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Thema: Änderungen Führerschein- und Kraftfahrgesetz

  1. #41
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    Zitat Zitat von gerda 1 Beitrag anzeigen


    wie fühlt sich eigentlich ein Feuerwehrmann der in seiner Freizeit sein Womo mit 3,5 to mit B-Schein lenkt.......

    Österreich: Einsatzkräften von Rettung und Feuerwehr Lenken von Fahrzeugen bis 5,5 Tonnen mit B-Führerschein und Zusatzausbildung erlaubt.

    Der Ministerrat hat am Dienstag, dem 5. Oktober 2010, eine Novelle zum Führerscheingesetz (FSG) beschlossen. Damit dürfen Fahrer von Feuerwehren und Rettungsorganisationen künftig mit dem B-Führerschein sowie einer Zusatzausbildung und einer Prüfung, die auch vor Ort bei den Organisationen abgelegt werden kann, bis zu 5,5 Tonnen schwere Einsatzfahrzeuge lenken.

    d.h. wenn`s brennt darf er ein Fahrzeug mit 5,5 t mit FS B lenken - in der Freizeit ist ihm dies aber untersagt...

    hi

    ist nur die gesetzliche fixierung einer schon lange bestehenden praxis

    bisher hat man sich auf den "notfall" berufen in dem ja bekanntlich alles erlaubt ist

    nun ist es eben "offiziell"

    ist aber eh ein schildbuergerstreich, denn sie duerfen das einsatzfahrzeug nur ZUM einsatzort fahren. die rueckfahrt darf nur ein befuehrerscheinter kollege uebernehmen

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  2. #42
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Daher kommt mal rüber mit Euren Vorstellungen - einfach nur so, was Euch an Regelungen gut erscheint.
    1. 4 Tonnen Womo mit FS Klasse B - Skorpion
    hi

    waere super

    ich befuerchte halt dass wir bestenfalls die chance haben uns an grenzwerte anzuhaengen die es in irgendeiner form schon gibt. also keine echte "neuen" erfindungen von bestimmungen sondern nur eine uminterpretierung

    als basisforderung koennte das heissen:

    freizeitfahrzeugen (sonder-kfz bzw spezial-kfz wohnmobil) bis zu einem HZLGG von 4250kg koennen auf antrag in die fahrzeugstufe B1 hinuntergestuft werden
    fuer sie gelten dann betreffend strassensteuern, geschwindigkeitsbestimmungen ect dieselben regeln wie fuer PKW bis 3,5t.

    die artverwandtheit sind hier die 4250kg die ja auch der gesamtzug pkw - leichter haenger haben darf, es kommt also hier zu keinerlei erhoehung von betriebsgefahren ect ...

    ohne weitere zuastzbestimmungen wuerde das aber heissen dass an solchen fahrzeugen dann oft kein anhaneger mehr gefuehrt werden darf (das gesamtzuggewicht von 4250kg muss ja eingehalten werden) soferne nicht ein E zu B vorhanden ist.

    evt kann man ja die nun einzufuehrende pruefung fuer den 4250kg gesamtzug in B als bedingung dafuer akzeptieren dass dann zu dem 4250kg GG womo doch zusaetzlich noch ein leichter haenger hinten dran kommen darf

    bei vorhandenem "echten" E oder zumindestens "E zu B" darf auch ein schwerer haenger hinten dran sein ..

    lg
    g
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  3. #43
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    Standard Änderungen zu FS

    Hallo,
    ich habe erst vor kurzem den EzuB-Schein gemacht. Die Änderungen die da kommen sollen, sind zwar gut und notwendig, aber ....

    FS B: neu Gesamtgewicht 4250 kg ist vom Eigengewicht des Zugfahrzeugs abhängig.
    FS EzuB: Gesamtgewicht 7000kg. und ausserdem ist das Gewicht vom Hänger nicht vom Eigengewicht des Zugfahrzeuges abhängig.

    Der Zeitaufwand wird bei der neuen Regelung mit ca. 7 Stunden angegeben - ich habe etwa 2 1/2 Stunden in der Fahrschule verbracht und dann nochmal 2 Stunden Fahrpraxis, die Prüfung selbst hat bei der Theorie ca 10 Minuten und die Fahrprüfung selbst hat 20 Minuten gedauert.
    Zu den Kosten - Prüfung neu ca 300 .- Euro + Abgaben für Neuausstellung.
    Ich habe in der Fahrschule ca. 400.- Euro + Abgaben für die Neuausstellung bezahlt.

    Das einzige Unangenehme war der " Prüfungsstress", aber meine Bandbreite beim Ziehen ist doch um etliches höher als bei der neuen Regelung.

