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Thema: Typisieren lassen

  1. #21
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    Hallo Renate!
    Also ich hab vor einigen Wochen meinen LT28(VW-Kastenwagen) auf unter 1000kg Nutzlast herruntertypisieren lassen um weniger Versicherung zu zahlen. Das ganze hat 1 Woche gedauert und 39Euro gekostet. Müsste beim WW auch gehen,denke ich oder beim Zugfahrzeug. Wenn ja,dann sicher noch am Besten als für LKW-Schein zu strebern bzw. den auch noch bezahlen!!!


  2. #22
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    @ Richard - jetzt gibt es WIEDER Fragen

    Was ist jetzt genau EIGENGEWICHT - Es gibt im Typenschein einen Punkt mit Eigengewicht und einen mit Leergewicht (oder so ähnlich) das beschrieben ist als "ohne Fahrer und Flüssigkeiten" Wenn der Fahrer und Flüssigkeiten (inkl. Tank) im Eigengewicht drinnen sind sieht die Sache wieder anders aus (zumindest beim B-Schein)

    Beispiel: PKW EG 1250kg, Hänger HZG 1250kg (maximal für B-Schein) dieser ominöse Punkt 18 im Typenschein spricht von 2650kg --> damit dürfte man den PKW (wenn das HZG voll ausgenützt ist) mit maximal 100kg beladen. Ist der Fahrer im EG inkl. geht sich das halbwegs aus, wenn nicht, wird`s eng wenn man einen Anhänger mit HZG=EG(PKW) zieht.

    Hast Du eine Ahnung, wie die Gewichte genau definiert sind?

    Jedenfalls ist es schlimm, was man hier beachten muß. Die Polizei kann ja nur die Daten aus dem Zulassungsschein sehen, allerdings könnte die Versicherung bei einem Unfall ungemütlich werden, wenn man hier den Punkt 18 im Typenschein überschreitet - wobei, wenn es eine Toleranz gibt, kann es auch nicht schlimm ausgehen denn wenn man eine Toleranz von 5% annimmt sind das bei Gespanngewicht vn 2650 132kg die man "überziehen" darf -- aber besser man hält alle Gewichte genau ein - jedenfalls weiß ich, daß ich künftig beim Auto-Kauf darauf achte, möglichst viel ziehen zu dürfen (inkl. Gespanngewicht gem. Pt. 18) und beim Wohnwagenkauf darauf achte, daß der möglichst leicht ist.

    Danke f. d. Hinweis.

    lupo

  3. #23
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    hallo

    vorsicht bei den toleranzen, glaube gehört/gelesen zu haben, dass man neuerdings bereits ab 2% überladung umladen muss, da die weiterfahrt untersagt werden muss.

    richard sollte dazu doch einige informationen beschaffen können.

    mit herzlichen grüßen

    fo1

  4. #24
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    Also muß man folgendes genau beachten:

    B-Schein:
    EG(PKW) >= HZG(Hänger) UND HZG(PKW)+HZG(Hänger)<= 3500kg

    UND

    Technisch KFZ:
    (Pt.18 Typenschein) >= EG(Hänger)+EG(PKW)+ [tatsächliche Zuladung(PKW und HÄNGER)]

    Ich habe das mal nachgerechnet und wenn ich d. max Anhängelast gebremst gem. Zulassung + EG(PKW) + ca. 1 Fahrer rechne, komme ich genau auf das Gewicht gem. Pt. 18 Typenschein. Damit kann man auch auf der Straße genaue Gewichte ersehen.

    Das bedeutet, daß man zwar manche Hänger gem. Führerschein B fahren darf, gem. Zulassung vom PKW darf man diese auch technisch ziehen, allerdings kann es vorkommen, daß dabei NUR 1 Fahrer (oder 2 leichte Personen) im Wagen sithzen dürfen und KEIN Gepäch IM Kfz transportiert werden darf.

    Das bedeutet, je leichter das EG vom KFZ ist, desto genauer muß man beim HZG Hänger aufpassen und lieber mal einen leichteren nehmen oder extrem wenig Zuladung bunkern.

