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Thema: Änderungen Führerschein- und Kraftfahrgesetz

  1. #141
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    Zitat Zitat von lupo1972 Beitrag anzeigen
    ... es in Österreich ist - hier darf man Z.B mit einem Renault Megane und einem 1200 kg Wohnwagen 100 fahren...
    hi

    hmmm ...
    darf man das?

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  2. #142
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    Zitat Zitat von lupo1972 Beitrag anzeigen
    hallo - danke sehr informative und interessante 7 Seiten bisher!

    leider nur einmal "angerissen" wurde die Geschwindikeitsregelungen für Anhänger - da wäre ich sehr froh über eine EU einheitliche 100 km/h Regelung - so wie es heute ist ist es in vielen Ländern unterschiedlich von 60 bis 130 km/h und wenn ich daran denke wie "krank" es in Österreich ist - hier darf man Z.B mit einem Renault Megane und einem 1200 kg Wohnwagen 100 fahren, aber mit einem BMW X5 mit Allrad und dem gleichen Wohnwagen nur mehr 80 ...
    Hallo Lupo!

    Nachdem es keine EU-weite Richtlinie gibt, wird es hier auf die Einzelstaaten ankommen - und da ist die Bereitschaft für Änderungen, zumindest in Ö - nicht vorhanden.
    Ich habe ja von einem Themenvorschlag an die Länderkonferenz berichtet, dass man hier die deutsche Regelung einführen möge. Wurde mit dem Argument der daraus resultierenden zu großen Belastung der Behörden abgelehnt.

    Die Sache mit dem "Nachteil" unter EzB sehe ich auch so. Ich mache eine zusätzliche Ausbildung, bei der man wirklich gute Sachen lernt und damit eindeutig einen Wissensvorteil gegenüber den Lenker mit "B" alleine hat und darf dann mit etwa gleichen Voraussetzungen 20 km/h langsamer fahren.

    Besser wäre meines Erachtens auf das Gespanngewicht abzustellen - also 100 bis etwa 4250 wie jetzt den "neuen B" und darüber von mir aus 80.

    Zitat Zitat von lupo1972 Beitrag anzeigen

    HIER MEINE FRAGE: wie sieht es dann mit den neuen Gesetzen aus? Da darf man ja dann anscheinend dann mit B um die 4200kg fahren ( zugwagen und Hänger) - damit wäre dann die oben beschriebene X5 Kombination im B Bereich und nicht mehr EzuB wird das dann bedeuten dass man dann damit 100 fahren darf oder bleibt der 100er weiterhin nur bis 3500kg?

    danke!
    Wenn § 58 KDV mit dem diese Tage im Nationalrat zu beschließenden Verkehrspaket nicht auch geändert wird, bleibt es dabei, dass man 100 km/h nur bis 3500 kg Gesamtgewicht fahren darf. Aber da kann derFranze sicher was dazu beitragen - bei meiner Infoveranstaltung vorigen Herbst wurde darüber nichts berichtet.

    LG

    Johann
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    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
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  3. #143
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hi

    hmmm ...
    darf man das?

    lg
    g
    Ja, der hat (damals 2002 zumindest) ein Eigengewicht von 1250kg gehabt, also ist das EG PKW größer als das HZG vom 1200kg Wohnwagen und HZG Megane + 1200kg sind kleiner als 3500, also ja, ist mit B möglich. Aber den selben Wohnwagen an einen BMW X5 gekuppelt braucht man EzuB und ich traue mich zu wetten, dass ein X5 Gespann besser zu beherrschen ist als ein Megane Gespann ... Aber sei's drum, ich habe den EzuB gemacht, hat mich 1 Stunde in der Fahrschule und 1 Stunde mit dem Fahrschulauto und deren Mini-Hänger sowie ein paar EUR gekostet und jetzt brauche ich mir keine Gedanken mehr machen mit was ich was ziehe.
    lupo
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  4. #144
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Hallo Franz!

    Könnte aber eine Sonderregelung in einem dt. Bundesland sein, die unter den Bestandsschutz fällt. Ich hab auch nur so geschaut, als meine Gattin ihren deutschen FS B in Ö auf BzE und C1zE(!!) umgeschrieben bekommen hat.

    Für neue FS ist es sicher unmöglich.

