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Thema: Änderungen Führerschein- und Kraftfahrgesetz

  1. #1
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    Standard Änderungen Führerschein- und Kraftfahrgesetz

    Hallo Kollegen!

    Ich war gestern bei einer Tagung in der Landesregierung, auf der u.a. die kommenden Änderungen im Führerschein und Kraftfahrrecht vorgestellt wurden.

    Für die, die es interessiert, ein kleiner Auszug:

    Führerscheingesetz:

    Es kommt eine große Novelle, die der Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie entspricht. Das Gesetz sollte in der ersten Hälfte des kommenden Jahres geändert in Kraft treten.

    Aus meiner Sicht die interessantesten Änderungen:

    1. Die schon lange angekündigte Befristung des Führerscheines kommt! Das bedeutet, dass alle ab 2013 NEU ausgestellten Führerscheine auf (voraussichtlich) 15 Jahre befristet sein werden.
    WICHTIG: es geht NICHT um eine Befristung der Lenkberechtigung, sondern NUR das Dokument wird befristet. Hintergrund ist, dass man in vernünftigen Zeiträumen die Fälschungssicherungen an den aktuellen technischen Stand anpassen will. (und da sind 15 Jahre ohnedies schon ein langer Zeitraum).

    Jeder der BIS 2013 welchen Führerschein eines EU-Landes auch immer besitzt, braucht diesen bis dahin NICHT umtauschen. Dafür hat man dann bis längstens 2033 Zeit.
    (Ende des Jahres werden sicher wieder Mails auftauchen, die sich auf Informationen von der Tante Sowieso beziehen, dass man dieses oder jenes noch schnell unternehmen muss ... ;-) - Unsinn oder Hoax, wie man will)

    Es gibt auch keine zwingende gesundheitliche Untersuchung, das wurde ausdrücklich klargestellt. Ist politisch nicht gewollt. (Aber Achtung: wenn ein schon offensichtlich nicht mehr wirklich verkehrstauglicher Mensch zur Behörde geht, um sich z.B. einen neuen FS zu bestellen, kann es vorkommen, dass der dann zum Amtsarzt geschickt wird, um seine Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Das ist zwar für so jemanden ohne Zweifel unerfreulich, aber im Sinne der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer wohl nicht anders möglich).

    2. Ziehen von Anhängern mit B-Schein

    Wie hier natürlich hinlänglich bekannt, darf man mit dem B-Schein auch schwere Anhänger ziehen, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer ist als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges UND die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte 3500 kg nicht übersteigt (BEIDE Voraussetzungen müssen vorliegen, sonst EzuB).

    Neu wird sein, dass bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 4250 kg (von beiden Fahrzeugen zusammen) der E nicht mehr erforderlich ist, sondern der FS der Klasse B genügt. Es ist allerdings entweder eine Prüfung oder eine Schulung im Ausmaß von 7 Stunden zu absolvieren.

    Für Wohnmobile tut sich leider nichts auf dem Gewichtssektor.

    3. Klasse A

    Hier gibt es umfangreiche Änderungen.

    Klasse AM: der Mopedausweis entfällt und wird zur Klasse AM, mit der man (in Österreich!!) bereits ab 15 Jahren fahren kann.
    Klasse A1: Kfz. bis 125 cm3, bis zu 11 kw (dreirädrige 15 kw), ab 16 Jahren möglich
    Klasse A2: Kfz bis zu 35 kW, ab 18 Jahren möglich
    Klasse A: ab 24 Jahre (oder 20 Jahre bei 2 Jahren Praxis in A2), 21 Jahre für dreirädrige Kfz ab 15 kW

    Kraftfahrgesetz:

    Einführung eines Zulassungsscheines im Scheckkartenformat - zunächst aber nur als freiwillige Option. D.h.: ich kann mir bei der Anmeldung aussuchen, ob ich den Schein in Papier oder als Karte will.

