Servus! Natürlich galt auch in meinen Fall die Regel mit 282g CO2 Ausstoß der Höchstbemessungssatz. Knackpunkt war das Wertschätzgutachen. Was ich ins Auto eingebaut habe hatte niemanden interessiert ausser die üblichen Vorgaben wie Bett-Kochstelle üsw., nur wie (TÜV). Beim Wertschätzgutachten wurde das Auto nicht einmal besichtigt und hier schon großzügig zu meinen Gunsten gerechnet. Dieses Gutachten interessierte die Finanz herzlich wenig und schätzte das Auto wiederum zu meinen Gunsten um einiges unter dem mitgebrachten Gutachten ein. Auch bei der Finanz kein Interesse was verbaut wurde berechnet wurde nur das blanke Auto. Alles keine Hexerei und ein wenig Freundlichkeit lohnt sich ebenfalls da die Beamten anscheinend einen weiten Berechnungsrahmen haben dürften. Sonstige Kosten, 360 Euro TÜV, 26 Euro Typisierung und 24 Euro Wertschätzgutachten. Jetzt gehts mal ab in den Urlaub , berichte danach genauer den Weg vom blanken Auto bis zum fertigen Wohnmobil.
LG. R!