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Thema: Gasprüfung für §57a - SCHON WIEDER

  1. #1
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    Standard Gasprüfung für §57a - SCHON WIEDER

    einige von euch können sich sicherlich an das theater letztes jahr mit den gasprüfungen für §57a "pickerl" erinnern.

    der öamtc hatte es letztes jahr auf einmal einfach verlangt ohne dass es eine gesetzliche grundlage dafür gab.

    nach interventionen von mehreren seiten war der öamtc so schlau sein verlangen zurückzunehmen und sich nach den gesetzen zu richten.

    heuer hab ich mal in einer wekstätte nachgefragt wie sie es handhaben und siehe da: diese private werkstätte verlangt die gasprüfung.

    nachfrage beim arbö: der arbö verlangt die gasprüfung

    nachfrage beim öamtc: er verlangt sie immer noch nicht.

    der arbö begründet seine vorgangsweise damit, dass ein mitarbeiter der tiroler-landesregierung, der die mitarbeiter für §57a schult, darauf besteht.

    weiters teilt er seinen schülern angeblich mit, dass sie von haus und hof kommen würden, wenn sie die gasprüfung nicht verlangt hätten aber etwas damit passiert.

    die private werkstätte aber weiss, dass es nicht vorgesehen ist, verlangt es aber und findet es toll, wenn sie gemacht wird, gibt das pickerl aber auch aus, wenn sie nicht gemacht wird, allerdings nur mit unterschrift und NUR wenn der ausführende mitarbeiter "mitspielt". das bedeutet hier hängt es vom mitarbeiter ab ob man das pickerl kriegt, während es man beim arbö keinesfalls kriegt und es beim öamtc immer kriegt.

    ein chaos und theater sondergleichen also.

    zusammenfassung:

    die gasprüfung ist in der flüssiggasverordnung geregelt und dass so eine prüfung sinn macht ist unbestritten!

    • die gasprüfung ist in der flüssiggasverordnung geregelt und dass so eine prüfung sinn macht ist unbestritten!
    • da die gasanlage während der fahrt ausser betrieb zu nehmen ist (so glaube ich zumindest) hat die gasanlage nichts mit der strassenverkehrssicherheit zu tun, sondern wenn, dann nur die gasflasche, die aber wiederum mit der gasprüfung nichts zu tun hat
    • das ganze ist also ziemlich chatotisch und im prinzip weiss keiner wie er es handhaben soll, deswegen geht jeder auf nummer sicher und verlangt sie einfach, was ICH aber auf keinen fall akzeptiere


    bin nun also gespannt was rauskommt...

    bye

    wolli <img src=icon_smile.gif border=0 align=middle>

    bürstner ventana 450 tk/skoda octavia 110 ps tdi/landeck-tirol
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  2. #2
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    Hi
    Das Pickerl "mußt" du bekommen.
    Prinzipell finde ich es ja keinen Nachteil, wenn der Prüfer danach fragt.
    Würde es auch gut finden, wenn am Prüfbericht ein Vermerk steht, ob Gasprüfung vorhanden oder nicht.
    Nur hat der Prüfer nicht das Recht, dir deswegen das Pickerl zu verwähren.



    Schönen Gruß
    aus Wien 11
    Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!

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  3. #3
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    @ schlesi66: Hat er leider doch, obwohl noch kein Gesetz in Österreich die Gasprüfung vorschreibt, kann er sich auf die seit 01. 01. 2006 gültige Euronorm 1949 berufen. diese gilt Europaweit und so kann der Prüfer sehrwohl das Pickerl verweigern, er kann es aber ebenso (noch) ohne Gasprüfung ausstellen.

    Die hier im Forum schon oft öfters angeführten Euronormen gibts hier zum nachlesen : http://step2web.at/caravan_holzer/?content=camperwissen

    Aber ich versteh nicht, warum das ganze ein Problem sein soll, die Gasprüfung sollte für jeden Camper sowieso selbstverständlich sein.
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  4. #4
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    Hi

    Meiner Meinung nach ist es schon ein Problem.
    Was ist mit den Leuten, die gar kein Gas brauchen oder verwenden?
    Die müßten dann alle die Gasanlage überprüfen lassen obwohl sie sie gar nicht benützen.
    Was kommt denn nach der Gasprüfung? Eine Elektroprüfung?
    Was hat das ganze mit einer KFZ Überprüfung zu tun?



