Zitat von
Natascha
Hallo,
Gerade habe ich folgende Antwort erhalten:
das Gegenteil ist richtig. Die 7-poligen Stecker entsprechen nicht mehr der Rechtslage. (haben keinen Kontakt fürs Rückfahrlicht)
Eine Anhängerkupplung mit einem 7-poligen Stecker müssen Sie daher nicht annehmen.
Mit besten Grüßen
Martin Echsel
Mag. Martin Echsel
Recht
ARBÖ, Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs
Bundesorganisation
Danke für den Tipp mit arbö
Nun denn, da ist doch alles erklärt und mit diesem Schreiben gehst du zum Händler und sagt ihm dass er die AHK entsprechend anpassen soll ansonsten darf er sich mit dem Rechtsdienst des ARBÖ auseinandersetzten.
Die Androhung über die Einschaltung des Rechtsdienstes eines Autofahrerclubs bewirkt meist Wunder.
LG Karl
Ulli u. Karl unterwegs mit Hyundai iX35 2,0CRDI 4 WD Automatik ( Wandler) und DETHLEFFS Camper 510V