    Führerscheingesetz - FS-Entzug für Raser

    Bei Geschindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet/Freiland ab

    40/50 km/h = 2 Wochen (wie bisher)
    60/70 km/h = 6 Wochen
    80/90 km/h = 3 Monate
    90/100 km/h = mindestens 6 Monate

    LG

    Johann
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    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
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  2. #2
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    hallo

    sehr erfreulich
    hat sich also gegenueber der ankuendigung aus 2007 nix gaendert

    http://www.campingforum.at/campingfo...83&postcount=1

    damit ist der E zu B ja dann defacto geschichte ...
    die fahrschulen wollten das bis zuletzt kippen, haben sie aber ned geschafft

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  3. #3
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    damit ist der E zu B ja dann defacto geschichte ...
    die fahrschulen wollten das bis zuletzt kippen, haben sie aber ned geschafft
    Hallo Gerhard!

    Dem Namen nach schon, aber den 7-stündigen Kurs oder die Prüfung muss ja auch wer abhalten. Wie das genau sein wird, wurde gestern noch nicht gesagt, aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die Fahrschulen da ganz draußen sind.

    Ich persönlich bin sehr froh über das, was ich beim EzB gelernt hab.

    LG

    Johann
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    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
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  4. #4
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Hallo Gerhard!
    Dem Namen nach schon, aber den 7-stündigen Kurs oder die Prüfung muss ja auch wer abhalten. Wie das genau sein wird, wurde gestern noch nicht gesagt, aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die Fahrschulen da ganz draußen sind.
    Ich persönlich bin sehr froh über das, was ich beim EzB gelernt hab
    Lg
    Johann
    hallo

    ja logisch
    aber im prinzip war es eine geldbeschaffungsaktion fuer die fahrschulen, oder nicht?

    jemand mit pkw 1800kg GG und einem fetten anhaenger mit 1700kg darf ohne zusaetzliche pruefung fahren

    jemand mit einem pkw mit 2800kg GG und einem leichten anhaenger mit nur 750kg darf aber NICHT ohne zusaetzliche pruiefung fahren

    ist doch unsinn zum quadrat ...

    lg
    g
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  5. #5
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    Danke, das war sehr informativ!
    Für die WoMo-Besitzer müßten halt die Autofahrerklubs und die diversen Campingforen ein Schreiben an das Verkehrsministerium und an unsere EU-Abgeordneten senden mit einem konkreten Vorschlag für WoMO´s z.B. HZG 4250 kg mit Führerschein Klasse B.
    Auch wenn es ev. ím ersten Augenblick nichts nützt, so wird zumindest eine Diskussion entfacht.
    LG Werner
    seiwer

  6. #6
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    Zitat Zitat von seiwer Beitrag anzeigen
    Danke, das war sehr informativ!
    Für die WoMo-Besitzer müßten halt die Autofahrerklubs und die diversen Campingforen ein Schreiben an das Verkehrsministerium und an unsere EU-Abgeordneten senden mit einem konkreten Vorschlag für WoMO´s z.B. HZG 4250 kg mit Führerschein Klasse B.
    Auch wenn es ev. ím ersten Augenblick nichts nützt, so wird zumindest eine Diskussion entfacht.
    LG Werner
    hi werner

    es wurde 2007 schon diskutiert als die novelle die jetzt in kraft tritt beschlossen wurde
    aber es wurde nicht genug druck gemacht leider daher wurde die generelle erhoehung auf 4250kg die im raum gestanden ist, abgelehnt

    im rahmen des gesetzesbegutachtungsverfahrens hat J E D E R buerger das recht eine stellungnahme zum geplanten gesetz abzugeben

    das geht online, per email oder schriftlich

    alle einsendungen werden veroeffentlicht und M U E S S E N (zumindestens formal) dort diskutiert werden.

    wenn nur 50 leute das tun wuerden dann haette das durchaus eine chance
    genauso wie das rauskippen der ueber 3,5t womos aus der LKW maut

    aber es tut leider niemand was ...

    und dem oeamtc und dem arboe sind die womo fahrer ned wirklich wichtig ..
    leider

    lg
    g
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  7. #7
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen

    jemand mit einem pkw mit 2800kg GG und einem leichten anhaenger mit nur 750kg darf aber NICHT ohne zusaetzliche pruiefung fahren

    ist doch unsinn zum quadrat ...
    Einen leichten Anhänger darfst schon bisher mit Klasse B immer ziehen, auch wenn Du über 3,5 t kommst.