    LG

    Johann
    Der "Dreier" Führerschein wurde in Deutschland für Fahrzeugkombinationen bis 7,5 Tonnen erteilt. Diese Regelung fällt unter den sogenannten "Bestandschutz". Ich würde den FS gerne sehen, ob die Gewichstgrenze so mirnixdirnix von 7,5 auf 12 Tonnen angehoben wurde. Das deutsche Pendant zum österreicheischen KFG (STVZO oder so ähnlich) ist Bundesrecht und es gibt keine "Länderausnahmen".

    Dazu kommt, dass es in D keine (außer der 100er km/h Regel) keine Anhängervorschriften so wie in Ö gibt.

    lg Franz

  5. #145
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    Rotes Gesicht Da gehören noch die...

    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen
    Naja, da sollten eher die Slowenen / Tschechen / Polen / Bulgaren / Rumänen ein Fahrverbot auf den Autobahnen bekommen, denn hauptsächlich sind es die - egal, welchen Alters, die die 106/mittlere Spur fahren. (Und wenn mal 3 Bröserln Schnee fallen, dann ka**en die sich ins Hemd und fahren dann mit RangeRover/X5/ML tödliche 45 - aber gaaaanz links.

    Scherz beiseite, da wird es wohl kaum eine Lösung geben, ausser das Gesetz mal ein Jahr lang schwerpunktmässig hart zu exekutieren - es würde dann ein bisserl anders ausschauen

    umsichtigen Lenker dazu, die mit den 30er und 40er Zonen und dem normalen 50 km/h im Ortsgebiet einfach überfordert sind. Ebenso die Verlautbarungskreativität der einzelnen Gemeiden, wie z.B. Mödling, Perchtoldsdorf und ganz besonders Ulrichskirchen!.

    lg Franz

  6. #146
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Hallo Lupo!

    Nachdem es keine EU-weite Richtlinie gibt, wird es hier auf die Einzelstaaten ankommen - und da ist die Bereitschaft für Änderungen, zumindest in Ö - nicht vorhanden.
    Ich habe ja von einem Themenvorschlag an die Länderkonferenz berichtet, dass man hier die deutsche Regelung einführen möge. Wurde mit dem Argument der daraus resultierenden zu großen Belastung der Behörden abgelehnt.

    Die Sache mit dem "Nachteil" unter EzB sehe ich auch so. Ich mache eine zusätzliche Ausbildung, bei der man wirklich gute Sachen lernt und damit eindeutig einen Wissensvorteil gegenüber den Lenker mit "B" alleine hat und darf dann mit etwa gleichen Voraussetzungen 20 km/h langsamer fahren.

    Besser wäre meines Erachtens auf das Gespanngewicht abzustellen - also 100 bis etwa 4250 wie jetzt den "neuen B" und darüber von mir aus 80.



    Wenn § 58 KDV mit dem diese Tage im Nationalrat zu beschließenden Verkehrspaket nicht auch geändert wird, bleibt es dabei, dass man 100 km/h nur bis 3500 kg Gesamtgewicht fahren darf. Aber da kann derFranze sicher was dazu beitragen - bei meiner Infoveranstaltung vorigen Herbst wurde darüber nichts berichtet.

    LG

    Johann
    Hallo Johann,

    danke f. d. Antworten - ich habe schon mit sowas gerechnet, hätte mich auch gewundert ... also weiterhin mit 80 durch Italien und die schauen ja jetzt genau mit ihrem TUTOR da ist nix mit auf gut Glück mal kurz schneller durchkommen weil die die Durchschnittgeschwindigkeit messen ... :-(

    ZUSATZFRAGE1:
    Du schreibst oben " ... Lenker mit "B" alleine hat und darf dann mit etwa gleichen Voraussetzungen 20 km/h langsamer fahren ..." SO stimmt das ja wohl nicht, oder täusche ich mich da - NUR WEIL ich den EzuB habe, bin ich ja nur an die 80 gebunden WENN ich gerade ein Gespann lenke das dem EzuB entspricht, wenn ich ein Gespann lenke das EGW-PKW>HZG-Hänger bzw. <3500kg HZG-Zug entspricht, darf ich auch 100 fahren wenn ich den EzuB habe - ich denke mal dass das oben von Dir nur nicht eindeutig geschrieben war, alles andere würde mich sehr wundern.