    Abschliessend meine ich " Geldbeschaffung" ist beides.

    Lg. Rewa

  4. #44
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen

    ist aber eh ein schildbuergerstreich, denn sie duerfen das einsatzfahrzeug nur ZUM einsatzort fahren. die rueckfahrt darf nur ein befuehrerscheinter kollege uebernehmen

    lg
    g
    Das ist nicht richtig. Der Führerschein für die Einsatzorganisationen gilt zeitlich uneingeschränkt in Österreich. Egal ob Einsatz oder nicht. Nur ein Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeug muss es sein, das gelenkt wird.

    Ist einfach ein Entgegenkommen an die Freiwilligenorganisationen, da sich bald mal jemand bereit findet, in so eine Organisation einzutreten, aber dann auch noch einen höherklassigen Führerschein zu machen ist bei vielen nicht drin.

    Das war der Grund für die Einführung. Find ich gut.

    LG

    Johann
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    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
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  5. #45
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    Hallo lieber abo,-

    ein gut gemeinter, erfrischender Rat, zuerst denken, dann schreiben.
    Als Vielschreiber läuft in Gefahr, öfters daneben zu hauen


    Liebe Grüsse

    Mondmann

  6. #46
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    Zitat Zitat von rewa Beitrag anzeigen
    FS EzuB: Gesamtgewicht 7000kg. und ausserdem ist das Gewicht vom Hänger nicht vom Eigengewicht des Zugfahrzeuges abhängig.
    Das gilt aber nicht für auflaufgebremste Anhänger, wie wir sie wohl hauptsächlich verwenden, wenn man mit einem "Nichtgeländewagen" zieht. Siehe oben § 61 KDV

    Zitat Zitat von rewa Beitrag anzeigen

    Der Zeitaufwand wird bei der neuen Regelung mit ca. 7 Stunden angegeben - ich habe etwa 2 1/2 Stunden in der Fahrschule verbracht und dann nochmal 2 Stunden Fahrpraxis, die Prüfung selbst hat bei der Theorie ca 10 Minuten und die Fahrprüfung selbst hat 20 Minuten gedauert.

    Das hab ich mir auch gedacht, als ich das gelesen hab mit den 7 Std. Weiß nicht, was die da alles noch reinpacken wollen. Die Theorie und die Praxis beim EzB war/ist ja wirklich ausreichend bis umfangreich.

    Bin neugierig, wie die praktische Ausgestaltung sein wird und wieviel sich die Ausbildungsstellen verlangen trauen.

    Zitat Zitat von rewa Beitrag anzeigen

    Das einzige Unangenehme war der " Prüfungsstress", aber meine Bandbreite beim Ziehen ist doch um etliches höher als bei der neuen Regelung.

    Abschliessend meine ich " Geldbeschaffung" ist beides.

    Lg. Rewa
    Das wird aber für viele die Motivation sein, nur den 4250 kg B zu machen, weil sie sich das nicht antun wollen.

    Die Ausbildung EzB halte ich für sehr gut und eigentlich unerlässlich, wenn man mit einem Wohnwagengespann auf die Straße fährt.

    LG

    Johann
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  7. #47
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Hallo Martin!

    Beim Gewichtsverhältnis ändert sich nichts, weil ja die Änderung das Führerscheingesetz und nicht das KFG und vor allem die KDV betrifft. Es wird also weiterhin nicht möglich sein, mit einem leichten Fahrzeug einen schwereren Anhänger zu ziehen.

    Siehe dazu § 61 Abs 1 KDV:
    Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges- bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 oder N1 ist das 1,5 fache dieses Wertes maßgebend- noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert, bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen den im Zulassungsschein oder dem Zulassungsschein gleichwertigen ausländischem Fahrzeugdokument eingetragenen Wert, übersteigt.

    Zur 100 km/h Zulassung habe ich vor kurzem für die Tagung der Kraftfahrreferenten der Bundesländer einen Themenvorschlag zur Einführung dieser Regelung auch in Österreich gemacht. Das Innenministerium hat diesen aufgenommen und ans Verkehrsministerium zur Diskussion übermittelt. Ich habe aber noch keine Rückmeldung vom Ergebnis. Geb Dir dann Bescheid, wie das BMVIT dazu steht.

    LG

    Johann
    Im BMVIT sitzt ja auch jemand, der ein bisserl wie ein Fleischprodukt heisst und sich demnächst einen WoWa zulegen möchte...