    LG

    Johann
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  8. #8
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Einen leichten Anhänger darfst schon bisher mit Klasse B immer ziehen, auch wenn Du über 3,5 t kommst.

    LG

    Johann

    hi

    ja, du hast recht

    na dann halt kfz 2700kg GG und anhaenger mit 800kg ..

    die argumentation bleibt die gleiche

    das "leichte" auto mit dem recht schweren anhaenger ist mit B allein erlaubt
    aber das schwerere auto mit einem nicht so schweren haenger ist mit B nicht moeglich

    wir wissen alle was die heiklere variante in der praxis ist ...

    aber ist jetzt eh schnee von gestern ab 1.1. ...

    ich denk mal das wird so ein kurzkurs werden wie der code 111 fuer das fahren von 125iger motorraedern fuer b-schein besitzer

    code 111 kostet glaub ich fuer 9h schulung zwischen 180,- und 300,-
    da sollte der anhanegerkurs mit 7h gleicdh viel oder weniger kosten

    lg
    g
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  9. #9
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen

    aber ist jetzt eh schnee von gestern ab 1.1. ...
    Bis 1.1. soll es sich angeblich nicht ausgehen, aber wichtig ist, dass es jetzt überhaupt mal fix ist.

    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen

    ich denk mal das wird so ein kurzkurs werden wie der code 111 fuer das fahren von 125iger motorraedern fuer b-schein besitzer

    code 111 kostet glaub ich fuer 9h schulung zwischen 180,- und 300,-
    da sollte der anhanegerkurs mit 7h gleicdh viel oder weniger kosten

    lg
    g
    Was mich ehrlich gesagt etwas schreckt, dass man ab 16 mit einer 125er fahren darf. Führerschein schön und gut, aber ob das gut geht.

    Von den Kosten für die "Anhängerausbildung" werden sie wohl knapp unter dem EzB bleiben müssen. Deine Schätzung dürfte wohl hinkommen - eher so Richtung 300 natürlich ;-)

    LG

    Johann
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  10. #10
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Hallo Kollegen!

    Ich war gestern bei einer Tagung in der Landesregierung, auf der u.a. die kommenden Änderungen im Führerschein und Kraftfahrrecht vorgestellt wurden.
    ...
    2. Ziehen von Anhängern mit B-Schein
    ...
    Neu wird sein, dass bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 4250 kg (von beiden Fahrzeugen zusammen) der E nicht mehr erforderlich ist, sondern der FS der Klasse B genügt. Es ist allerdings entweder eine Prüfung oder eine Schulung im Ausmaß von 7 Stunden zu absolvieren.

    ...
    LG

    Johann
    naja sooo neu ist das ja nicht

    was mich mehr interessiert ist, WIE diese Prüfung/Schulung aussehen soll
    ich würde eine Schulung wie beim B111 (125er mit B-Schein fahren) favorisieren
    die Autofahrerklubs machen das wunderbar und haben ja ideale Übungsgelände

    bzw. ob bei dem neuen Gesamtzuggewicht von 4250kg wieder die beiden hzGg addiert werden oder ob die "Momentangewichte" zusammengerechnet werden, was viel vernünftiger wäre, denn dann könnte ich den leeren 3,5t-Bootsanhänger eines Bekannten legal anhängen.

    haben sie euch auch was darüber erzählt?
    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK

