Zitat von
abo
ist aber eh ein schildbuergerstreich, denn sie duerfen das einsatzfahrzeug nur ZUM einsatzort fahren. die rueckfahrt darf nur ein befuehrerscheinter kollege uebernehmen
lg
g
Das ist nicht richtig. Der Führerschein für die Einsatzorganisationen gilt zeitlich uneingeschränkt in Österreich. Egal ob Einsatz oder nicht. Nur ein Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeug muss es sein, das gelenkt wird.
Ist einfach ein Entgegenkommen an die Freiwilligenorganisationen, da sich bald mal jemand bereit findet, in so eine Organisation einzutreten, aber dann auch noch einen höherklassigen Führerschein zu machen ist bei vielen nicht drin.
Das war der Grund für die Einführung. Find ich gut.
LG
Johann
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Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
aus St.Pölten
mit Carado I447