    Interessant ist die jetzt neue FS B Regelung mit dem HzGG des Anhängers auch ohne EzB bei Allradfzg.
    Hättest Dir den EzB erpart...
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  8. #48
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    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen
    Im BMVIT sitzt ja auch jemand, der ein bisserl wie ein Fleischprodukt heisst und sich demnächst einen WoWa zulegen möchte...
    Schade, dass er noch keinen hat, sonst ist es ihm vielleicht "Wurst"(?) ;-)
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  9. #49
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Schade, dass er noch keinen hat, sonst ist es ihm vielleicht "Wurst"(?) ;-)
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  10. #50
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    Standard Womofahrers Wunschkonzert ;-)

    1. 4 Tonnen Womo mit FS Klasse B - Skorpion

    2. freizeitfahrzeugen (sonder-kfz bzw spezial-kfz wohnmobil) bis zu einem HZLGG von 4250kg koennen auf antrag in die fahrzeugstufe B1 hinuntergestuft werden
    fuer sie gelten dann betreffend strassensteuern, geschwindigkeitsbestimmungen ect dieselben regeln wie fuer PKW bis 3,5t. - Abo
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  11. #51
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    Daumen hoch Wäre super!!!

    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Die Idee hat Gerhard/Abo ja auch schon angezogen, jedoch wenig Echo erhalten.

    Meiner Meinung nach hilft es nur, wenn man die politischen Entscheidungsträger persönlich anspricht.

    Folgende Idee: ich kenne den Vorsitzenden des parlamentarischen Verkehrsausschusses ganz gut. Dieser Ausschuss ist im Parlament politisch für diesen Bereich zuständig.
    Ich kann dem gerne die Vorstellungen "des Forums" hinsichtlich Bedarf bei Wohnmobilen übermitteln, zusammenstellen müssten den Forderungskatalog halt dann die Wohnmobilfahrer hier.

    Wenn die Linie der Womofahrer dann steht, sucht sich jeder, der mitmachen will, seinen für den Bezirk zuständigen, ihm sympathischen Nationalratsabgeordneten und übermittelt das hier erarbeitete Konzept zusätzlich.

    Ich kann das gerne sammeln, evtl. mit einer Mailingliste oder über den hier eingebauten Campingchat moderieren. Will mich da aber auch nicht nach vorne drängen, weil meiner Meinung nach ein Wohnmobilfahrer dazu besser geeignet ist.

    LG

    Johann
    Wir sind sofort dabei und froh über jeden, der diesen Job übernimmt!!!!!
    LG
    Susanne und Roland
    unterwegs auf Carthago Chic e-line I 50

  12. #52
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    1. 4 Tonnen Womo mit FS Klasse B - Skorpion

    2. freizeitfahrzeugen (sonder-kfz bzw spezial-kfz wohnmobil) bis zu einem HZLGG von 4250kg koennen auf antrag in die fahrzeugstufe B1 hinuntergestuft werden
    fuer sie gelten dann betreffend strassensteuern, geschwindigkeitsbestimmungen ect dieselben regeln wie fuer PKW bis 3,5t. - Abo
    ,
    Zustimmung zu Punkt 2. Koala 45
    LG
    Susanne und Roland
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  13. #53
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    Frage Zusatzfrage

    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    1. 4 Tonnen Womo mit FS Klasse B - Skorpion

    2. freizeitfahrzeugen (sonder-kfz bzw spezial-kfz wohnmobil) bis zu einem HZLGG von 4250kg koennen auf antrag in die fahrzeugstufe B1 hinuntergestuft werden
    fuer sie gelten dann betreffend strassensteuern, geschwindigkeitsbestimmungen ect dieselben regeln wie fuer PKW bis 3,5t. - Abo
    Hallo,-

    Zusatzfrage zu Punkt 2:

    Sollen diese gewünschten Bestimmungen nur in Österreich, in der EU, im restlichen Europa
    gelten?

    Das wird wirklich ein Wunschkonzert.

    Liebe Grüsse

    Mondmann

  14. #54
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Das ist nicht richtig. Der Führerschein für die Einsatzorganisationen gilt zeitlich uneingeschränkt in Österreich. Egal ob Einsatz oder nicht. Nur ein Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeug muss es sein, das gelenkt wird.
    hi

    das sieht ein bekannter der in einer freiwilligen feuerwehr in einer gemeinde in wien-umgebung dienst macht aber anders.

    die haben die devise: bis zum inkrafttreten der geplanten aenderungen fahrten nur in blau, also nur zum einsatzort ohne fuehrerschein zulaessig ...

    lg
    g
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    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  15. #55
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hi

    das sieht ein bekannter der in einer freiwilligen feuerwehr in einer gemeinde in wien-umgebung dienst macht aber anders.

    die haben die devise: bis zum inkrafttreten der geplanten aenderungen fahrten nur in blau, also nur zum einsatzort ohne fuehrerschein zulaessig ...

    lg
    g
    Ich denke, der ist den verschiedenen Gerüchten aufgesessen, die natürlich herumschwirren.

