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Thema: Garantie

  1. #1
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    Standard Garantie

    Hallo Ihr Lieben,

    hätte da mal eine Frage: wie sieht der Garantieanspruch bei einem WoMo Bj 2013,
    ohne Erstzulassung aus?
    Beispiel: Händler hat einen Neuwagen stehen welcher ein Auslaufmodell Baujahr 2013 ist.

    Danke für Eure Antworten und liebe Grüße ans Forum
    herby
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  2. #2
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    Standard

    Hallo

    Ich vermute, dass die Garantiebestimmungen des Aufbau mit der Erstanmeldung beginnen. Wie es beim Fahrwerk ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Wenn es ein Fiat ist, vielleicht hier nachfragen:
    http://www.fiatprofessional.at/at/Se...per_Assistance
    Beste Grüße
    Karl

  3. #3
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    Grundsätzliches: Nachdem Garantie immer eine freiwillige Leistung des Herstellers (nicht des Verkäufers!) ist, kann dieser selbst entscheiden wie, wann und nach welchen genauen Vorrausetzungen diese Garantie und deren Fristen laufen.
    Es ist durchaus Sinnvoll vorher mit dem Händler abklären wie im konkreten Fall Aufbauhersteller und auch Fahrwerkhersteller die Garantiefristen ansetzen.

    Üblicherweise beginnen in der Praxis aber die Garantiefristen erst bei der Auslieferungsmeldung an den Kunden zu laufen.

    Die Gewährleistung des Händlers läuft jedenfalls immer erst mit Übernahme des Fahrzeuges durch den Käufer . Meist ist hier Rechnungsdatum auch gleich Leistungsdatum.
    .


    Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das aber nicht und hat es einfach gemacht

    7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten (ich natürlich auch)

    >>>>Homepage<<<< und auch >>>> www.campingservice.at <<<<

  4. #4
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    Danke für die raschen Antworten.

    Ich weiß, Garantie und Gewährleistung ist nicht das Gleiche, werde mich jedenfalls nochmals mit dem Händler genau besprechen sowie mit dem Fahrwerkhersteller in Kontakt treten um Unklarheiten auszuräumen.

    Nochmals danke und liebe Grüße

    herby
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  5. #5
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    Hallo!

    Ich hatte das Thema einmal mit Nissan als mögliches Problem. (Noch vor der "Partnerschaft" mit Renault, damals war man dort noch kundenorientiert. Das Problem wurde kundenfreundlich gelöst.) Ich habe gegen Ende der Frist eine Garantie-Leistung benötigt.
    Aussage des zuständigen Mitarbeiters bei Nissan Österreich: "Die Garantie beginnt grundsätzlich bei Auslieferung an den Händler zu laufen. Es hat immer wieder Händler gegeben, die noch nicht angemeldete Fahrzeuge mit Werkstattkennzeichen benützt haben."

    Es lohnt sich also, beim Hersteller des Fahrzeuges direkt schriftlich zu fragen. Der Händler kann dir, wenn er will, das Blaue vom Himmel erklären, er gibt die Garantie ja nicht.

    lg!
    georgf.

  6. #6
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    Hallo,

    hab beim Generalimporteur nachgefragt und folgende Auskunft erhalten:
    Mit der Einreichung der Fahrgestellnummer wird geprüft ob schon mal zugelassen - wenn nicht beginnt die Garantie (auch wenn Bj 2013) erst mit Datum des Kaufvertrages.

    lg herby
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  7. #7
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    Hallo,
    Bei uns wurde bei Übernahme des Womo's (wir hatten ein Alkovenmobil auf Ford-Basis) eine Kopie der Übernahmebestätigung (Anmeldung) an Ford gefaxt. Ab da lief die Garantie. Unser damaliger Händler erklärte uns, dass es schon Probleme gab, da die Basisfahrzeuge oft schon ein Jahr vorher an die Aufbaufirma geliefert werden. Bei unserem jetzigen Vollintegrierten steht in der Garantiebestätigung das Datum der Übernahme.
    LG
    Susanne und Roland
    unterwegs auf Carthago Chic e-line I 50

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