Ein vermutlich weit verbreiteter Irrtum besagt, dass umgebaute Kastenwägen nicht novapflichtig sind.
Die Einstufung "N" im Typenschein gilt aber nur im Kraftfahrrecht. Die Finanz hält sich meistens daran, muss aber nicht. Verbindlich ist ausschliesslich die im Zollrecht verankerte "Kombinierte Nomenklatur". Dort wird nur unterschieden zwischen Beförderung von Waren und Beförderung von Personen; Spezialfahrzeuge für Personen gibt es dort nicht.
Wer keine Nova zahlen will, muss also nachweisen können, dass seine Einrichtung nur den Charakter eines Warentransports hat.

Dazu einige Links:
https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrze...chsabgabe.html
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ummer=10004698
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1
http://eur-lex.europa.eu/legal-conte...4:FULL&from=DE (ab Seite 626)