    Einfach nach Hausverstand: wenn man eine Regelung einführt, um genügend Fahrer für die großen Fahrzeuge der Freiwilligenorganisationen zu haben, wäre es doch Schwachsinn pur, diese Regelung in der von Deinem Bekannten genannten Art zu machen.

    Denn: auch im Einsatz mit Blaulicht darf JETZT ein B-Führerscheinbesitzer nicht mit einem 12 Tonnen Kran fahren! Wenn die wirklich mit C und C1-Fahrzeugen in blau mit B fahren, dann sollten die sich mal schnell von dieser Vorgangsweise verabschieden.

    Hab die Unterlagen jetzt grad nicht bei mir, aber was ich mich erinnere, wird es die Möglicheit der Zusatzschulung in Feuerwehreinrichtung geben und das reicht dann - allenfalls mit einer Prüfung je nach Schwere des Fahrzeuges.

    LG

    Johann
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  16. #56
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    Hab die Unterlagen jetzt grad nicht bei mir, aber was ich mich erinnere, wird es die Möglicheit der Zusatzschulung in Feuerwehreinrichtung geben und das reicht dann - allenfalls mit einer Prüfung je nach Schwere des Fahrzeuges.
    genau so ist es , eine bestätigte interne Zusatzschulung und ein vorhandener Führerschein "B" dann kann man die Einsatzfahrzeuge bis 5,5 Tonnen lenken. Egal ob mit Sonderzeichen im Einsatz oder ohne .

    Hier der Gesetzestext als Entwurf:
    http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/...ig_196371.html
    .


    Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das aber nicht und hat es einfach gemacht

    7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten (ich natürlich auch)

    >>>>Homepage<<<< und auch >>>> www.campingservice.at <<<<

  17. #57
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    Standard Womofahrers Wunschkonzert

    Hallo!

    Ich zieh den Thread hiermit nochmal hoch - das Echo ist ja nicht gerade umwerfend, aber ich denke, das liegt auch daran, dass mit den beiden Punkten für die "Grenzgänger" hier wohl alles eitel Sonnenschein wäre.

    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    1. 4 Tonnen Womo mit FS Klasse B - Skorpion

    2. freizeitfahrzeugen (sonder-kfz bzw spezial-kfz wohnmobil) bis zu einem HZLGG von 4250kg koennen auf antrag in die fahrzeugstufe B1 hinuntergestuft werden
    fuer sie gelten dann betreffend strassensteuern, geschwindigkeitsbestimmungen ect dieselben regeln wie fuer PKW bis 3,5t. - Abo
    Ich habe kurz nach Start der Diskussion schon mal den Vorsitzenden des parlamentarischen Verkehrsausschusses von der Problematik informiert. Er hat mir versichert, die Themenstellung bei der nächsten Sitzung den Beamten des BMVIT mitzuteilen und Lösungsmöglichkeiten abzufragen.

    Bin schon neugierig, ob hier Möglichkeiten für die Wohnmobilisten gesehen werden.

    Ich persönlich bin skeptisch - deshalb hab ich zu den Vorschlägen auch nicht gleich was geschrieben, weil ich niemanden abwürgen wollte, der vielleicht eine ganz neue Sichtweise einbringt.

    Mondmann hat letztlich die einzig richtige Frage gestellt: sollen die Neuerungen nur in Österreich gelten oder auch im EU-Ausland?

    Hier kommt die schon oft zitierte Führerscheinrichtlinie der EU ins Spiel. Diese sieht leider keinen Kraftwagen vor, der mit Klasse B gelenkt werden darf, wenn er mehr als 3500 kg hat.

    Was aber noch schlimmer ist: die Richtlinie sieht auch keinen - ich nenn ihn mal - "kleinen C oder C1" vor. Das wär die noch am ehesten erfolgversprechende Lösung - eine kleine Zusatzausbildung und man könnte mit Womos bis xx kg fahren. Leider aber nicht vorgesehen.

    Was in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen ist, kann auch nicht EU-weit eingeführt werden.

    Natürlich könnte Österreich sagen, wir machen es bei den Womos wie mit der Feuerwehr und mit einer kurzen Zusatzschulung und/oder Prüfung bei einem der im Kopf der Webseite angeführten Campingfachleute ;-) darf man mit 4 t fahren. Das hilft halt in Wirklichkeit nichts, weil dann an der Grenze Schluss mit lustig ist, weil so eine Regelung ja nur national Gültigkeit hat.

