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Thema: Änderungen Führerschein- und Kraftfahrgesetz

  1. #21
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    Zitat Zitat von gerilu Beitrag anzeigen
    "Klasse A1: Kfz. bis 125 cm3, bis zu 11 kw (dreirädrige 15 kw), ab 16 Jahren möglich

    Halleluja - da treffen nun "jugendlich vermeintliche Unverwundbarkeit" mit 125cm3 und 11kw zusammen, dabei haben die Krankenkassen eh kein Geld ;-)
    hallo

    ich bin dafuer

    man muss hier einfach wahrscheinlichkeiten berechnen und die opfer gegeneinander aufwiegen, so unerfreulich das klingt

    mit 40km/h (der u.U. nur 35km/h bergauf) ist ein einspuriger sowohl in der stadt als auch ueber land durch den geschwindigkeitsunterschied zum normalen verkehr extrem gefaehrdet
    die wahrscheinlichkeit durch andere uebersehen oder falsch eingeschaetzt zu werden ist sehr hoch
    versuch mal mit einem 50ccm moped stadtauswaerts fahrend von der mariahilferstrasse rechts in den guertel einzubiegen und dann 500m spaeter bei der naechsten kreuzung links stadtauswaerts in die felberstrasse zu gelangen.
    das ist vom fruehen morgen bis spaet in die nacht hinein schlichtweg unmoeglich.
    es geht einfach ned
    es fehlt einfach die noetige leistung um im verkehr mitschwimmen zu koennen
    das wird nun einfacher, das risiko sinkt

    natuerlich wird es den einen oder anderen fall geben wo durch die hoeheren erreichbaren geschwindigkeiten auich unfaelle passieren wo sie mit 50ccm nicht passiert waeren.

    ich denke aber die sicherheit derer, die bisher "passiv" opfer waren wiegt die moeglichen unfaelle jener die sich unangepasst verhalten bei weitem auf

    ich halte das fuer eine gute loesung

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  2. #22
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Falls sich das wer geben will: hier findet Ihr die EU-Richtlinie. Nicht alles, was dort vorgesehen ist, muss auch innerstaatlich umgesetzt werden. Daher nur eine Zusatzinformation.
    hmmmm

    du meinst:
    "wenn zu dieser sache bereits nationale gesetze in kraft sind, dann muessen diese gesetze nicht mit stichtag 2012 geaendert werden, oder?

    denn das was bisher nicht im nationalen recht festgeschrieben ist muss ja sehr wohl so wie in der eu-richtline umgesetezt werden, oder?

    lg
    g
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  3. #23
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    ...Will mich da aber auch nicht nach vorne drängen, weil meiner Meinung nach ein Wohnmobilfahrer dazu besser geeignet ist.
    ...
    hallo

    nein, ist er nicht

    es ist immer derjenige die beste besetzung fuer eine derartige koordinationsfunktion der das beste fachliche wissen und das beste wissen ueber die zusammenhaenge hat.

    und wenn da - wie ich durchhoere - sogar ein paar zweckdienliche networkung kontakte auch mit dabei sind dann gibts da eh keine alternative mehr wenn du mich fragst ..

    ich waere dir sehr verbunden wenn du dich tatsaechlich bereit erklaeren wuerdest die rahmenbedingungen zu klaeren und das zu planen. meine unterstuetzung soweit sie dir zweckdienlich erscheint hast du jedenfalls.

    FUNKTIONIEREN wird das ganze projekt aber nur dann wenn die einzelnen kollegen hier dann am ende auch MIT TUN.

    die schoenste petition hilt genau nix wenn sie im ladel liegt und niemand damit zu "seinen" zustaendigen politikern geht

    aus erfahrungen in einem voellig anderen bereich kann ich nur versichern dass es fuer eine gruppe von leuten die die gleichen interessen vertreten DURCHAUS die moeglichkeit gibt einen gesetzeswerdungsprozess (zumindestens aber die verordnungen udn erlaess dazu) in bestimmten rahmen zu beeinflussen.

