Zitat von
KiwiChick
So, einmal muss ich euch Profis noch um Rat fragen, ob das legal ist und ob ich das richtig gedacht habe:
Das Zugfahrzeug hat ein hzz von 2095kg und eine gebremste Anhängelast von 1600.
Der Wohnwagen wiegt leer 1060 und hat ein hzz von 1300-1500 (aussuch-bar bei Anmeldung)
3500-2095 = 1405
Ich kann den WoWa mit 1400kg anmelden.
Ich kann so viel Zeug in den Wowa stopfen dass er auf der Waage maximal 1400kg wiegt.
Ich kann das mit einemn normalen B Schein fahren.
Stimmt das so?
Danke
richtig!!!!!!
lg von Angela, Wolfgang und Kelly unterwegs mit WoWa Fendt Saphir 465sfb gezogen von Ford Kuga
seit dem 5.forumstreffen bei jedem treffen dabei ....