Da ich weder Co2 Wert noch Spritverbrauch im Typenschein stehen habe, muss ich wohl die Formel mit der Leistung hernehmen. Kw x 2= 110 x 2 = 220g Co2.
Kennt die Landesprüfstelle auch diese Formel oder muss ich den Gesetztestext mitbringen?
LG
ALEX
Da ich weder Co2 Wert noch Spritverbrauch im Typenschein stehen habe, muss ich wohl die Formel mit der Leistung hernehmen. Kw x 2= 110 x 2 = 220g Co2.
Kennt die Landesprüfstelle auch diese Formel oder muss ich den Gesetztestext mitbringen?
LG
ALEX