    es kommt manchmal ned immer sofort das raus was man sich wuenscht, aber der dialog kommt zustande, und oft reicht eine relativ geringe anzahl von einzelnen schreiben bzw interventionen um gewissen dinge ein bisserl in die richtige richtung zu verschieben ..

    lg
    g
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  4. #24
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    Auch wir haben ein Problem mit den verschiedenen Klassen der Führerscheine.
    1)Wir haben ein Womo das mit 3,5 t zugelassen ist und einen Hänger mit max. 2 t Gesamtgewicht – also kein Problem mit den E zu B Führerschein, auch kein Problem mit dem Gewicht beim Womo, denn die schweren Sachen landen im Hänger.
    2)Wir würden aber gerne das Womo auflasten, denn wir möchten nicht immer mit den Hänger fahren – auch kein Problem da mein Mann den C1 Schein hat – aber da dürften wir den Hänger mit unserer Quad für längere Urlaubsfahrten nicht mehr mitführen oder er müsste wieder den E zu C1 Schein machen und dürfte dann ein Gesamtgewicht (WOMO und Hänger) von 12 to fahren.
    Bei Variante 1 dürfen wir mit max. 5,5 t fahren
    Bei Variante 2 möchten wir gerne Auflasten auf 3,85 t (der C1 Schein gilt bis 7,5 t) und der Hänger 2 t das wären gesamt 5,85 t und das ist nicht möglich ohne den E zu C1 Schein.

    Wa sagen die Experten dazu?????
    Liebe Grüße

    GERDA

  5. #25
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hmmmm

    du meinst:
    "wenn zu dieser sache bereits nationale gesetze in kraft sind, dann muessen diese gesetze nicht mit stichtag 2012 geaendert werden, oder?

    denn das was bisher nicht im nationalen recht festgeschrieben ist muss ja sehr wohl so wie in der eu-richtline umgesetezt werden, oder?

    lg
    g
    Meine Aussage zu EU-Richtlinie war vielleicht zu global und daher irreführend, sorry.

    Vielleicht nur eine kleine EU-Rechtsabhandlung (bin aber auch nicht Experte für Europarecht ;-) ):
    "Die EU" erlässt Verordnungen und Richtlinien. Während EU-Verordnungen unmittelbar in den einzelnen Staaten gelten, geben Richtlinien (nonanet) den Rahmen vor, den die Staaten zu beachten haben und sind durch jeweils eigene Gesetze der Mitgliedsstaaten in innerstaatliches Recht umzusetzen.
    Diese Führerscheinrichtlinie wird mit der Novelle zum Führerscheingesetz in die österreichische Rechtsordnung übertragen.

    Wichtig ist, dass ein innerstaatliches Gesetz einer EU-Richtlinie nicht widersprechen darf. Wäre das so, so würde die EU-Kommission als die "Hüterin der EU-Verträge" ein Vertragsverletzungsverfahren gegen so ein Land einleiten.

    Da die EU-Führerscheinrichtlinie in bestimmten Bereichen eine Gestaltungsmöglichkeit offen lässt, sieht unser fertiger Gesetzestext im Führerscheingesetz stellenweise etwas anders aus, als die Richtlinie. Das meinte ich oben.

    Beispiel: Klasse AM laut Richtlinie ab 16 Jahren. Dies kann aber mit bis zu zwei Jahren Toleranz anders beschlossen werden. Ö hat Mopeds mit AM ab 15 Jahren freigegeben. Das darf ein Land, die Regelung gilt aber dann nur dort - und in allen jenen Staaten, die sowas extra mit schriftlicher Note anerkennen.

    Zu Deiner Frage mit dem Änderungszeitpunkt: die Richtlinie gibt auch vor, bis wann längstens sie umzusetzen ist. Im vorliegenden Fall hat die EU den 19.1.2011 bestimmt. Das bedeutet grundsätzlich, dass jedes Land bis längstens zu diesem Tag mit der eigenen Gesetzesmaschinerie durch sein müsste.
    Theoretisch könnte die EU-Kommission am 20.1.2011 beginnen, Vertragsverletzungsverfahren gegen alle Staaten einzuleiten, die noch nicht fertig sind.

