Zitat Zitat von Babsi3752 Beitrag anzeigen
wie solch eine Gewichtsbeschränkung durchgehen kann, wenn alle handelsüblichen Mobilheime schwerer sind. Das ist ja ein Schildbürgerstreich und völlig unsinnig?? Oder sehe ich da was falsch???
ich vermute: genau das ist der Grund.
Solche tonnenschweren Wohncontainer widersprechen nach Ansicht der Landesregierung eben dem Prinzip des (mobilen) Campings und werden von ihr daher als (baugenehmigungspflichtige) Fixbauten angesehen. So gesehen sind 10J Übergangsfrist eh relativ nett. Alternative wäre ein Abbruchbescheid binnen 6 Monaten!!