Da ich weder Co2 Wert noch Spritverbrauch im Typenschein stehen habe, muss ich wohl die Formel mit der Leistung hernehmen. Kw x 2= 110 x 2 = 220g Co2.
Kennt die Landesprüfstelle auch diese Formel oder muss ich den Gesetztestext mitbringen?
LG
ALEX
Da ich weder Co2 Wert noch Spritverbrauch im Typenschein stehen habe, muss ich wohl die Formel mit der Leistung hernehmen. Kw x 2= 110 x 2 = 220g Co2.
Kennt die Landesprüfstelle auch diese Formel oder muss ich den Gesetztestext mitbringen?
LG
ALEX
Vermutlich kennen sie die Formel. Möglich ist auch, dass die Berechnung erst am Finanzamt durchgeführt wird
Hallo!
Die Landesprüfstelle muss diese nicht kennen, wohl aber das Wohnsitzfinanzamt. Der Finanzer überprüft die von Dir angegebenen Werte und kassiert anschließend, ob er auch eine Gegenleistung erbringt, ist nicht bekannt.
schöne Grüsse schreiner46
Außerdem brauchst du über diese Art der Berechnung nicht traurig sein.
Mein Fahrzeug hat 130kW und verbraucht ca 12,5 lt. Das wären nach der Verbrauchsformel 312 gr CO. Es gibt aber keinen offiziellen Wert. Daher ergibt die kW-Formel 260 gr CO. ;-)
Natürlich erbringt er eine Gegenleistung. Oder baust du dir die Straßen selbst, auf denen du dann herumfährst ? ;-)Zitat von schreiner46;2648840.
Hallo!
In A baut der Staat keine Strassen sondern die Asfinag, Länder oder Gemeinden, auch nicht Erhaltung. Die Nova ist die ehemalige Luxussteuer und ist immer schon direkt in das Budget geflossen, kommt auch in irgend einer Form wieder heraus. Die Asfinag ist eine selbständige AG, die Aktien hält der Staat.
schöne Grüsse schreiner46
Eine Frage zum Thema: Warum als Womo anmelden? Hätte das Vorteile?
Ich habe damals den Ducato gleich als PKW typisieren lassen - dafür musste die Nutzlast auf weniger als 1000 kg reduziert werden. Ausbau OHNE feste Gasanlage habe ich erst dann gemacht.
Die Nova bleibt sowieso nicht aus.
Ich hatte nie Probleme bei Kontrollen durch unsere Freunde + Helfer.
z`jung fia d`rentn owa oiweu untawegs
(zu jung für die Rente aber immer unterwegs
lg
herbert+micha
Hallo!
Laut BGBL.I 50/2002 wurde eine Gesellschaft "kurz ASFINAG" gegründet, Einlage des Bundes 7 Mio €, zum Zwecke der Errichtung von "A-S oder sonstigen wichtigen Strassen" bzw der Erhaltung und Betreuung derselben. Auch muß die Asfinag laufend Dividenden und Körperschaftssteuern an den Bund leisten.
Der Spritverbrauch hat sehr wohl mit der Nova zu tun - CO2 ist ein Abgas !!!
Für bestimmte Artikel (Luxus) existiert ein Steuerkatalog.
Im Übrigen, ich habe mir die Mühe genommen, und diese Gesetzesblätter gelesen, da wird meine Ansicht bestätigt. Da weiß man erst, warum die Abgeordneten so hoch bezahlt werden.
schöne Grüsse schreiner 46
Hallo!
Laut BGBL.I 50/2002 wurde eine Gesellschaft "kurz ASFINAG" gegründet, Einlage des Bundes 7 Mio €, zum Zwecke der Errichtung von "A-S oder sonstigen wichtigen Strassen" bzw der Erhaltung und Betreuung derselben. Auch muß die Asfinag laufend Dividenden und Körperschaftssteuern an den Bund leisten.
Der Spritverbrauch hat sehr wohl mit der Nova zu tun - CO2 ist ein Abgas !!!
Für bestimmte Artikel (Luxus) existiert ein Steuerkatalog.
Im Übrigen, ich habe mir die Mühe genommen, und diese Gesetzesblätter gelesen, da wird meine Ansicht bestätigt. Da weiß man erst, warum die Abgeordneten so hoch bezahlt werden.
schöne Grüsse schreiner 46
Laut BGBL.I 50/2002 wurde eine Gesellschaft "kurz ASFINAG" gegründet, Einlage des Bundes 7 Mio €, zum Zwecke der Errichtung von "A-S oder sonstigen wichtigen Strassen" bzw der Erhaltung und Betreuung derselben. Auch muß die Asfinag laufend Dividenden und Körperschaftssteuern an den Bund leisten.