    Ö gehört hier zwar auch zu denen, die säumig sind, aber es gibt noch schlimmere ;-)

    Da auch in der EU nichts so heiß gegessen wie gekocht wird, wird es auch kein Problem sein, wenn Ö erst im April oder Mai mit der Gesetzwerdung fertig ist. Und das sollte sich ausgehen.

    Bissl umständlich erklärt, aber ich weiß nicht, wie ich es einfacher machen soll ;-)

    LG

    Johann
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    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
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  6. #26
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    Zitat Zitat von gerda 1 Beitrag anzeigen
    Auch wir haben ein Problem mit den verschiedenen Klassen der Führerscheine.
    1)Wir haben ein Womo das mit 3,5 t zugelassen ist und einen Hänger mit max. 2 t Gesamtgewicht – also kein Problem mit den E zu B Führerschein, auch kein Problem mit dem Gewicht beim Womo, denn die schweren Sachen landen im Hänger.
    2)Wir würden aber gerne das Womo auflasten, denn wir möchten nicht immer mit den Hänger fahren – auch kein Problem da mein Mann den C1 Schein hat – aber da dürften wir den Hänger mit unserer Quad für längere Urlaubsfahrten nicht mehr mitführen oder er müsste wieder den E zu C1 Schein machen und dürfte dann ein Gesamtgewicht (WOMO und Hänger) von 12 to fahren.
    Bei Variante 1 dürfen wir mit max. 5,5 t fahren
    Bei Variante 2 möchten wir gerne Auflasten auf 3,85 t (der C1 Schein gilt bis 7,5 t) und der Hänger 2 t das wären gesamt 5,85 t und das ist nicht möglich ohne den E zu C1 Schein.

    Wa sagen die Experten dazu?????
    Hallo Gerda!

    Es ist leider so, dass der E zum B - Schein ein anderer E ist, als jener zum C1 oder C. Wird deutlich - wenn Du schon den Scheckkartenschein hast - wenn Du Dir hinten die Auflistung der Klassen ansiehst. Dort hast unter "E" jeweils eine Spalte für die verschieden Zugfahrzeuge.

    Ein großer Nachteil beim Auflasten in Eurem Fall wäre natürlich, dass Ihr dann Go-Box-pflichtig werdet. Ob sich das dafürsteht?

    Das heißt zusammengefasst geantwortet

    zu 1. ja
    zu 2. auch ja - du meintest ja, dass es n i c h t geht ;-)

    LG

    Johann
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    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
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  7. #27
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Hallo Gerda!

    Es ist leider so, dass der E zum B - Schein ein anderer E ist, als jener zum C1 oder C. Wird deutlich - wenn Du schon den Scheckkartenschein hast - wenn Du Dir hinten die Auflistung der Klassen ansiehst. Dort hast unter "E" jeweils eine Spalte für die verschieden Zugfahrzeuge.

    Ein großer Nachteil beim Auflasten in Eurem Fall wäre natürlich, dass Ihr dann Go-Box-pflichtig werdet. Ob sich das dafürsteht?

    Das heißt zusammengefasst geantwortet

    zu 1. ja
    zu 2. auch ja - du meintest ja, dass es n i c h t geht ;-)

    LG

    Johann
    ja - ich meinte mein Erwin müsste noch den E zu C1 Schein machen um mit den aufgelasteten Womo und Hänger fahren zu dürfen - die GO-Box würden wir noch in Kauf nehmen aber mein Erwin weigert sich nochmals eine Führerscheinprüfung zu machen.
    Liebe Grüße

    GERDA

  8. #28
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    Zitat Zitat von gerda 1 Beitrag anzeigen
    ja - ich meinte mein Erwin müsste noch den E zu C1 Schein machen um mit den aufgelasteten Womo und Hänger fahren zu dürfen - die GO-Box würden wir noch in Kauf nehmen aber mein Erwin weigert sich nochmals eine Führerscheinprüfung zu machen.
    *lach*

    Kann ich gut verstehen. Aber vielleicht machst DU ja C1 und EzC1 ;-)

    Alternativ könntet Ihr einen leichten Anhänger verwenden, wenn der reichen würde.

