nachdem ich schon 2 jahre nicht dort war: wie haben sich heuer in Krise die Zigarettenpreise in Griechenland entwickelt??
nachdem ich schon 2 jahre nicht dort war: wie haben sich heuer in Krise die Zigarettenpreise in Griechenland entwickelt??
Liebe Grüsse: Etelka + Walter
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Unterwegs mit einem Zwucki von Wohnmobil: Chausson Welcome 50.
Hi Walter!
Die liegen zwischen 2,5 und 3,4 EUR
Im Duty Free kosten die Marlboro Light 17 EUR die Stange
Paul(49)aus dem Schneebergland derzeit ohne eigenes Mobil unterwegs.
Beim 2 Forumstreffen in Mühlen...WIR waren dabei
Beim 4 Forumstreffen in Andau....WIR waren dabei
Bei UNS gibt es KEINE Ignorliste
Danke für Eure Antworten. Wir fahren mit der Fähre und meine Frau wollte wissen ob sie Zigis mitnehmen soll (weil die zwischenzeitlich in GR vielleicht so vile teurer wurden) oder in GR kaufen. Also kauf ma´s unten weil da kostens gleich viel.
ich selber rauch pfeife, daher muss ich mir den Tobak mitnehmen, weil sicherlich bekommt mann dort nix gscheites (nur ausgetrocknetes)
Danke!!
Liebe Grüsse: Etelka + Walter
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Unterwegs mit einem Zwucki von Wohnmobil: Chausson Welcome 50.
Es ist verrückt, wofür ein Narr sein Geld ausgibt !
[B]meine Homepage: www.ha-ado.com
Schau mal rein, ES GIBT NEUES!
[/COLOR] Liebe Grüße aus Tschempern (Gampern) unterwegs demnächst mit
Dethleffs Globetrotter Esprit T 6840, 2,8TDI
hallo
die preise wurden gegenüber letzten jahr wieder erhöht.
leader (blau) € 24 sind vergleichbar mit unsre memphis
pall mall €27
marlboro € 32
mfg
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Michi,40+1,Michi,40+ und Julia,15 aus Graz
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Zigarettenpreise erhöhen sich ständig, nur im Internet bleiben die Preise etwas stabiel.
www.rauchenundsparen.net
Paul(49)aus dem Schneebergland derzeit ohne eigenes Mobil unterwegs.
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Oder?
Sonderregelung bei Tabakwaren
Tabakerzeugnisse, auf denen die Warnhinweise nicht in deutscher Sprache angebracht sind, dürfen nur in den folgend genannten Mengen nach Österreich eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren bis höchstens 250 g.
Bezüglich der Warnhinweise auf den Verpackungen gilt, dass diese unablösbar und unverwischbar aufgedruckt sein müssen. Deutschsprachige Warnhinweise in Form von Aufklebern sind nicht zulässig und ändern nichts an der oben angeführten Einfuhrbegrenzung.
Und genau deshalb macht man sich strafbar! Schon mal die Mengen gelesen, die bestellt werden müssen?
Nicht nur eine Finanzstrafe, sondern auch ein Zollvergehen. Bei uns im Ort blechte schon einer mal € 4.000.-!!!!
Ciao
Paul
Paul(49)aus dem Schneebergland derzeit ohne eigenes Mobil unterwegs.
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Allzeit gute Fahrt und erlebnisreiche Urlaube wünschen igPuk aus Fohnsdorf
http://igpuk.jimdo.com/
hallo
ich verstehe ja deinen standpunkt als trafikant, aber alle von dir zitierten bestimmungen sind veraltet und zwischenzeitlich nicht mehr gueltig
guckst du mal hier ein aktuelles urteil ueber den flyer der WKO zu dem thema:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wx...rte=Zigaretten
zitate daraus:
"
2.2. Die Richtlinie 2001/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2001 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen bezweckt die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für den Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidhöchstgehalt von Zigaretten, für die gesundheitsrelevanten Warnhinweise und sonstigen Angaben auf den Verpackungen von Tabakerzeugnissen sowie für bestimmte Maßnahmen, die die Inhaltsstoffe und die Bezeichnungen von Tabakerzeugnissen betreffen, wobei von einem hohen Gesundheitsschutzniveau ausgegangen wird.
Gemäß Art 5 Abs 6 lit e der RL 2001/37/EG ist der Wortlaut der erforderlichen Warnhinweise und Schadstoffangaben in der bzw den Amtssprachen des Mitgliedstaats abzufassen, in dem das Erzeugnis in den Verkehr gebracht wird.