Tut mir leid, da hab ich selbst einen Fehler gemacht und Unsinn geschrieben. Ich hab nicht gewußt, dass nur mehr Autobahnen und Schnellstraßen als Bundesstraßen iSdG gelten. Die werden natürlich von der Asfinag verwaltet. Die restlichen Bundesstrassen im Sinne der STVO sind hoheitsrechtlich Landesstrassen und werden von den Bundesländern verwaltet. Allerdings erhalten die Länder über den Finanzausgleich ihre Steuergelder großteils vom Bund - und damit auch aus Einnahmen aus der NoVA.
Der Spritverbrauch hat sehr wohl mit der Nova zu tun - CO2 ist ein Abgas !!!
Ich hab auch nichts anderes behauptet. Die NoVA ist aber kein Ersatz oder Nachfolger der früheren Luxussteuer. Diese war eigentlich eine Umsatz- bzw Mehrwertsteuer mit dem Steuersatz von 32% auf bestimmte "Luxusgüter", darunter auch zB PKW. Die NoVA ist eine Steuer abhängig vom CO2 -Ausstoß (und damit auch vom offiziellen Spritverbrauch)
ich habe 2014 einen 315er sprinter aus DE importiert und als womo typisiert. hast eine PN
Servus zusammen,
zur Nova hätte ich auch eine Frage.
Ist die Nova nicht irgendwie doch einfach eine Luxussteuer? Anders kann ich mir die Berechnung nämlich nicht erklären,
mit dem Verbrauch hat das nix zu tun.
Liebe Grüße Günter
aus der bmf-website und ohne wertung :
https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrze...chsabgabe.htmlPersonenkraftwagen
Grundlage der Berechnung ist der CO2-Emissionswert in Gramm CO2/km, der sich aus dem kombinierten Verbrauches laut Typen- bzw. Einzelgenehmigung gemäß Kraftfahrgesetz 1967 oder der EG-Typengenehmigung ergibt abzüglich 90 Gramm. Dieser Wert ist durch fünf zu teilen. Das Ergebnis ist der Steuersatz der zur Berechnung der NoVA herangezogen wird. Der Höchststeuersatz beträgt 32%. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 250 g/km, erhöht sich die Steuer für den, die Grenze von 250 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 20 Euro je Gramm CO2/km. Für die Jahre 2014, 2015 und 2016 kommen weiters Abzugsposten gemäß § 6 Abs. 3 NoVAG 1991 zum Tragen. Zusammengefasst ist folgende Formel zur Ermittlung des Steuersatzes ist anzuwenden:
(CO2-Emissionswert in Gramm je Kilometer minus 90 Gramm) dividiert durch fünf (plus 20 Euro je Gramm CO2 über 250g/km) minus entsprechenden Abzugsposten.
Abzugsposten:
2014 für Dieselautos 350 Euro für andere Autos 450 Euro 2015 für alle Autos 400 Euro ab 2016 für alle Autos 300 Euro
hier wird diesel noch mit liebe verbrannt....シ
https://darkdogontour.blogspot.com
Danke, also gönne ich mir den Luxus eines Wohnmobil dann zahle ich für ein und das selbe
Fahrzeug die xfache Nova (in Summe nicht Prozent)!
D.h. Je teurer das Fahrzeug desto höher die Abgabe, das hat mit dem tatsächlichen Verbrauch nichts zu tun.
Hallo!
Mit dem tatsächlichen Verbrauch hat diese nichts zu tun, wohl aber mit dem CO2 Ausstoss als Multiplikator. Dieser wird vom Hersteller, oder laut Formel, berechnet. Er ist im Typenschein (COC Papier) eingetragen.
Alte "Stinker" haben den Vorteil, es gibt keinerlei Angaben im Zulassungsschein, der Abgastest ist deshalb immer in Ordnung. Auch ich habe solch einen "Stinker". werde ihn deshalb noch länger behalten. Abgastest immer super "in Ordnung". Umweltzonen werde ich aber meiden müssen, in F gibt es bei Bedarf sehr viele.
schöne Grüsse schreiner46
Ich bin etwas verwundert dass eine Landesfahrzeugprüfstelle ohne Begutachtung Zb von TÜV Umbauten am Kfz typisiert......