Lehrgeld zahlen ist ganz OK, aber wenn der ARBÖ Mensch sagt:
Die 7-poligen Stecker entsprechen nicht mehr der Rechtslage. (haben keinen Kontakt fürs Rückfahrlicht)
Eine Anhängerkupplung mit einem 7-poligen Stecker müssen Sie daher nicht annehmen.
Dann käme für mich nur eine 13 polige Dose in Frage.
Man kann dann für den Wohni einen Adapter verwenden oder an den Wohni einen 13 poligen Stecker montieren um den Adapter nicht zu benötigen.
Man hängt schon mal etwas anderes als den Wohni an den Hacken ( z.B. Radträger) und wenn da ein 13er dran ist gibts wieder Probleme.
LG Karl
Ulli u. Karl unterwegs mit Hyundai iX35 2,0CRDI 4 WD Automatik ( Wandler) und DETHLEFFS Camper 510V