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Thema: 26 Anzeigen bei Wohnmobil-Kontrollen

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Also die 2 % gibt es so offiziell nicht, was aber abgezogen werden muss, sind die Eichfehlergrenzen. Der Wert beträgt für eine Brückenwaage 50 kg, wenn mit den Platten räderweise verwogen wird, dann sind für JEDE Platte 50 kg abzuziehen. Info stammt von der Schwerlastgruppe der Landesverkehrsabteilung NÖ.
    Sind die Fehlergrenzen nicht in Prozent ? Oder gelten die Werte für bestimmte Waagen ?
    Ich hab mal eine Anweisung(?) für A im Netz gefunden, die sagt, daß ab 0% gestraft wird und ab 2% nicht weitergefahren werden dürfe.

    RK

  2. #2
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    Zitat Zitat von r_kopka Beitrag anzeigen
    Sind die Fehlergrenzen nicht in Prozent ? Oder gelten die Werte für bestimmte Waagen ?
    Ich hab mal eine Anweisung(?) für A im Netz gefunden, die sagt, daß ab 0% gestraft wird und ab 2% nicht weitergefahren werden dürfe.

    RK
    Das kenn ich nicht und hab damals nicht danach gefragt. Die Prozentangaben kenne ich nur von Radar- und Lasermessgeräten, wobei da erst ab 100 km/h Prozente abzuziehen sind, darunter absolute Zahlen ...

    Wobei 2% Überschreitung zum Abstellen mir doch etwas wenig vorkommen, aber wie gesagt, hab ich nicht hinterfragt.

    LG
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