    --------------------------------------------------

    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

  11. #11
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    Zitat Zitat von kerstan Beitrag anzeigen

    was mich mehr interessiert ist, WIE diese Prüfung/Schulung aussehen soll
    ich würde eine Schulung wie beim B111 (125er mit B-Schein fahren) favorisieren
    die Autofahrerklubs machen das wunderbar und haben ja ideale Übungsgelände

    bzw. ob bei dem neuen Gesamtzuggewicht von 4250kg wieder die beiden hzGg addiert werden oder ob die "Momentangewichte" zusammengerechnet werden, was viel vernünftiger wäre, denn dann könnte ich den leeren 3,5t-Bootsanhänger eines Bekannten legal anhängen.

    haben sie euch auch was darüber erzählt?
    Gestern ging es nur um das Gesetz. In welcher Art und Weise dieses praktisch umgesetzt wird, wird in verschiedenen Verordnungen zum Führerschein- und Kraftfahrgesetz geregelt werden.
    Deshalb wird es sich auch mit 1.1. nicht ausgehen.
    Von der EU her muss die Richtlinie mit 19.1.2011 von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt sein. Jeder weiß aber, dass bei einer Überziehung von zwei Monaten niemand ein Vertragsverletzungsverfahren anstrengen wird.

    Wenn ich mehr Details erfahre, wisst Ihr es auch ;-)

    LG

    Johann

    Edit: hab die Frage wegen der Gewichte überlesen, daher kurz ein Nachtrag: der Vortragende sprach von "Gesamtmasse". Damit ist aus meiner Sicht das höchstzulässige Gesamtgewicht gemeint. Nur so ist eine vernünftige Überprüfung ohne Abwiegen möglich.
    Verwirrend ist, dass das Führerscheingesetz den Begriff "Höchst zulässiges Gesamtgewicht" verwendet und das Kraftfahrgesetz "Gesamtmasse"
    Geändert von johannsen (12.11.2010 um 13:08 Uhr)
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    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
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  12. #12
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    Hallo,-

    ich freu mich über jede vorauseilende Information, die alles mögliche ankündigt, aber noch
    keine Wirksamkeit hat, gelle

    Da kann man lustig darüber diskutieren, aber bringen tut`s nichts, gelle

    Liebe Grüsse

    Mondmann

  13. #13
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    Zitat Zitat von Mondmann Beitrag anzeigen
    Hallo,-

    ich freu mich über jede vorauseilende Information, die alles mögliche ankündigt, aber noch
    keine Wirksamkeit hat, gelle

    Da kann man lustig darüber diskutieren, aber bringen tut`s nichts, gelle

    Liebe Grüsse

    Mondmann
    Kann man natürlich so sehen, auch wenn das was ich vorgestellt habe, so kommen wird. Das sind ja keine Vermutungen.

    Trotzdem schrieb ich:

    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Für die, die es interessiert, ein kleiner Auszug:
    Daher: wenns DIR nichts bringt, ist es doch OK.

    LG

    Johann
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    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
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  14. #14
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    3. Klasse A
    Klasse AM: der Mopedausweis entfällt und wird zur Klasse AM, mit der man (in Österreich!!) bereits ab 15 Jahren fahren kann.
    Klasse A1: Kfz. bis 125 cm3, bis zu 11 kw (dreirädrige 15 kw), ab 16 Jahren möglich
    Klasse A2: Kfz bis zu 35 kW, ab 18 Jahren möglich
    Klasse A: ab 24 Jahre (oder 20 Jahre bei 2 Jahren Praxis in A2), 21 Jahre für dreirädrige Kfz ab 15 kW
    Johann
    Hmmm - abgesehen von den offensichtlich endlich harmonisierten Hängerbestimmungen fällt mir das "Klasse A1: Kfz. bis 125 cm3, bis zu 11 kw (dreirädrige 15 kw), ab 16 Jahren möglich" besonders auf !!!