    Schönen Gruß
    aus Wien 11
    Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!

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  5. #5
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    Nachdem die Gasanlage ein sicherheitsrelevanter Teil in einem Campingfahrzeug ist und Mängel dort schnell gefährlich werden können macht eine Überprüfung durchaus Sinn.

    Ich kann nicht ganz nachvollziehen warum es wegen der 30-40 Euro (und das nur alle zwei Jahre) so eine Diskussion gibt. Es geht doch um die eigene Sicherheit.


    PS: Wenn du keine Gasanlage brauchst, dann kannst du sie stilllegen lassen, dass wird dann in die Gasbescheinigung eingetragen und die Leitung blindgeschlossen. Damit entfällt die Prüfpflicht und falls jemand nachfragt wird einfach die Gasbescheinigung vorgelegt.















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  6. #6
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    @wolli
    fahr zum arboe in innsbruck, da verlangen sie keine gasprüfung.



    ***********
    Grüße aus Tirol
    ***********
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  7. #7
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    quote:
    Nachdem die Gasanlage ein sicherheitsrelevanter Teil in einem Campingfahrzeug ist und Mängel dort schnell gefährlich werden können macht eine Überprüfung durchaus Sinn.

    Ich kann nicht ganz nachvollziehen warum es wegen der 30-40 Euro (und das nur alle zwei Jahre) so eine Diskussion gibt. Es geht doch um die eigene Sicherheit.


    PS: Wenn du keine Gasanlage brauchst, dann kannst du sie stilllegen lassen, dass wird dann in die Gasbescheinigung eingetragen und die Leitung blindgeschlossen. Damit entfällt die Prüfpflicht und falls jemand nachfragt wird einfach die Gasbescheinigung vorgelegt.
















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    Hi!

    Da bin ich völlig auf grisus Seite. Man könnte auch die Gasprüfung im Zuge der Dichteprüfung durchführen. Da geht dann in einem aufwaschen.

    meint Kurt

    ----------------------------
    Niederösterreich



    Alle reden vom URLAUB. Wir haben nicht mal das Geld zum DAHEIMBLEIBEN

  8. #8
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    ... komisch, dass noch kein Freizeitmobilhersteller auf die Idee gekommen ist, ein "Gasfreies" zu bauen ...

    wäre bestimmt eine Marktlücke, bei der offensichtlich großen "quasi Abneigung" gegenüber Gas und Gasprüfung ....

    Heizen mit Diesel/Benzin, Kochen mit Spiritus, Kühlen per Kompressor und 12V, fürs Warmwasser gibts bestimmt auch was gasloses ...



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    wir 4 lieben Camping ....
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  9. #9
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    hi gerhard,

    wennst mit benzin, diesel oder spiritus beginnst und neben mir stehen wolltest, würdest die rote karte bekommen...

    na hast du eine ahnung wie das gottserbärmlich stinkt? in griechenland ist so ein "alternativ-camper" neben mir gestanden und hat mit benzin gekocht. einziger trost, seine bratkartoffel jeden zweiten tag haben super geschmeckt...


    lg richard

  10. #10
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    ja Richard - hast ja Recht ...

    aber wenn Gas und dessen "Begleiterscheinungen" schon so ein "Problemchen" für manche ist, dann solls auch Alternativen geben ...

    außerdem hatten wir mal einen California T4 - der hatte einen 12V Kühlschrank, eine Dieselstandheizung und so einen ganz speziellen Spirtuskocher, welcher nahezu gleich als ein Gasherd zum anzünden war und wunderbar funktioniert hat - geruchlos und das im Innenraum !!! Habe so ein Modell nachher nie mehr gesehen - war aber ein original VW - Einbau ...

    Bestimmte §57a Überprüferlinge sollten einfach auch eine Lizenz zum Gasprüfen haben und alles in einem "Aufwischen" erledigen können, dann wär´s für viele einfacher - Service, Dichtheitprüfung, Pickerl, Gasprüfung, Fachgespräche, etc mit einem Termin erledigen - DAS wäre wünschenswertes Rundumservice !!


