steuerlich ist das sehr einfach zu beantworten:
es reicht Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (auch bei 5 vermieteten WoMos, das hängt vom Umsatz ab, ob du Bücher führen mußt)
Die Miete(*) ist deine Einnahme.
Ausgaben sind ALLE Ausgaben (Garage, Wartung, Reifen, Versicherung, usw)(*), die du für das KFZ tätigst. Aber nicht in voller höhe, sondern nur anteilsmäßig.
zu den Aufwendungen zählt natürlich auch die AfA. Du darfst die ANchaffungskosten (das ist Kaufpreis PLUS Nebenkosten wie zB Anmeldung) als AfA absetzen. Wieder nur anteilig.
Die 8 Jahre sind eine Mindestfrist, du DARFST nicht kürzer abschreiben. Aber länger.
Für die korrekte Kostenverteilung (und deren Glaubhaftigkeit gegenüber dem Finanzamt) wird es sinnvoll sein, ein lückenloses Fahrtenbuch zu führen.
Zu beachten ist noch, daß das ganze auch irgendwann einen Gewinn abwerfen muß. Denn wenn es das nicht tut, ist es Hobby, also Liebhaberei und die ist steuerlich NICHT absetzbar. Eine Planungsrechnung am Anfang ist hier sehr zu empfehlen um auch für sich selbst zu erkennen, welche Kosten gedeckt werden müssen und wie viele Tage an Vermietung zur Deckung dieser Kosten mindestens nötig sind. Denn ein Anlaufverlust oder ein Verlustjahr kann ja immer mal passieren, ist aber für die Gesamtberachtung dann auch nicht schädlich.
(*) noch ein Wort zu den Kosten und Mieterträgen: Achtung auf die USt! Als Kleinunternehmer (aktuell unter 42.000 Umsatz/Jahr) brauchst/darfst du keine USt in Rechnung stellen. Du kannst dir aber auch keine VSt abziehen. Bei PKW ist das allerdings sowieso nicht möglich, für die besteht ein Abzugsverbot.
So weit, so gut. Aber so einfach bleibt es nicht.
Daneben ist noch die gewerberechtliche Komponente zu bedenken:
Das wäre wohl ein Mietwagenunternehmen. Zwar ein Kleinstunternehmen, aber dennoch. Wenn du damit in die Abteilung "Gewerbe Mietwagen-Gewerbe" fällst, dann bist du im weitesten Sinne womöglich bei den "Taxi". Glaub ich zwar nicht, daß du eine Taxi-Konzession brauchst, aber weiß es NICHT! Gewerblicher Autovermieter zuu sein hätte aber jedenfalls auch positive Nebeneffekte wie NOVA-Befreiung und VST-Abzugsberechtigung. Aber das erklärt dir gerne die WKO. Und zwar tatsächlich gratis.
MfG
Alex (AVS)
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unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD