Hallo Struppi, Abo!
Übersiedlungsgut im Zusammenhang mit NOVA gibt es nicht (mehr) - wie Holiday schon völlig richtig geschrieben hat, kommt es in jedem Fall der erstmaligen Anmeldung in Österreich zur Vorschreibung dieser tollen Abgabe.
Der "Ausweg" LKW typisieren ist keiner, weil es im Kraftfahrgesetz eine Definition dafür gibt, was ein Wohnmobil ist.
Wenn also das auf ein Fahrzeug zutrifft:
§ 2 Abs 28a KFG
Wohnmobil ein Fahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
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Tisch und Sitzgelegenheiten,
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Schlafgelegenheiten, die tagsüber auch als Sitze dienen können,
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Kochgelegenheiten und
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Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tisches, der leicht entfernbar sein kann;
dann hast ein Womo und kannst es nicht als LKW typisieren.
Also so weh es tut: auf zum Finanzamt ;-)
LG
Johann
PS: Abo, wie der ÖAMTC auf die Einfügung der 3,5 t kommt, versteh ich auch nicht.
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Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
aus St.Pölten
mit Carado I447