So weit ich weiß, dürfen Kfz auf Grundstücken nur auf den dafür vorgesehenen KFZ-Abstellplätzen abgestellt werden. Und der muss zumindest baubehördlich angezeigt werden. Ob ein solcher im Grünland genehmigt wird ist eine andere Frage.
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Grüße aus Korneuburg
Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK
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Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!