    ZUSATZFRAGE 2:
    EIN WEITERER VORTEIL von EzuB ist doch, dass ich z.B. einen Anhänger ziehen darf der weit über das HZG oder max. erlaubte Anhängelast zugelassen ist, SOLANGE ICH NICHT TATSÄCHLICH Gewichtsbeschränkungen (Anhängelast, max. Zuggewicht, HZG Zugwagen, ...) überschreite - ich darf z.B. mit meinem X1 und meinem EzuB Schein einen Anhänger ziehen der HZG 2700kg hat SOLANGE ich NICHT tatsächlich am Hänger mehr auflade (inkl. Eigengewicht Hänger) als 1800kg was mein X1 technisch ziehen darf. Das darf ich mit dem EzuB - mit der NEUEN VERORDNUNG werde ich für dieses Gespann NOCH IMMER den EzuB brauchen da das HZG beider Fahrzeuge über 4250kg liegt - also noch ein Vorteil von EzuB - wenn meine Frau sich endlich entschliesst auch mit dem Wohnwagen zu fahren werde ich ihr dazu raten den EzuB zu machen und nicht nur die "Übungseinheiten" für den neuen EU B-Schein da sie mit dem neuen EU-Scheinchen zwar den X1 mit einem 1800kg Wohnwagen fahren darf aber den Lastenanhänger von einem Kumpel der auf 2700kg zugelassen ist nicht mit Momentangewicht von 1800kg fahren darf - da der EzuB ja nicht wirklich umständlich und teuer ist und ich mir nicht denken kann dass die Zusatzausbildung für das neue EU-Scheinchen wirklich billiger ist macht für mich der EzuB nachwievor mehr Sinn. Und wenn man liest wie "Gewohnheitsrecht" auf neue Scheine angewendet wird wenn sie umgeschrieben werden, macht der EzuB noch mehr Sinn da damit eindeutig das ziehen von Anhängern verbrieft ist - wer weiss was sich da noch in Zukunft ändern wird.
    lupo
    *************

  7. #147
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    Zitat Zitat von lupo1972 Beitrag anzeigen
    hallo - danke sehr informative und interessante 7 Seiten bisher!

    leider nur einmal "angerissen" wurde die Geschwindikeitsregelungen für Anhänger - da wäre ich sehr froh über eine EU einheitliche 100 km/h Regelung - so wie es heute ist ist es in vielen Ländern unterschiedlich von 60 bis 130 km/h und wenn ich daran denke wie "krank" es in Österreich ist - hier darf man Z.B mit einem Renault Megane und einem 1200 kg Wohnwagen 100 fahren, aber mit einem BMW X5 mit Allrad und dem gleichen Wohnwagen nur mehr 80 ...

    HIER MEINE FRAGE: wie sieht es dann mit den neuen Gesetzen aus? Da darf man ja dann anscheinend dann mit B um die 4200kg fahren ( zugwagen und Hänger) - damit wäre dann die oben beschriebene X5 Kombination im B Bereich und nicht mehr EzuB wird das dann bedeuten dass man dann damit 100 fahren darf oder bleibt der 100er weiterhin nur bis 3500kg? #

    Da wird es vorraussichtlich zum B Führereschein den Code 96 eingetragen geben um 4250 kg Gespanngewicht lenken zu dürfen. Ist heut übrigens im Nationalrat Thema.

    danke!
    Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht sind europaweit geregelt (50 - 70 - 80) und es ist gleichgültig, ob das Zugfahrzeug ein Pkw, Lkw oder ein Traktor ist. Auch für die Benützung von Autobahnen muß das Fahrzeug die erforderliche Mindestgewschwindigkeit nur erreichen können und dürfen, fahren muß der Lenker dieses Mindestempo nicht. (Auch LKW kriechen auf Autobahnen dahin...)

    lg Franz

  8. #148
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    Lächeln

    Zitat Zitat von lupo1972 Beitrag anzeigen
    Hallo Johann,

    ZUSATZFRAGE1:
    Du schreibst oben " ... Lenker mit "B" alleine hat und darf dann mit etwa gleichen Voraussetzungen 20 km/h langsamer fahren ..." SO stimmt das ja wohl nicht, oder täusche ich mich da - NUR WEIL ich den EzuB habe, bin ich ja nur an die 80 gebunden WENN ich gerade ein Gespann lenke das dem EzuB entspricht, wenn ich ein Gespann lenke das EGW-PKW>HZG-Hänger bzw. <3500kg HZG-Zug entspricht, darf ich auch 100 fahren wenn ich den EzuB habe - ich denke mal dass das oben von Dir nur nicht eindeutig geschrieben war, alles andere würde mich sehr wundern.

    Richtige Schlußfolgerung!