    Na ja, wieder mal was gelernt.

    lupo

  5. #25
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    hallo lupo,

    das ist wieder die endlose geschichte, wo du leichter was falsch als richtig machen kannst.

    du sprichst hier die punkte 12.1 und 12.2, leer und eigengewicht an. das ist klar definiert, "eigengewicht", wie schon im zulassungsschein zu entnehmen ist. diese regelung existiert gottlob schon länger, denn wenn du z.b. bei 450 kg zuladung 5 personen (mit österreichischem gewichtsdurchschnitt <img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle>) mit gepäck einladen wolltest, geht sich das nie im leben aus.

    in deinem beispiel kannst du übrigens vollgetankt und mit dir noch 150 kg im pkw zuladen. in der realität fast nicht hinzubekommen.

    schön langsam setzt sich das auch bei den wowa-herstellern mit "fahrfertig" durch, obwohl hier noch immer in z.b. prospektangaben keine klaren linien zu erkennen sind.

    @ fo, du hast mit den 2% richtig gehört, aber wir haben nirgendwo eine diesbezügliche bestimmung gefunden, denn auch bei mir haben die alarmglocken geläutet (ein eigenes problem bei der beladung). nach diversen rückfragen wäre das eine freie entscheidung (ist aber unbestätigt!!!) der jeweiligen kontrollorgane mit einer "österreichischen" lösung.

    lg richard




  6. #26
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    Hallo Richard,

    danke f. d. Versuch <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle> , allerdings bin ich jetzt komplett verwirrt, wie man auf die 1 Fahrer +150 kg kommt.

    Nochmal mein Beispiel mit genauen Daten, wenn ich einen Hänger mit maximal erlaubten HZG für mein KFZ ziehe - ich hoffe, ich kann das dann auf ein HZG(Hänger) von 1170kg "rauf rechnen":

    EG PKW: 1215 kg
    HZG PKW: 1695 kg
    HZG Hänger: 1215 kg
    Max.Anhängelast Zulassung: 1300 kg
    "PT18" Zulassungsschein: 2650 kg

    Frage: Wie viel Zuladung darf ich hier im PKW laden, wenn ich als "Durchschnittsösterreicher" mit Frau und Kind im Auto sitze, der Tank voll ist und ich am Haken einen voll ausgelasteten Hänger ziehe? Und WIE rechne ich das?

    Ich glaube, sobald ich das "kapiert" habe werde ich ein Excel-tool schreiben, dann kann ich bei KFZ-Wechsel leicht rumspielen, was maximal möglich ist - oder gibt es sowas schon beim ARBÖ oder ÖAMTC?

    Vielen Dank für Deine Mühe,

    Grüße aus Salzburg,


    lupo

  7. #27
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    hi lupo,

    also probieren wirs noch einmal:

    EG kfz 1.250 mit fahrer inklusive
    HZGG wowa 1.250
    ergibt 2.500 differenz 150 auf 2.650.

    somit darf frau und kind inklusive gepäck eben diese 150 kg schwer sein. anteil des gepäcks richtet sich dann auch nach dem erfolg von weight watchers <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>.

    lg richard


  8. #28
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    Danke Richard,

    jetzt habe es sogar ICH kapiert <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    Da sind ja dann doch ausreichend Reserven ....

    Grüße aus Salzburg und Danke,

    lupo

  9. #29
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    hallo,

    das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.

    lg
    Patrizia


  10. #30
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    Hallo Patrizia

    Darf es doch, jedoch gelten dann wieder andere Ansprüche an deine Lenkberechtigung und du unterliegst anderen Geschwindigkeitsbeschränkungen.

    Herzliche Grüße

    fo1

  11. #31
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    Hallo Richard

    Zur 2 % Problematik fand ich folgende Bestimmung im KFG 1967 § 102 Absatz 12, wo es heißt:

    "Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht sind berechtigt, Personen am Lenken oder an der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges zu hindern, wenn diese hiedurch begehen oder begehen würden eine Übertretung"

    danach folgen mehrer litera,
    unter lit g) geht es dann ans Eingemachte:

    "des § 4 Abs. 7a des § 101, des § 104 oder des § 106, wenn durch die Übertretung die Verkehrssicherheit gefährdet wird, wobei die Verkehrssicherheit bei einer Überschreitung des jeweiligen höchsten zulässigen Gesamtgewichtes oder der Höchstgrenzen des § 4 Abs 7a im Ausmaß von mehr als 2 % oder der zulässigen Achslasten um mehr als 6 % jedenfalls gefährdet wird".

    Einen Ermessensspielraum für den einzelnen Beamten kann ich bei der Formulierung: "von mehr als 2 % .... jedenfalls ...." nicht erkennen bzw würde ich mich darauf nicht verlassen. Heißt dies doch im Klartext: Abladen, Umladen und Strafe zahlen.