    LG

    Johann
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    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
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  9. #29
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    Zitat Zitat von gerilu Beitrag anzeigen
    Halleluja - da treffen nun "jugendlich vermeintliche Unverwundbarkeit" mit 125cm3 und 11kw zusammen, dabei haben die Krankenkassen eh kein Geld ;-)
    das war auch mein erster gedanke, aaaaaber...
    seit meiner eigenen jugend (und das ist schon ein weilchen her) habe ich nur
    ganz ganz wenige mopedbesitzer kennengelernt, die mit ihren 50-ccm-geschossen
    nicht sowieso geschwindigkeiten jenseits der 60 bis 80 km/h oder mehr fahren konnten.
    wenn sie das jetzt mit geräten machen, die auch dafür gebaut werden ist das meiner
    meinung nach sogar wesentlich sicherer.
    liebe Grüße,
    Gerhard und Silvia aus Tirol
    --------------------------------------------------
    keep it simple

  10. #30
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    *lach*

    Kann ich gut verstehen. Aber vielleicht machst DU ja C1 und EzC1 ;-)

    Alternativ könntet Ihr einen leichten Anhänger verwenden, wenn der reichen würde.

    LG

    Johann


    na du kennst mich nicht, falls ich diese beiden Gruppen vielleicht irgend wann, nach X-Nachprüfungen schaffen sollte - bin ich reif für den "Holzpyjama" - ich werfe jetzt schon oft die Nerven als Mitfahrerin weg -
    Liebe Grüße

    GERDA

  11. #31
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    *lach*

    Kann ich gut verstehen. Aber vielleicht machst DU ja C1 und EzC1 ;-)

    Alternativ könntet Ihr einen leichten Anhänger verwenden, wenn der reichen würde.

    LG

    Johann

    du kennst mich nicht - wenn ich diese 2 Klassen vielleicht mal mit X-Nachprüfungen schaffen würde, bin ich reif für den "Holzpyjama" denn ich bin jetzt schon eine schlechte Mitfahrerin und haue oft die Nerven weg.

    Ein kleinerer Anhänger ist nicht möglich, da wir eine sehr große Quad haben.
    Liebe Grüße

    GERDA

  12. #32
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Die Idee hat Gerhard/Abo ja auch schon angezogen, jedoch wenig Echo erhalten.

    Meiner Meinung nach hilft es nur, wenn man die politischen Entscheidungsträger persönlich anspricht.

    Folgende Idee: ich kenne den Vorsitzenden des parlamentarischen Verkehrsausschusses ganz gut. Dieser Ausschuss ist im Parlament politisch für diesen Bereich zuständig.
    Ich kann dem gerne die Vorstellungen "des Forums" hinsichtlich Bedarf bei Wohnmobilen übermitteln, zusammenstellen müssten den Forderungskatalog halt dann die Wohnmobilfahrer hier.

    Wenn die Linie der Womofahrer dann steht, sucht sich jeder, der mitmachen will, seinen für den Bezirk zuständigen, ihm sympathischen Nationalratsabgeordneten und übermittelt das hier erarbeitete Konzept zusätzlich.

    Ich kann das gerne sammeln, evtl. mit einer Mailingliste oder über den hier eingebauten Campingchat moderieren. Will mich da aber auch nicht nach vorne drängen, weil meiner Meinung nach ein Wohnmobilfahrer dazu besser geeignet ist.

    LG

    Johann
    Hallo Johann
    Wäre super, wenn Du das übernehmen könntest.
    Soweit ich das unterstützen kann werde ich das auch tun.
    Das grösste Problem für WOMO Fahrer ist sicher das HzGw von 3,5t
    Wenn man das auf 4t mit FS B erhöhen würde und gleichzeitig auch die Vignette anpassen würde, dann wäre allen geholfen.
    Ich kann mir keinen WOMO Fahrer vorstellen, der diese Sache nicht unterstützt.
    Also gehn wirs an, vielleicht geht was.
    wünsche Euch viele schöne unfallfreie Ausfahrten
    Günther u Helga unterwegs mit Dethleffs Nomad 510ER gezogen von Jeep Cherokee Limited

  13. #33
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    Lächeln Wunschträume

    Hallo Skorpion,-

    da wird aber noch viel Wasser die Donau hinunterrinnen.
    Du kannst doch ehrlich nicht glauben, dass sowas irgendwann kommt, nur weil sich das ein paar
    Womo-Fahrer wünschen.