Der EuGH hat im Urteil vom 9. 8. 1994, RS C-51/93 ausgesprochen, dass die benutzte Wendung „Land ..., in dem die Ware in den Verkehr gebracht wird“, den Mitgliedstaat des Endverkaufs des Erzeugnisses bezeichnet.
Gemäß Art 13 der RL 2001/37/EG dürfen die Mitgliedstaaten die Einfuhr, den Verkauf und den Konsum von Tabakerzeugnissen, die dieser RL entsprechen, nicht aus Gründen untersagen oder beschränken, die ua mit den gesundheitsrelevanten Warnhinweisen oder anderen Erfordernissen der RL zusammenhängen. Die Umsetzungsfrist endete gemäß Art 14 der RL 2001/37/EG mit 30. 9. 2002.
Der - auf der beanstandeten Broschüre auszugsweise abgedruckte - § 7a TabakG sieht vor, dass Tabakwaren, die im Ausland von Privatpersonen erworben wurden und hinsichtlich der auf ihnen aufgebrachten Warnhinweise den Bestimmungen des TabakG nicht entsprechen, nur in beschränktem Umfang ins Inland verbracht werden ... dürfen. Damit wollte der österreichische Gesetzgeber die mit den Warnhinweisen beabsichtigte Aufklärung über die mit Rauchen verbundenen Gesundheitsrisiken wahren (EBRV 392 BlgNR XXIII. GP 2). Das österreichische TabakG beschränkt somit die Einfuhr von Tabakerzeugnissen aus Gründen, die mit den gesundheitsrelevanten Warnhinweisen zusammenhängen. Dies verstößt gegen Art 13 der RL 2001/37/EG (so auch Meinl, Begrenzung der Verbringung von Zigaretten gemeinschaftsrechtskonform?, SWI 2008, 316; derselbe, Einfuhr von Zigaretten aus den EU-Nachbarländern ab 1. Jänner 2009, FJ 2009, 17).
Die Behauptung, dass nur Zigaretten im Ausmaß von höchstens 200 Stück privat eingeführt werden dürfen, ist daher unrichtig, weil auf einer gemeinschaftsrechtswidrigen - und somit unanwendbaren - Norm beruhend. Damit führt die Beklagte unter Inanspruchnahme ihrer Autorität als öffentliche Stelle über die tatsächliche Rechtslage in die Irre (vgl 4 Ob 24/06t)."
soweit ich weiss darf man dzt 800stk kaufen
bin aber ned sicher
bin nichtraucher
g
„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)
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hallo
evt machst du dir ja mal die muehe und versucht das zitierte urteil zu lesen
darin wurde die wwirtschaftskammer wegen ihres info-flyers verurteilt.
WEIL da draufstand max. 200stk
und WEIL das eben nicht stimmt
richtig ist dass der aufdruck die sprache des herkunftslandes aufweisen muss, dann ist die ware legal
kaufen duerfen wir endkunden - so wie auch alle unternehmen (die davon aber viel mehr profitieren als wir endkunden) - im ganzen EU raum........ ohne dass uns ein nachteil daraus erwachsen darf wenn der kauf nicht im land erfolgt in welchem wir unseren wohnsitz haben
g
„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)
Dann lies mal vom welchen Jahr die Urteile sind.....
Und dann lies hier mal.....
https://www.bmf.gv.at/Zoll/Informati...ten/_start.htm
Und dann behaupte das Gegenteil.....
Ciao
Paul
Paul(49)aus dem Schneebergland derzeit ohne eigenes Mobil unterwegs.
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hi
ich behaupte das gegenteil
"mein" urteil ist vom april 2010
und betrifft eben genau diese einschraenkung die auf der zollseite (die aus 2008 ist) irrefuehrend angefuehrt ist
es muss die sprache des HERKUNFTSLANDES sein, die aufgedruckt sein muss, dann ist alles legal
ich gebe dir aber recht dass man eine menge aerger bekommen kann mit mehr als 200stk
weil die meisten gruenen wenig ahnung von den aktuellsten OGH und EUGH entscheidungen haben, ist ja auch nicht deren job....
g
„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)
Dann ist es wohl besser man fährt nach Tschechien wegen Zigaretten vor dem Urlaub und kauft die erlaubte Menge für den Urlaub
hi
du darfst dir durchaus auch welche mit nach hause nehmen (oder schicken lassen)
aber nicht mehr als 800stk pro grenzuebertritt
lg
g
„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)