    Aber: das ist jetzt nur mal mein Schluss nach dem Lesen einiger Seiten Papier. Im Ministerium sitzen Leute, die viel tiefer in der Materie stecken und sich sicher sehr gut auskennen. Sie bekommen die Womofahrerwünsche jetzt mal auf dem von mir geschilderten Weg nahegebracht. Vielleicht fällt denen was Gescheiteres ein, als mir.

    Ich geb Euch Bescheid, wenn ich mehr weiß.

    LG

    Johann
    -----------------------------------------------------
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  18. #58
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    Hallo Johann,

    vorerst schon mal DANKE für deine Bemühung


    LIEBE GRÜSSE

    GERDA und ERWIN

  19. #59
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Ich habe kurz nach Start der Diskussion schon mal den Vorsitzenden des parlamentarischen Verkehrsausschusses von der Problematik informiert. Er hat mir versichert, die Themenstellung bei der nächsten Sitzung den Beamten des BMVIT mitzuteilen und Lösungsmöglichkeiten abzufragen.
    hallo johann

    ins treffen zu fuehren waere hier halt vor allem der soziale aspekt
    famililien (2 kinder) haben defacto kaum eine moeglichkeit legal wohnmobil zu fahren
    durch die heutige sicherheitstechnik und die neuen bestimmungen betreffend er "fahrbereiten masse" verunmoeglichen quasi den betrieb eines wohnmobiles fuer 4 personen und "ueblichem" zubehoer. von mehr kindern gar nimmer zu reden.

    von der strategie muesste man sich einen stufenplan zurechtlegen

    beginnend dort was optimal waere, bis runter dorthinwo man sagen kann, naja, der grosse wurf wars ned, aber immerhin a bisserl hilfts ...

    in stichworten wuerde das so aussehen
    - womo bis 5t mit B fahrbar
    - womo bis 5t mit zusatzschulung und B fahrbar
    - womo bis 4250kg mit zusatzschulung und B fahrbar
    - womo bis 4250kg mit zusatzschulung und B fahrbar, anhaenger mit zusatzschulung
    - womo bis 4250kg mit zusatzschulung und B fahrbar, nur dann wenn kein anhanger (zuggesamtgewicht entspricht damit dann der EU vorgabe)
    - womo bis 4250kg mit C1 fahrbar, aber besteuerung (autobahnmaut) und andere stvo bestimmungen wie B-PKW
    - womo bis 4250kg mit C1 fahrbar, aber besteuerung (autobahnmaut) wie B-PKW

    zumindestens die LKW maut sollte man doch mit etwas gutem willen wegbekommen koennen, der steuerentgang ist doch wirklich minimal, da geht es um ein paar 1000 euro

    und es gibt einen lenkungseffekt der diese mnur knapp ueber den 3500kg liegenden fahrzeuge von den bundesstrassen zurueck auf die verkehrspolitisch besser beplanbare autobahn holt

    viel erfolg

    lg
    g
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  20. #60
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    Hallo Johann
    Vorerst einmal herzlichen Dank für Dein Engagement.
    Ich finde es sehr enttäuschend, daß sich nicht mehr Forumsmitglieder an diesen Wunsch anhängen.
    Immer wieder wird in den verschiedensten Threads über die Gewichtsproblematik und über die tolerierte Überladung diskutiert und wenn sich dann jemand findet der sich der Sache annimmt und auch die notwendigen Kontakte hat, dann zieht niemand mit und es herrscht das große Schweigen im Walde.
    Daher mein Aufruf: Bitte mehr Unterstützung, denn wenn wir überhaupt eine Chance haben wollen, dann sicher nur wenn möglichst vieledieses Anliegen unterstützen.
    Motto: Probiern kost nix und wenn nichts erreicht wird, dann wissen wir wenigstens Bescheid und können uns weitere Diskussionen über dieses Thema ersparen
    Und zur EU Berstimmung: Da hat man schon darüber gesprochen ob man in Österreich zur Marmelade weiter Marmelade sagen darf und ich denke, daß die Gewichtsproblematik auch EU weit ein Thema wäre, denn in grösseren EU Ländern haben noch mehr WOMO Fahrer das gleiche Problem wie wir im kleinen Österreich
    wünsche Euch viele schöne unfallfreie Ausfahrten
    Günther u Helga unterwegs mit Dethleffs Nomad 510ER gezogen von Jeep Cherokee Limited

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