    Liebe Grüsse
    mit leichtem Kopfschütteln

    Mondmann

  14. #34
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    Zitat Zitat von Mondmann Beitrag anzeigen
    Hallo Skorpion,-

    da wird aber noch viel Wasser die Donau hinunterrinnen.
    Du kannst doch ehrlich nicht glauben, dass sowas irgendwann kommt, nur weil sich das ein paar
    Womo-Fahrer wünschen.

    Liebe Grüsse
    mit leichtem Kopfschütteln

    Mondmann
    Hallo Mondmann
    Das sowas nicht von heute auf morgen geht ist schon klar.
    Es wurden auf der ganzen Welt schon wichtigere Dinge verändert, wo vorher niemand dran geglaubt hat.
    Aber eines ist klar Nur mit opfschütteln und nichts versuchen wird sich ganz bestimmt nichts ändern.
    Und wenn alle mitmachen, dann sind es sicher nicht nur einige WOMO Fahrer.
    wünsche Euch viele schöne unfallfreie Ausfahrten
    Günther u Helga unterwegs mit Dethleffs Nomad 510ER gezogen von Jeep Cherokee Limited

  15. #35
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    Zitat Zitat von Mondmann Beitrag anzeigen
    Du kannst doch ehrlich nicht glauben, dass sowas irgendwann kommt, nur weil sich das ein paar Womo-Fahrer wünschen.

    lieber mondmann

    es kommt vielmehr deshalb nicht weil die grosse mehrheit der oesterreicher bei solchen initiativen immer

    - da kann ma eh nix machen
    - die da oben die richten es sich schon
    usw

    trompeten ...

    wer nix tut, kann sicher sein, dass sich niemand nach ihm richtet
    wer was tut , kann evt draufkommen dass es ned zu 100% geklappt hat

    na egal
    muss weg

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  16. #36
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    Reden Wunschträume

    Hallo lieber abo,-

    da kauft sich einer ein schönes Womo, Aufbaulänge 7.39m, Zulässiges Gesamtgewicht: 3500kg,
    Gewicht im fahrbereiten Zustand: 3160kg, ohne Extras.

    Was macht der gute Mann? Er wünscht sich vom Gesetzgeber ein für ihn massgeschneidertes
    Gesetz, FS B bis 4000kg, Vignette bis 4000kg.
    Das ist nicht nur zum Kopfschütteln, da ist ja schon zum Lachen

    Liebe Grüsse
    mit weiterhin leichtem Kopfschütteln

    Mondmann

  17. #37
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    wie fühlt sich eigentlich ein Feuerwehrmann der in seiner Freizeit sein Womo mit 3,5 to mit B-Schein lenkt.......

    Österreich: Einsatzkräften von Rettung und Feuerwehr Lenken von Fahrzeugen bis 5,5 Tonnen mit B-Führerschein und Zusatzausbildung erlaubt.

    Der Ministerrat hat am Dienstag, dem 5. Oktober 2010, eine Novelle zum Führerscheingesetz (FSG) beschlossen. Damit dürfen Fahrer von Feuerwehren und Rettungsorganisationen künftig mit dem B-Führerschein sowie einer Zusatzausbildung und einer Prüfung, die auch vor Ort bei den Organisationen abgelegt werden kann, bis zu 5,5 Tonnen schwere Einsatzfahrzeuge lenken.

    d.h. wenn`s brennt darf er ein Fahrzeug mit 5,5 t mit FS B lenken - in der Freizeit ist ihm dies aber untersagt...
    Liebe Grüße