    ZUSATZFRAGE 2:
    EIN WEITERER VORTEIL von EzuB ist doch, dass ich z.B. einen Anhänger ziehen darf der weit über das HZG oder max. erlaubte Anhängelast zugelassen ist, SOLANGE ICH NICHT TATSÄCHLICH Gewichtsbeschränkungen (Anhängelast, max. Zuggewicht, HZG Zugwagen, ...) überschreite - ich darf z.B. mit meinem X1 und meinem EzuB Schein einen Anhänger ziehen der HZG 2700kg hat SOLANGE ich NICHT tatsächlich am Hänger mehr auflade (inkl. Eigengewicht Hänger) als 1800kg was mein X1 technisch ziehen darf. Das darf ich mit dem EzuB - mit der NEUEN VERORDNUNG werde ich für dieses Gespann NOCH IMMER den EzuB brauchen da das HZG beider Fahrzeuge über 4250kg liegt - also noch ein Vorteil von EzuB - wenn meine Frau sich endlich entschliesst auch mit dem Wohnwagen zu fahren werde ich ihr dazu raten den EzuB zu machen und nicht nur die "Übungseinheiten" für den neuen EU B-Schein da sie mit dem neuen EU-Scheinchen zwar den X1 mit einem 1800kg Wohnwagen fahren darf aber den Lastenanhänger von einem Kumpel der auf 2700kg zugelassen ist nicht mit Momentangewicht von 1800kg fahren darf - da der EzuB ja nicht wirklich umständlich und teuer ist und ich mir nicht denken kann dass die Zusatzausbildung für das neue EU-Scheinchen wirklich billiger ist macht für mich der EzuB nachwievor mehr Sinn. Und wenn man liest wie "Gewohnheitsrecht" auf neue Scheine angewendet wird wenn sie umgeschrieben werden, macht der EzuB noch mehr Sinn da damit eindeutig das ziehen von Anhängern verbrieft ist - wer weiss was sich da noch in Zukunft ändern wird.

    dem ist nur hinzuzufügen, das Weiterbildung nur dem schadet, der sie nicht hat
    ...
    lg Franz

  9. #149
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    Zitat Zitat von derfranze Beitrag anzeigen
    Der "Dreier" Führerschein wurde in Deutschland für Fahrzeugkombinationen bis 7,5 Tonnen erteilt. Diese Regelung fällt unter den sogenannten "Bestandschutz". Ich würde den FS gerne sehen, ob die Gewichstgrenze so mirnixdirnix von 7,5 auf 12 Tonnen angehoben wurde. Das deutsche Pendant zum österreicheischen KFG (STVZO oder so ähnlich) ist Bundesrecht und es gibt keine "Länderausnahmen".

    Dazu kommt, dass es in D keine (außer der 100er km/h Regel) keine Anhängervorschriften so wie in Ö gibt.

    lg Franz
    Könnte ich Dir zeigen. Was denkst Du, wie ich geschleimt hab, weil ich für den Wohnwagen den EzB gebraucht hab und meine hochgeschätzte Gattin bekam auf dem Verkehrsamt ihren deutschen B so umgeschrieben, dass sie mit 12t - Gespannen fahren darf.

    Unser VA hatte da so ein Konvolut, in dem die Beamtin nachgesehen hat, wo die jeweiligen Entsprechungen hervorgingen. Wie sie mir damals erzählte, hing der Umfang der österreichischen LB von Ausstellungsdatum und dt. Bundesland ab. Sie hat extra nochmal nachgeprüft, als ich nicht glauben wollte, dass der dt. B sogar C1zE enthielt.
    Meine Frau ist bis dahin und auch nicht seither in einem 7,5 t LKW gesessen.

    LG

    Johann
    Geändert von johannsen (06.07.2011 um 09:46 Uhr) Grund: C1zE nicht B ;-)
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  10. #150
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    Zitat Zitat von derfranze Beitrag anzeigen
    Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht sind europaweit geregelt (50 - 70 - 80) und es ist gleichgültig, ob das Zugfahrzeug ein Pkw, Lkw oder ein Traktor ist. Auch für die Benützung von Autobahnen muß das Fahrzeug die erforderliche Mindestgewschwindigkeit nur erreichen können und dürfen, fahren muß der Lenker dieses Mindestempo nicht. (Auch LKW kriechen auf Autobahnen dahin...)

