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Thema: 26 Anzeigen bei Wohnmobil-Kontrollen

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    wir reden hier vom Führerscheingesetz!
    lt. diesem darfst eben zB auch einen leeren 08/15-Forstinger/Obi/Hornbach-750kg-Anhänger (ungebremst und "leicht") ziehen, auch wenn du "nur" 450kg Anhängelast eingetragen hast.
    was der Fahrzeughersteller vorschreibt kann aber mitunter auch deutlich weniger als "die Hälfte der um 75kg erhöhten Eigenmasse des Zugfahrzeuge sein" die du lt. Führerscheingesetz ziehen dürftest
    wenn das bei dir theoretisch 800kg wären (was ja dann eig. schon wieder ein "schwerer" und damit zwangsläufig gebremster Hänger wäre), dann hat der Autohersteller zB bei den Bremsen gespart und erlaubt daher nur 450kg ungebremste Anhängelast

    alles klar?
    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK

    --------------------------------------------------

    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

  2. #2
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    @r_kopka "wie die momentane Gesamtmasse des Anhängers " - darum gehts. warum bei dir nur so wenig eingetragen ist? keine ahnung? wenns so ein alkobombermopedauto ist, dann verstehe ich das.

  3. #3
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    Bin Jahrzehnte mit WOMOs unterwegs gewesen. Mit bis 3,5t bin ich meist nur bei Wochenendtrips ausgekommen. Vor zwei Jahren hätten wir kein taugliches neues WOMO für uns gefunden, welches mit entsprechender Zuladungskapazität mit 3,5t das Auslangen gefunden hätte. Wir sind dann aufgrund anderer Überlegungen (bevorstehende Pensi, zukünftiges Reiseverhalten, uäm.) auf WOWA umgestiegen und da sind wir ebenfalls bei deutlich über 4t gelandet. Also egal, neuer Führerschein wäre/war sowieso notwendig. Der einzige Nachteil dabei war/ist, dass ich bislang einen unbefristeten Führerschein hatte und jetzt einen befristeten habe. Ich hoffe nur, dass ich dann mit 75 eine Verlängerung bekomme, ansonsten müssen wir wieder mit Zelt fahren und meine Frau fährt (die hat noch ihren unbefristeten)!
    Aber vielleicht fahren wir zukünftig alle mit Zelt, da elektrisch!?
    Liebe Grüße aus Niederösterreich,
    Josef
    www.biker-peppal.at

  4. #4
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    Hallo Peppal.
    Ich glaube, du irrst, was die Gültigkeit des Führerscheins angeht.
    Schau mal hier:
    https://www.oesterreich.gv.at/themen...te.040101.html
    LG, Andreas
    Stefan, Tanja und Andi ziehen durch die Lande mit einem Chateau Cantara 450 gezogen von einem Sharan.

  5. #5
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    Danke Andreas,
    du hast natürlich recht!

    Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Weiters ist auch festgehalten, dass anlässlich der Fristverlängerung im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen stattfinden.

    Leider taucht aber bei Berichten über Verkehrsunfälle durch ältere/alte Fahrer immer öfters die Frage nach Fahrtüchtigkeit im Alter auf.
    Und bis ich 75 bin, gehen noch 15 Jahre ins Land … und wer weiß!?

    Wünsch noch schöne Rest-Feiertage!
    Liebe Grüße aus Niederösterreich,
    Josef
    www.biker-peppal.at

  6. #6
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    und wenn, dann ist ist eh nur C oder CE befristet. A+B sind ja leider weiter ohne jeglichen Befähigungsnachweis unbefristet.
    MfG
    Alex (AVS)
    --------------------------------------------
    unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD

  7. #7
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    und wenn, dann ist ist eh nur C oder CE befristet. A+B sind ja leider weiter ohne jeglichen Befähigungsnachweis unbefristet.
    Ich denke, dass wird aber auch noch kommen!
    Liebe Grüße aus Niederösterreich,
    Josef
    www.biker-peppal.at

  8. #8
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    Sorry, zwei mal das selbe gepostet.
    Stefan, Tanja und Andi ziehen durch die Lande mit einem Chateau Cantara 450 gezogen von einem Sharan.

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