    Halleluja - da treffen nun "jugendlich vermeintliche Unverwundbarkeit" mit 125cm3 und 11kw zusammen, dabei haben die Krankenkassen eh kein Geld ;-)
    einerseits - anderseits besteht nun endlich die Möglichkeit "legal" etwas hurtiger unterwegs sein zu können ... so ein 50ccm Spirituskocher mit über 100 km/h ist sicherheitstechnisch sicher nicht wirklich kompatibel .... abgesehen von der 45km/h roten Tafel ;-)

    ABER - wie ist das mit diesem notwendigen 111 er Eintrag im FS der national einen "B-Scheinler" zum "Easy-Rider" auf 2-Rädern werden lässt ??
    Wurde da nichts EU - homogenisiert ??
    Kollidiert ja irgendwie - mit 16 darf man - mit dem B- Schein dann nimmer ??

    Gruß
    gerilu
    "Tirolergruß"
    gerilu

  15. #15
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    Römerhauptstadt Favianis :-))
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    Daumen hoch

    danke fuer die info!!

    auch wenn sie nicht fuer alle interessant ist!!

    ICH wuerd mich freuen wenn du uns weiter in dieser sache informierst!!


    lg von Angela, Wolfgang und Kelly unterwegs mit WoWa Fendt Saphir 465sfb gezogen von Ford Kuga

    seit dem 5.forumstreffen bei jedem treffen dabei ....


  16. #16
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    Zitat Zitat von gerilu Beitrag anzeigen
    Hmmm - abgesehen von den offensichtlich endlich harmonisierten Hängerbestimmungen fällt mir das "Klasse A1: Kfz. bis 125 cm3, bis zu 11 kw (dreirädrige 15 kw), ab 16 Jahren möglich" besonders auf !!!

    Halleluja - da treffen nun "jugendlich vermeintliche Unverwundbarkeit" mit 125cm3 und 11kw zusammen, dabei haben die Krankenkassen eh kein Geld ;-)
    einerseits - anderseits besteht nun endlich die Möglichkeit "legal" etwas hurtiger unterwegs sein zu können ... so ein 50ccm Spirituskocher mit über 100 km/h ist sicherheitstechnisch sicher nicht wirklich kompatibel .... abgesehen von der 45km/h roten Tafel ;-)
    Das halt ich auch für gefährlich. Mal sehen, wie sich das bewährt. Da lass ich meine Kleinen dann lieber bis 17 mit AM mit dem Moped fahren und steig dann ab 16/17 mit ihnen via L17 ins Auto.

    Zitat Zitat von gerilu Beitrag anzeigen
    ABER - wie ist das mit diesem notwendigen 111 er Eintrag im FS der national einen "B-Scheinler" zum "Easy-Rider" auf 2-Rädern werden lässt ??
    Wurde da nichts EU - homogenisiert ??
    Kollidiert ja irgendwie - mit 16 darf man - mit dem B- Schein dann nimmer ??

    Gruß
    gerilu
    So wie ich das - und die EU-Richtlinie - lese, gibt es die Klasse B nur mehr für "Kraftwagen". Alle mit weniger als vier Rädern fallen in die Klasse(n) A. Macht vom Aufbau her ja grundsätzlich Sinn. Du brauchst die Klasse A1 statt Code 111 - nur das Alter ist halt etwas strange, ab dem man sich da draufsetzen darf.