    lg Franz
    Ist das wirklich so? Denn mit der "100er Zulassung", die es z:b: in D gibt, kann ich mit den passenden Voraussetzungen technischer Natur und den richtigen Gewichtsverhältnissen ganz locker 100 mit meinem Gespann fahren, was ich in Ö nicht kann.
    Ich plädiere wirklich für die deutsche Lösung - die ist ein wenig flexibel und richtet sich eben ein wenig nach den Gegebenheiten des Gespannes - da sind wir beim Megae / X5 Vergleich von vorhin - oder beim Espace und meinem WoWa oder dem Mercedes und meinem WoWa - ist für Geschwindigkeiten jenseits der 100er Marke locker geeignet - nur derf ma hoit ned...
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  11. #151
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    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen
    Ist das wirklich so? Denn mit der "100er Zulassung", die es z:b: in D gibt, kann ich mit den passenden Voraussetzungen technischer Natur und den richtigen Gewichtsverhältnissen ganz locker 100 mit meinem Gespann fahren, was ich in Ö nicht kann.
    Ich plädiere wirklich für die deutsche Lösung - die ist ein wenig flexibel und richtet sich eben ein wenig nach den Gegebenheiten des Gespannes - da sind wir beim Megae / X5 Vergleich von vorhin - oder beim Espace und meinem WoWa oder dem Mercedes und meinem WoWa - ist für Geschwindigkeiten jenseits der 100er Marke locker geeignet - nur derf ma hoit ned...

    ... ja leider - in Österreich jedoch ist die Gefahr "erwischt" zu werden eher geringer da man die stationären Radarkästen kennt und mobile per Laser die Raser abschiessen - wenn die auf der Autobahn lasern lasern die eher gegen die 130, da müsste ein Polizist schon genau schauen wenn er eine Gespann mit 100 lasert ob das ein EzuB oder ein B Gespann ist, daher vermute ich mal, dass die wenn man mit dem Gespann die 100 nicht überschreitet kaum aufhalten werden - ABER in Italien mit dem neuen TUTOR messen die über eine sehr sehr lange Strecke die Durchschnittsgeschwindigkeit und ermitteln ob es ein Gespann ist oder Auot oder LKW und dann wird genau gerechnet - da ist so ein "lockerer" 100er schnell mal registriert und Strafe fällig - ich will ja nicht rasen, aber wenn ich so Tempomat auf 86 fahre und auf einen LKW oder langsames Womo auflaufe und ich mal mit fast 100 den schnell überhole, könnte es schon "eng" werden ... und ich denke einmal, dass solche Systeme mit den wachsenden Möglichkeiten eher mehr in Europa werden ...

    ... daher meine grosse Hoffnung, dass irgendwann in Europa mit dem entsprechenden Auto/Hänger 100 erlaubt sein wird um nicht per Gesetz hinter den LKW und langsamen alten Womos herzuckeln zu müssen. ...
    lupo
    *************

  12. #152
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    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen
    Ist das wirklich so? Denn mit der "100er Zulassung", die es z:b: in D gibt, kann ich mit den passenden Voraussetzungen technischer Natur und den richtigen Gewichtsverhältnissen ganz locker 100 mit meinem Gespann fahren, was ich in Ö nicht kann.
    Ich plädiere wirklich für die deutsche Lösung - die ist ein wenig flexibel und richtet sich eben ein wenig nach den Gegebenheiten des Gespannes - da sind wir beim Megae / X5 Vergleich von vorhin - oder beim Espace und meinem WoWa oder dem Mercedes und meinem WoWa - ist für Geschwindigkeiten jenseits der 100er Marke locker geeignet - nur derf ma hoit ned...
    Jedes Land kann restrektiver oder lockerer innerhalb einer EU-Richtlinie vorgehen. Diese Regelungen gelten dann nur in dem entsprechendem EU-Land. Siehe z.B. unser Code 111 (125er) gilt nur in Ö, im restlichen EU-Ausland brauchst den A-Schein.

    Es macht wenig Sinn über einzelne Ausnahmeregeln in den unterschiedlichen EU-Ländern zu vergleichen. Es ist einem österr. Zulassungsbesitzer durchaus möglich, sich die deutsche 100er Erlaubnis für Gespanne in Deutschland zu holen.
    Es gibt auch gegenteilige oder nachteilige Regelungen in D, z.B. der ungebremste Anhänger, der in Ö immer 100 fahren darf kriegt in D nur dann den 100er , wenn der Anhänger 0,3 mal Zugfahrzeuggewicht ist, also bei 2 Tonnen darf der Anhänger nur 600 kg für 100 km/h haben. Und wollt's das auch??

    lg Franz

  13. #153
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    Zitat Zitat von lupo1972 Beitrag anzeigen
    ... ja leider - in Österreich jedoch ist die Gefahr "erwischt" zu werden eher geringer da man die stationären Radarkästen kennt und mobile per Laser die Raser abschiessen - wenn die auf der Autobahn lasern lasern die eher gegen die 130, da müsste ein Polizist schon genau schauen wenn er eine Gespann mit 100 lasert ob das ein EzuB oder ein B Gespann ist, daher vermute ich mal, dass die wenn man mit dem Gespann die 100 nicht überschreitet kaum aufhalten werden -

    bei Planenanhängern werdens eher in Richtung EzB tendieren, bei "normalen" WW eher nicht.

