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Thema: Wohnmobil parken Strasse

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Hallo!

    Die grundsätzliche Regelung wurde eh schon (richtig) gepostet - zugelassenes Fahrzeug darf auf öffentlicher Straße stehen. ABER: du meintest, du stellst es im Siedlungsgebiet ab. Dann würde ich zu einer Einbahnstraße raten, bei der noch genügend Platz frei bleibt, damit der restliche Verkehr fließen kann.

    Sollte es nämlich Gegenverkehr geben, so ist da schnell mal Schluss mit zwei Fahrstreifen für den Fließverkehr - und wenn auch die Polizei in Siedlungsgebieten wegen genau dieser Vorschrift normal ein Auge zudrückt, kann es doch mal die Aufforderung zum Einschreiten durch einen mit der Lage unzufriedenen Mitmenschen geben, der Dir dann eine Strafe verschafft.

    LG

    Johann
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    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
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  2. #2
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    Egal ob Einbahnstraße oder nicht, wenn genug Platz für einen bzw zwei Fahrstreifen bleibt.

    Aber aufpassen, es kann durchaus sein das ein Grünstreifen neben der Fahrbahn als Gehsteig deklariert ist. Wenn du da dann drauf parkst hast an Zettel. (selbst so in Graz passiert)
    LG Gerry!

  3. #3
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    und weil es wohl jeder kennt: es gibt straßen, die nicht die nötige breite haben, trotzdem nur im kreuzungsbereich ein hv und somit auf einer seite zugeparkt werden.
    um ganz sicher zu sein: die verbleibende breite der fahrbahn, vom parkenden fahrzeug gemessen, muss 5,2m sein. dann passt alles.

  4. #4
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    Hallo

    parkpickerl wenn nötig nicht vergessen!!!!!
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
    Westbahnmichi und seine Gabi
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    www.rdh-websolutions.at

  5. #5
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    zu einer Einbahnstraße raten, bei der noch genügend Platz frei bleibt, damit der restliche Verkehr fließen kann.

    Sollte es nämlich Gegenverkehr geben, so ist da schnell mal Schluss mit zwei Fahrstreifen für den Fließverkehr
    Egal ob Einbahn oder nicht: eine Fahrspur von 2,60m PRO RICHTUNG muß frei bleiben. Also 2,60 bei Einbahn bzw 5,20 bei Gegenverkehr.
    Wenn es das nicht tut, darf man dort genau GAR NICHT stehen bleiben.Von länger parken erst gar nicht zu reden.
    MfG
    Alex (AVS)
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    unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD

  6. #6
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    Egal ob Einbahn oder nicht: eine Fahrspur von 2,60m PRO RICHTUNG muß frei bleiben. Also 2,60 bei Einbahn bzw 5,20 bei Gegenverkehr.
    Wenn es das nicht tut, darf man dort genau GAR NICHT stehen bleiben.Von länger parken erst gar nicht zu reden.
    Das stimmt schon alles, nur: in Einbahnstraßen wird niemandem einfallen, sich so hinzustellen, dass man gar nicht mehr fahren kann, auf Siedlungs(!)straßen mit Gegenverkehr ist es eher die Regel, dass auf beiden Seiten geparkt wird und dass keine zwei Fahrsteifen frei bleiben. Genau diese Fälle meinte ich, und das wird grundsätzlich von der Polizei zunächst mal toleriert, es sei denn, es kommt einer und beschwert sich oder es steht einer wirklich so verkehrt, dass man nicht drüber hinwegsehen kann.

    Sobald es auch in Siedlungsstraßen Durchzugsverkehr gibt, fällt diese Toleranz sowieso selbstredend weg.

    LG
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  7. #7
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    das mag am Land so toleriert werden. In Wien wird es das nicht, da wird beinhart gestraft bzw abgeschleppt.

    Aber nur weils toleriert wird,bedeutet es ja nicht, daß es erlaubt wäre. Ist es nämlich nicht, da sind wir uns ja eigentlich einig. Also hilft es dem TE wenig, wenn er eine "100% legale" Abstellung will.
    MfG
    Alex (AVS)
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  8. #8
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    Meine Wiener Zeit ist schon etwas her, daher kann ich dazu nichts sagen - wegen Toleranz in Siedlungsgebieten. Aber die 100% legale Lösung hab ich ihm eh genannt: in der Einbahnstraße, in der ein Fahrstreifen frei bleibt ... ;-)

    lg
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