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  11. #11
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    @ grisu

    schau genau darum geht es eben. jeder nimmt einfach alles zur kenntnis ohne groß nachzudenken und schließlich sind wir alle marionetten des "systems" und wissen nicht warum.

    es geht ganz einfach darum, dass die gasprüfen eben NICHTS mit der verkehrssicherheit zu tun hat und das gefälligst einzusehen ist.

    ich bin dafür, dass die gasanlagen während der fahrt ausser betrieb zu setzen sind und sie somit den ver´kehr nicht beeinflussen.

    dass die gasprüfung sinn macht steht auf einem anderen blatt papier und für das pickerl wäre sie eben nicht alle 2 jahre sondern jedes jahr neu zu machen und ausserdem kostet sie hier nicht 30 sondern 60 euro.

    wieso soll ich mir also so eione prüfung aufzwingen lassen wenn es nicht einmal gesetzlich vorgesehen ist? wenn, dann mache ich sie doch wohl lieber freiwillig.

    es geht also eindeutig eher um prinzipielles ...

    oder sollen wir uns zukünftig vom prüfer gefallen lassen, dass jedesmal vor dem pickerl die gesamte elektrische anlage von einem fachbetrieb mit urkunde und stempel zu überprüfen ist, weil die möglichkeit eines versteckten kurzschlusses bestünde und dann dein auto eventuell genau in einem tunnel abbrennt.

    alles hat seine grenzen und diese gasprüfung sehe ich zweifelsohne als bevormundung an.


    bürstner ventana 450 tk/skoda octavia 110 ps tdi/landeck-tirol

    geändert von - wolli on 2006 May 18 11:32:26

  12. #12
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    @ wolli:

    Ich versteh zwar deine Argumente, kann dir aber aus meiner Praxiserfahrung sagen, dass es alleine bei uns pro Monat so drei bis vier Fahrzeuge mit dermaßen desolaten Gasanlagen ankommen, dass ein Vorschreiben der Prüfung durchaus Sinn macht und sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bringt.

    Bei einer elektrischen Anlage ein Defekt auftritt ist der Benutzer selbst der Leidtragende, wenn es aber bei einer Gasanlage ein Problem gibt, kommen sehr schnell viele unbeteiligte zu Schaden .
    Eine überprüfte Gasanlage ist nicht nur Sicherheit für dich selbst, sondern auch Sicherheit für alle in deiner Umgebung (egal ob Straßenverkehr oder Campingplatz)<img src=icon_smile_sad.gif border=0 align=middle>.
    Die Gasanlage selbst ist sehr wohl ein wesentlicher Bestandteil eines Campingfahrzeuges und wurde bzw. wird deswegen vom Hersteller extra Typengenemigt, nach bestimmten technischen Normen gebaut und das alles wurde nachgewiesen. Dies geschieht mit der gelber Prüfbescheinigung die seit über 20 Jahren zusammen mit den Fahrzeugpapieren ausgeliefert wird und die du bei der Auslieferung durch deinen Händler eigentlich nachweislich unterschrieben haben solltest.
    Da sich jetzt viele Leser sicher wundern werden sowas noch nie gesehen oder gehört haben, zeigt dies allein wie nebensächlich Gasanlagen in der Vergangenheit gehandhabt wurden.
    Also so schlecht ist die neue Euronorm mit ihren Bestimmungen nicht.
    Ein Campingfahrzeug gilt daher auch meist als Sonderkraftfahrzeug und muss eben andere Auflagen erfüllen als ein PKW.
    So darfst du auch Gasflaschen (die ja eigentlich gefährliche Güter sind) bis zu einer Menge von insgesamt max. 25kg im Campingfahrzeug transportieren ohne das du irgendwelche sonstigen Auflagen einhalten musst (z.B. Gefahrenguttafel usw). Genau diese technischen Normen werden bei der Gasprüfung kontrolliert und gegebenenfalls Verschleißteile getauscht.
    Du regst dich doch auch nicht auf, wenn deine Bremsen regelmäßig überprüft werden oder. Solange es Menschen gibt die nicht verantwortungsbewußt genug sind um selbst alles in Ordnung zu halten, solange wird es halt Vorschriften geben die uns gewisse Dinge vorschreiben.
    Die Gasprüfung ist sowieso nur alle zwei Jahre fällig und wenn eine DVFG Plakette (mit entsprechender Jahreszahl) vergeben wird gilt sie somit für zwei Pickerlüberprüfungen.