    Mit freundlichen Grüßen

    fo1

  12. #32
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    hi fo,

    herzlichen dank für die information, ich habs nicht gefunden. hab aber auch einiges anderes zu tun gehabt, und die grauen zellen arbeiten manchmal nicht mehr perfekt <img src=icon_smile_dead.gif border=0 align=middle>.

    ich vermute, man hat sich dieser bestimmung wieder erinnert, hauptsache man kann uns wieder was am zeug flicken, mit den 5% dürfte es damit vorbei sein.

    lg richard


  13. #33
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    Mich würde das Interessiern, wie ihr die Anhängelast am PKW ändern wollt. Ich habe ein ähnliches Problem. Ich hab einen Crysler Grand Voyager, dessen Anhängelast "nur" 1.600 kg ausmacht. Ist meiner Meinung nach lächerlich, weil all die koreanischen Vans, die viel kleiner und schwächer sind auch 2.000 kg verkraften. Ich würde aber gern einen Wohnwagen ziehen, der mehr als 1.600 kg zulässiges gesamtgewicht hat. Meine Anfrage bei Daimler Chrysler war erfolglos. Man hat mir lapidar mitgeteilt, daß man die Anhängelast nicht ändern kann/darf. Hab ich mir gedacht, na gut, dann werdet Ihr das nächste mal eben kein Geschäft mehr mit mir machen. Aber bis dahin. Gibt es vielleicht doch eine Möglichkeit die Anhängelast zu ändern/erhöhen ?


  14. #34
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    hi ML,

    kannst Du beim Voyager vergessen. Beim alten war es sogar notwendig, die ganze Hinterachse beim Anbau einer AHV zu tauschen, und auch die Motorkühlung musste geändert werden. Beim Neuen ist es ein bisserl besser, aber DC stellt sich taub, was eine Erhöhung der Anhängelast betrifft. Die wissen, warum. DC ist nämlich normalerweise eher optimistisch in Ihren Angaben (E-Klasse bis 1900kg, aber das ist nicht wirklich gut machbar), und wenn die 1600kg sagen, würd ich es eher nicht überschreiten.

    Martin

  15. #35
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    Um das ganze noch etwas komplizierter zu machen:
    wo wird die Stützlast dazugerechnet?
    Zb. am bisherigen Rechenbeispiels

    EG PKW: 1215 kg
    HZG PKW: 1695 kg
    HZG Hänger: 1215 kg
    Max.Anhängelast Zulassung: 1300 kg
    "PT18" Zulassungsschein: 2650 kg

    Stützlast 50 kg

    gehört ja eigentlich auch zur Beladung des Zugfahrzeugs?
    Oder zum HZG des Anhängers?
    Oder Beides?



  16. #36
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    hallo rainer,

    jetzt hast mich kalt am linken fuss erwischt. und das mir, asche auf mein haupt <img src=icon_smile_dead.gif border=0 align=middle>.

    natürlich ist die stützlast bei der pkw-beladung abzuziehen. da bleiben dann wahrlich nur mehr 100 kg über.

    das hzgg ist mit der stützlast zu rechnen, die achlast ohne. in diesem fall würde z.b. eine achse mit 1.165 kg traglast genügen.

    @ lupo, werden jetzt zum guten ende die weight watchers doch aktuell <img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle> ?

    lg richard


  17. #37
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    Richard,

    ich glaube die Weightwatchers werden NICHT aktuell <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle> , da ich ja nur mit dem "pt 18" Typenschein Probleme vermutet habe, aber da geht es ja um das Gesamtgewicht des GESPANNES - also dann ist es ja egal, ob die 50kg zum PKW oder Wohnwagen zählen - sie zählen jedenfalls nur einmal - right?

    Mein Gott, der Arboe oder Öamtc sollte einen "Gewichtsrechner" ins Netzt stellen - ist ja schrecklich <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    lupo

  18. #38
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    richtig lupo,

    aber bevor wir so einen rechner zusammenbasteln, das eigengewicht des pkw, wowa oder mannschaft <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle> ?

    das würde sich bei mir aber traurig rechnen, denn dann käme noch die persönliche auflastung im urlaub bei der heimfahrt dazu <img src=icon_smile_sad.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_sad.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_sad.gif border=0 align=middle> .

    lg richard


  19. #39
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    ... ich denke das Gewicht ist definiert als "inklusive aller Flüssigkeiten" .... *lach*

    <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    Prost!

    lupo

  20. #40
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    nun ja, aber das gewicht der flüssigkeiten ist halt auch stark variabel - bei schönem wetter verlagert es sich in richtung eingeweide der passagiere - bei regenwetter saugen sich dann die wowa wände voll <img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle>

    Martin

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