    Falls sich das wer geben will: hier findet Ihr die EU-Richtlinie. Nicht alles, was dort vorgesehen ist, muss auch innerstaatlich umgesetzt werden. Daher nur eine Zusatzinformation.
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  17. #17
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    Hallo
    Freut mich für die WW Fahrer, damit ist ein großes Problem beseitigt.
    Bezüglich WOMO hätte ich folgenden Vorschlag: Könnte man vielleicht einen Brief schreiben, den alle Forumsmitglieder unterstützen, damit man die Diskussion am Leben erhält, denn auf die Autofahrerllubs sollte man sich nicht wirklich verlassen.
    Vielleicht könnte sich jemand der sich auskennt dieser Sache annehmen, denn wenn man nichts tut wird auch nie etwas passieren
    wünsche Euch viele schöne unfallfreie Ausfahrten
    Günther u Helga unterwegs mit Dethleffs Nomad 510ER gezogen von Jeep Cherokee Limited

  18. #18
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    Zitat Zitat von Skorpion Beitrag anzeigen
    Hallo
    Freut mich für die WW Fahrer, damit ist ein großes Problem beseitigt.
    Bezüglich WOMO hätte ich folgenden Vorschlag: Könnte man vielleicht einen Brief schreiben, den alle Forumsmitglieder unterstützen, damit man die Diskussion am Leben erhält, denn auf die Autofahrerllubs sollte man sich nicht wirklich verlassen.
    Vielleicht könnte sich jemand der sich auskennt dieser Sache annehmen, denn wenn man nichts tut wird auch nie etwas passieren
    Die Idee hat Gerhard/Abo ja auch schon angezogen, jedoch wenig Echo erhalten.

    Meiner Meinung nach hilft es nur, wenn man die politischen Entscheidungsträger persönlich anspricht.

    Folgende Idee: ich kenne den Vorsitzenden des parlamentarischen Verkehrsausschusses ganz gut. Dieser Ausschuss ist im Parlament politisch für diesen Bereich zuständig.
    Ich kann dem gerne die Vorstellungen "des Forums" hinsichtlich Bedarf bei Wohnmobilen übermitteln, zusammenstellen müssten den Forderungskatalog halt dann die Wohnmobilfahrer hier.

    Wenn die Linie der Womofahrer dann steht, sucht sich jeder, der mitmachen will, seinen für den Bezirk zuständigen, ihm sympathischen Nationalratsabgeordneten und übermittelt das hier erarbeitete Konzept zusätzlich.

    Ich kann das gerne sammeln, evtl. mit einer Mailingliste oder über den hier eingebauten Campingchat moderieren. Will mich da aber auch nicht nach vorne drängen, weil meiner Meinung nach ein Wohnmobilfahrer dazu besser geeignet ist.

    LG

    Johann
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  19. #19
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    Daumen hoch

    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Die Idee hat Gerhard/Abo ja auch schon angezogen, jedoch wenig Echo erhalten.

    Meiner Meinung nach hilft es nur, wenn man die politischen Entscheidungsträger persönlich anspricht.

    Folgende Idee: ich kenne den Vorsitzenden des parlamentarischen Verkehrsausschusses ganz gut. Dieser Ausschuss ist im Parlament politisch für diesen Bereich zuständig.
    Ich kann dem gerne die Vorstellungen "des Forums" hinsichtlich Bedarf bei Wohnmobilen übermitteln, zusammenstellen müssten den Forderungskatalog halt dann die Wohnmobilfahrer hier.

    Wenn die Linie der Womofahrer dann steht, sucht sich jeder, der mitmachen will, seinen für den Bezirk zuständigen, ihm sympathischen Nationalratsabgeordneten und übermittelt das hier erarbeitete Konzept zusätzlich.

    Ich kann das gerne sammeln, evtl. mit einer Mailingliste oder über den hier eingebauten Campingchat moderieren. Will mich da aber auch nicht nach vorne drängen, weil meiner Meinung nach ein Wohnmobilfahrer dazu besser geeignet ist.

    LG

    Johann

    Das wäre ein Hit wenn du dich da annehmen könntest. Ich glaube da wären viele Womobesitzer dafür
    Liebe Grüße

    GERDA

  20. #20
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    Vielen Dank für die schlüssige, fundierte Information. Ich bedauere, dass immer jemand dabei ist, der aus unerfindlichen Gründen Gift spucken muss.

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