Zitat von
abo
hmmmm
du meinst:
"wenn zu dieser sache bereits nationale gesetze in kraft sind, dann muessen diese gesetze nicht mit stichtag 2012 geaendert werden, oder?
denn das was bisher nicht im nationalen recht festgeschrieben ist muss ja sehr wohl so wie in der eu-richtline umgesetezt werden, oder?
lg
g
Meine Aussage zu EU-Richtlinie war vielleicht zu global und daher irreführend, sorry.
Vielleicht nur eine kleine EU-Rechtsabhandlung (bin aber auch nicht Experte für Europarecht ;-) ):
"Die EU" erlässt Verordnungen und Richtlinien. Während EU-Verordnungen unmittelbar in den einzelnen Staaten gelten, geben Richtlinien (nonanet) den Rahmen vor, den die Staaten zu beachten haben und sind durch jeweils eigene Gesetze der Mitgliedsstaaten in innerstaatliches Recht umzusetzen.
Diese Führerscheinrichtlinie wird mit der Novelle zum Führerscheingesetz in die österreichische Rechtsordnung übertragen.
Wichtig ist, dass ein innerstaatliches Gesetz einer EU-Richtlinie nicht widersprechen darf. Wäre das so, so würde die EU-Kommission als die "Hüterin der EU-Verträge" ein Vertragsverletzungsverfahren gegen so ein Land einleiten.
Da die EU-Führerscheinrichtlinie in bestimmten Bereichen eine Gestaltungsmöglichkeit offen lässt, sieht unser fertiger Gesetzestext im Führerscheingesetz stellenweise etwas anders aus, als die Richtlinie. Das meinte ich oben.
Beispiel: Klasse AM laut Richtlinie ab 16 Jahren. Dies kann aber mit bis zu zwei Jahren Toleranz anders beschlossen werden. Ö hat Mopeds mit AM ab 15 Jahren freigegeben. Das darf ein Land, die Regelung gilt aber dann nur dort - und in allen jenen Staaten, die sowas extra mit schriftlicher Note anerkennen.
Zu Deiner Frage mit dem Änderungszeitpunkt: die Richtlinie gibt auch vor, bis wann längstens sie umzusetzen ist. Im vorliegenden Fall hat die EU den 19.1.2011 bestimmt. Das bedeutet grundsätzlich, dass jedes Land bis längstens zu diesem Tag mit der eigenen Gesetzesmaschinerie durch sein müsste.
Theoretisch könnte die EU-Kommission am 20.1.2011 beginnen, Vertragsverletzungsverfahren gegen alle Staaten einzuleiten, die noch nicht fertig sind.
Ö gehört hier zwar auch zu denen, die säumig sind, aber es gibt noch schlimmere ;-)
Da auch in der EU nichts so heiß gegessen wie gekocht wird, wird es auch kein Problem sein, wenn Ö erst im April oder Mai mit der Gesetzwerdung fertig ist. Und das sollte sich ausgehen.
Bissl umständlich erklärt, aber ich weiß nicht, wie ich es einfacher machen soll ;-)
LG
Johann
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Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
aus St.Pölten
mit Carado I447