fest installierter Einrichtung, welche    nur wahlweise als Wohnmobil ausgerüstet werden, behalten ihre ursprüngliche    FzArt. Der wahlweise Rüstzustand wird durch den aaS unter Ziff. 33 des    FzBriefs eingetragen.
 Quelle: DEKRA 
 © ulis
aktualisiert am 
26.11.02
ulis-ifa@gmx.net  (ulis-ifa@gmx.net%20)
Ihr seid immer so kompliziert, trage laufend Sitzplätze in Womos hier in Vorarlberg ein. Gibt nie Probleme sogar seitliche gehen, kommt eben auf das Bj. an.
ABER: sind die Sitze genehmigt, braucht es keine Eintragung der Gurte !
Übrigends - wir unterliegen der EU und hier ist das DEKRA Infoblatt dazu:
  
hallo
leider graue theorie
nationales recht geht vor EU recht
in vorarlberg und in der stmk gehen dzt solche typisierungen noch
im rest von AT (nach meinem wissenstand) schon lange nimmer
lg
g
Flüsterer
16.08.2010, 00:32
hallo
leider graue theorie
nationales recht geht vor EU recht
in vorarlberg und in der stmk gehen dzt solche typisierungen noch
im rest von AT (nach meinem wissenstand) schon lange nimmer
lg
g
Wennst Dir das Dekra Blattl durchliest, ist das erste Gsatzl schon DAS KO Kriterium : Festigkeit der Anbauteile - na dann bring mal ein Festigkeitsgutachten für den DIY Gurtbock... der wird alleine das 5k€ Budget sprengen:rolleyes::rolleyes:
Wennst Dir das Dekra Blattl durchliest, ist das erste Gsatzl schon DAS KO Kriterium : Festigkeit der Anbauteile - na dann bring mal ein Festigkeitsgutachten für den DIY Gurtbock... der wird alleine das 5k€ Budget sprengen:rolleyes::rolleyes:
hallo
in der stmkl gehts trotzdem und ok, evt auch in vorarlberg
bis vor drei jahren gings auch noch im burgenland
was auch geht ist abmelden und den TÜV bayern bemuehen
die sind auch relativ gespraechsbereit
lg
g