Hallo Kollegen!

Ich war gestern bei einer Tagung in der Landesregierung, auf der u.a. die kommenden Änderungen im Führerschein und Kraftfahrrecht vorgestellt wurden.

Für die, die es interessiert, ein kleiner Auszug:

Führerscheingesetz:

Es kommt eine große Novelle, die der Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie entspricht. Das Gesetz sollte in der ersten Hälfte des kommenden Jahres geändert in Kraft treten.

Aus meiner Sicht die interessantesten Änderungen:

1. Die schon lange angekündigte Befristung des Führerscheines kommt! Das bedeutet, dass alle ab 2013 NEU ausgestellten Führerscheine auf (voraussichtlich) 15 Jahre befristet sein werden.
WICHTIG: es geht NICHT um eine Befristung der Lenkberechtigung, sondern NUR das Dokument wird befristet. Hintergrund ist, dass man in vernünftigen Zeiträumen die Fälschungssicherungen an den aktuellen technischen Stand anpassen will. (und da sind 15 Jahre ohnedies schon ein langer Zeitraum).

Jeder der BIS 2013 welchen Führerschein eines EU-Landes auch immer besitzt, braucht diesen bis dahin NICHT umtauschen. Dafür hat man dann bis längstens 2033 Zeit.
(Ende des Jahres werden sicher wieder Mails auftauchen, die sich auf Informationen von der Tante Sowieso beziehen, dass man dieses oder jenes noch schnell unternehmen muss ... ;-) - Unsinn oder Hoax, wie man will)

Es gibt auch keine zwingende gesundheitliche Untersuchung, das wurde ausdrücklich klargestellt. Ist politisch nicht gewollt. (Aber Achtung: wenn ein schon offensichtlich nicht mehr wirklich verkehrstauglicher Mensch zur Behörde geht, um sich z.B. einen neuen FS zu bestellen, kann es vorkommen, dass der dann zum Amtsarzt geschickt wird, um seine Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Das ist zwar für so jemanden ohne Zweifel unerfreulich, aber im Sinne der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer wohl nicht anders möglich).

2. Ziehen von Anhängern mit B-Schein

Wie hier natürlich hinlänglich bekannt, darf man mit dem B-Schein auch schwere Anhänger ziehen, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer ist als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges UND die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte 3500 kg nicht übersteigt (BEIDE Voraussetzungen müssen vorliegen, sonst EzuB).

Neu wird sein, dass bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 4250 kg (von beiden Fahrzeugen zusammen) der E nicht mehr erforderlich ist, sondern der FS der Klasse B genügt. Es ist allerdings entweder eine Prüfung oder eine Schulung im Ausmaß von 7 Stunden zu absolvieren.

Für Wohnmobile tut sich leider nichts auf dem Gewichtssektor.

3. Klasse A

Hier gibt es umfangreiche Änderungen.

Klasse AM: der Mopedausweis entfällt und wird zur Klasse AM, mit der man (in Österreich!!) bereits ab 15 Jahren fahren kann.
Klasse A1: Kfz. bis 125 cm3, bis zu 11 kw (dreirädrige 15 kw), ab 16 Jahren möglich
Klasse A2: Kfz bis zu 35 kW, ab 18 Jahren möglich
Klasse A: ab 24 Jahre (oder 20 Jahre bei 2 Jahren Praxis in A2), 21 Jahre für dreirädrige Kfz ab 15 kW

Kraftfahrgesetz:

Einführung eines Zulassungsscheines im Scheckkartenformat - zunächst aber nur als freiwillige Option. D.h.: ich kann mir bei der Anmeldung aussuchen, ob ich den Schein in Papier oder als Karte will.

Führerscheingesetz - FS-Entzug für Raser

Bei Geschindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet/Freiland ab

40/50 km/h = 2 Wochen (wie bisher)
60/70 km/h = 6 Wochen
80/90 km/h = 3 Monate
90/100 km/h = mindestens 6 Monate

LG

Johann