Hallo!
Die grundsätzliche Regelung wurde eh schon (richtig) gepostet - zugelassenes Fahrzeug darf auf öffentlicher Straße stehen. ABER: du meintest, du stellst es im Siedlungsgebiet ab. Dann würde ich zu einer Einbahnstraße raten, bei der noch genügend Platz frei bleibt, damit der restliche Verkehr fließen kann.
Sollte es nämlich Gegenverkehr geben, so ist da schnell mal Schluss mit zwei Fahrstreifen für den Fließverkehr - und wenn auch die Polizei in Siedlungsgebieten wegen genau dieser Vorschrift normal ein Auge zudrückt, kann es doch mal die Aufforderung zum Einschreiten durch einen mit der Lage unzufriedenen Mitmenschen geben, der Dir dann eine Strafe verschafft.
LG
Johann
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Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
aus St.Pölten
mit Carado I447