    Nochmals auch ganz klar, wenn du kein Gas verwendest kannst du dir die Anlage auch abschließen lassen, es ist ja jeden freigestellt.

    Aber auf den Punkt gebracht: Wenn du dir ein Campingfahrzeug mit eing

  13. #13
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    Hi Grisu
    Wo machst du die Gasprüfung?
    Auch auf Campingplätzen?

    Schönen Gruß
    aus Wien 11
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  14. #14
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    hi schlesi,

    da musst schon nach kärnten fahren <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>


    lg richard

  15. #15
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    @Richard.
    Fahr ich eh.
    <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    Schönen Gruß
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  16. #16
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    @ Richard: na wenn das Fahrtgeld stimmt komm ich doch auch sonst wohin <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    @ schlesi66: selbstverständlich auch auf Campingplätzen, mit vielen Plätzen in Kärnten machen wir regelmäßige Gasprüfaktionen speziell für Dauercamper die nicht zu uns fahren können. Da es mehrere Wagen sind gibts keine Fahrtkosten und alle sparen sich Geld.















    7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten




  17. #17
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    hallo grisu, du hast mich nun nahezu überzeugt .-)

    ABER

    dennoch wäre es wünschenswert, dass zumindest alle gleich handeln wenn es schon verlangt wird.

    derzeit wird HIER so und DORT anders enstcheiden, das kann es einfach nicht sein oder?

    dass mein freund schwitzend weil unter stress (selber schuld) kurz vor abfahrt sich doch noch eine gasprüfung organisieren muss, weil der arbö-techniker ansonsten kein pickerl ausgibt- und 200 meter weiter der öamtc techniker lachend sagt, ACH NÖ wofür denn gasprüfung- das kanns doch ned sein oder?

    letztes jahr war es übrigens genau umgekehrt.

    nur aus diesem einen grund bin ich einfach dafür, dass sich alle an die gesetzlichen vorgaben zu halten haben, damit auch alle gleich behnadelt werden und ausserdem wüssten dann auch alle wie sie zu handeln haben und derzeit wird eben eine JÄHRLICHE verlangt, weil keiner einen plan hat.

    im übrigen wäre ich wohl auch für gasprüfungen wenn ich ein gasprüfer wäre, **ggg,

    ich möchte euch aber mit diesem thema nicht auf den wecker gehen

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  18. #18
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    Hi Grisu
    Stimmt deine mail adresse?
    Ich hab dir eine mail geschickt.



    Schönen Gruß
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  19. #19
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    @grisu
    Hallo,welche CP in Kärnten fähst Du an???

    Liebe Grüße

    Bernhard 39,Anna 31 und Tamara 2 Jahre aus dem schönen Oberaich

  20. #20
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    @ wolli: Ich bin nicht für eine Gasprüfung weil ich selbst Prüfer bin, sondern weil für jeden Camper gleiches Recht gelten soll.

    Wie kommt ein gewissenhafter Mensch dr alle Vorschriften einhält dazu bei einem Gasunfall zu Schaden zu kommen, nur weil ein möchtegern Campingprofi glaubt er kann sowieso alles selbst verschrauben und es wird schon dicht sein.

    Das Problem mit den verschiedenen Aussagen wird sich bald legen, da die EN1949 in der nächsten Zeit in nationales Recht umgewandelt werden muss.
    Dann ist Schluß mit vielleicht, oder doch nicht sondern dann gelten EU weit die gleichen Vorschriften.
    Der ÖAMTC hat voriges Jahr über das Ziel hinausgeschossen und ist deshalb jetzt ein gebranntes Kind.
    Nochmals im Moment kann, muss aber noch keine Gasprüfung verlangt werden. Sobald die Euronorm nationales Recht geworden ist (sollte in einigen Monaten der Fall sein) muss eine Gasprüfung (zwei Jahre gültig) vorgelegt werden.

    also schöne Grüße nach Tirol <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>


    @ schlesi: Antwort ist schon unterwegs
    @ bernhard: Eigentlich jeden der uns ruft, für genauere Details oder bei Fragen schick mir einfach mail, ich will hier keine Schleichwerbung machen

    lg
    Grisu












    .















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    geändert von - grisu on 2006 May 18 19:40:13

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