    GERDA

  18. #38
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hallo

    sehr erfreulich
    hat sich also gegenueber der ankuendigung aus 2007 nix gaendert

    http://www.campingforum.at/campingfo...83&postcount=1

    damit ist der E zu B ja dann defacto geschichte ...
    die fahrschulen wollten das bis zuletzt kippen, haben sie aber ned geschafft

    lg
    g
    Seh ich nicht so. Mein Gespann (2700 + 1700) ergibt 4,4 to - also weiterhin EzuB pflichtig, und das Gewicht ist schnell erreicht, es hilft halt nur dem Handel, hier jetzt legal Gespannkombinationen mit 750kg mehr an den B - Fahrer verkaufen zu können. Der einzige Unterschied sind halt die 4250kg in beliebiger Kombination (aber HzGG des Hängers wird immer noch gelten, oder ist es dann das GG? HzGG des Anhängers wird da auch immer noch max. gleich groß wie das HzGG des Zugfzgs bleiben - oder?) Nett wäre es halt, wenn wir in A die deutsche 100er Zulassung so einführen würden - aber das ist je wieder eine nationale Bestimmung
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  19. #39
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    Zitat Zitat von Skorpion Beitrag anzeigen
    Wäre super, wenn Du das übernehmen könntest.
    Soweit ich das unterstützen kann werde ich das auch tun.
    Das grösste Problem für WOMO Fahrer ist sicher das HzGw von 3,5t
    Wenn man das auf 4t mit FS B erhöhen würde und gleichzeitig auch die Vignette anpassen würde, dann wäre allen geholfen.
    Ich kann mir keinen WOMO Fahrer vorstellen, der diese Sache nicht unterstützt.
    Also gehn wirs an, vielleicht geht was.
    Ich denke, es ist ja nichts vergeigt, wenn wir hier in diesem Thread mal ein Wunschkonzert veranstalten, um überhaupt zu wissen, was die Wohnmobilfahrer wollen/brauchen.

    Ich selbst halte zwar auch nicht sehr viel davon, gleich vorher die Flinte ins Korn zu werfen, aber ich warne davor, unrealistische Hoffnungen zu hegen oder hervorzurufen.

    Aber es ist sicher hier genauso wie sonst auch: wer kämpft, kann verlieren, wer nicht, hat gleich verloren ;-)

    Daher kommt mal rüber mit Euren Vorstellungen - einfach nur so, was Euch an Regelungen gut erscheint. Wir machen dann so eine Liste wie bei den Forumstreffen.

    Ich schreib mal nicht dazu, was meine persönliche Meinung dazu ist, sondern sammle hier mal alle Ideen. Bedenken oder Gegenargumente von Euch sollen natürlich einfließen.

    Also, einen Wunsch hatten wir ja schon:

    1. 4 Tonnen Womo mit FS Klasse B - Skorpion
    -----------------------------------------------------
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  20. #40
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    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen
    Der einzige Unterschied sind halt die 4250kg in beliebiger Kombination (aber HzGG des Hängers wird immer noch gelten, oder ist es dann das GG? HzGG des Anhängers wird da auch immer noch max. gleich groß wie das HzGG des Zugfzgs bleiben - oder?) Nett wäre es halt, wenn wir in A die deutsche 100er Zulassung so einführen würden - aber das ist je wieder eine nationale Bestimmung
    Hallo Martin!

    Beim Gewichtsverhältnis ändert sich nichts, weil ja die Änderung das Führerscheingesetz und nicht das KFG und vor allem die KDV betrifft. Es wird also weiterhin nicht möglich sein, mit einem leichten Fahrzeug einen schwereren Anhänger zu ziehen.

    Siehe dazu § 61 Abs 1 KDV:
    Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges- bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 oder N1 ist das 1,5 fache dieses Wertes maßgebend- noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert, bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen den im Zulassungsschein oder dem Zulassungsschein gleichwertigen ausländischem Fahrzeugdokument eingetragenen Wert, übersteigt.

    Zur 100 km/h Zulassung habe ich vor kurzem für die Tagung der Kraftfahrreferenten der Bundesländer einen Themenvorschlag zur Einführung dieser Regelung auch in Österreich gemacht. Das Innenministerium hat diesen aufgenommen und ans Verkehrsministerium zur Diskussion übermittelt. Ich habe aber noch keine Rückmeldung vom Ergebnis. Geb Dir dann Bescheid, wie das BMVIT dazu steht.

    LG

    Johann
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