1. Das ist ein nicht ausjudiziertes Problem. Grundsätzlich darf ein WoMo überall dort stehen, wo auch ein PKW stehen darf, denn es handelt sich um einen PKW lt. EuKlasse "M1".
2. Ein weiter Unterschied ist "Parken" oder "Campen". Campen bedeutet d.h Sessel heraus, Stützen herunten, Markise heraußen...
Oft gibt es Tafeln mit "Camping verboten"; hier dürfte man parken, aber es gibt sicher Streit mit der Polizei oder der Gemeinde. Diese Verbote werden von der Gemeinde kundgemacht und sollten beachtet werden, vor allem wenn der Parkplatz klein ist.
3. gesetzliche Regelungen sind Landessache d.h. Landesgesetze. In der Steiermark gibt es kein diesbezügliches Gesetz.
4. Die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit d.h. ruhen, essen, trinken im PKW ist nur in WIEN durch das Kampinggesetz verboten. (Ob das vor dem obersten Gericht halten würde bezweifle ich). Hier will man möglicherweise die Prostitution verhindern. Bei verschiedenen Veranstaltungen hat Wien aber oft sogar die Parks für Camper aufgemacht.
5. Es gibt auch Parkverbote ab 22 Uhr bis 05 Uhr. Das muss aber auch für PKW gelten, wird in der Hochsaison meist kontrolliert. Behörde ist die Gemeinde.
6 Auf Privatgrund kann man das WoMo parken und auch ein oder zwei Nächte schlafen. Oft bis zu 10 Plätze - Landessache wie Privatzimmervermietung.
7. Das Abstellen einen Wohnwagens auf Privatgrund für längere Zeit ist meist durch die "Bauordnung" des Landes verboten.

Aber wie gesagt, sicher ist nix, auch nicht die Ansicht mancher Polizisten oder Parkwächter.
LG Werner