    ABER in Italien mit dem neuen TUTOR messen die über eine sehr sehr lange Strecke die Durchschnittsgeschwindigkeit und ermitteln ob es ein Gespann ist oder Auot oder LKW und dann wird genau gerechnet - da ist so ein "lockerer" 100er schnell mal registriert und Strafe fällig

    Das kann die östereichische Sektion Control im Kaisermühlentunnel auch - die hat für die LKW 60er eine seperate Kontrolle im Programmfluss. Und geht hier bitte bei Geschwindigkeitsvergleichen nicht nach euren Autotachos, Lkw Tachos werden 2 jährlich überprüft und dürfen höchsten 2% abweichen.


    - ich will ja nicht rasen, aber wenn ich so Tempomat auf 86 fahre und auf einen LKW oder langsames Womo auflaufe und ich mal mit fast 100 den schnell überhole, könnte es schon "eng" werden ... und ich denke einmal, dass solche Systeme mit den wachsenden Möglichkeiten eher mehr in Europa werden ...

    ... daher meine grosse Hoffnung, dass irgendwann in Europa mit dem entsprechenden Auto/Hänger 100 erlaubt sein wird um nicht per Gesetz hinter den LKW und langsamen alten Womos herzuckeln zu müssen. ...
    Es gibt in D bereits eine Versuchstrecke, wo die Fahrzeuge während der Fahrt gewogen (Achslast und Gesamtgewicht) und dann automatisch rausgefischt werden. Und beim Bremsen zur Überprüfung hin messen's dann auch noch die Temperatur der einzelnen Räder um die gleiche Bremswirkung zu kontrollieren.

    lg Franz

  14. #154
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    Zitat Zitat von derfranze Beitrag anzeigen
    Es gibt in D bereits eine Versuchstrecke, wo die Fahrzeuge während der Fahrt gewogen (Achslast und Gesamtgewicht) und dann automatisch rausgefischt werden. Und beim Bremsen zur Überprüfung hin messen's dann auch noch die Temperatur der einzelnen Räder um die gleiche Bremswirkung zu kontrollieren.

    lg Franz
    Coole G´Schicht - bitte in Österreich einführen. Da würden wohl so manche Schrott-LKW´s aus dem Verkehr gezogen werden - es dauert halt alles immer etwas länger, bis es wirkt.

    Ein bisserl Off-Topic: Mir ist gerde in HR aufgefallen, daß es hier jeweils in der Mitte der Fahrbahnen (man sieht es besonders auf dem CP) tausende kleiner, zum Teil frischer Öltropfen gibt (nein, ÖL, kein Kondens-Pipi von der AC). Da sieht man einmal, wie hoch mittlerweile der Standard in unseren Breitengranden ist, denn ein Auto, das alle 2m einen Öltropfen liegen läßt (man kann die durchaus verfolgen), kommt bei uns kaum mehr durch den §57a - und gut ists. Das stinkt nämlich gewaltig zum Himmel im wahrsten Sinne des Wortes und wenn man sich mal ausrechnet, wie viel Öl da auf den gesamten Straßen jeden Tag unnötig ausgesabbert werden - na pfiat di.
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  15. #155
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    Danke Franz, für die Info!


    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen
    Coole G´Schicht - bitte in Österreich einführen. Da würden wohl so manche Schrott-LKW´s aus dem Verkehr gezogen werden - es dauert halt alles immer etwas länger, bis es wirkt.

    Hallo Martin!

    Aber mit dem Nervenkitzel wegen ein "bisserl drüber oder so" ist es dann vorbei. Hab mal einen Kollegen, der damit aktuell zu tun hat, angemailt und der hat mir folgende Info zukommen lassen:

    Diese Strecke gibt es in der Nähe von Rosenheim zwischen
    München und Salzburg - ist eine Versuchsstrecke, die von der EU bezuschusst wird. Während der Vorbeifahrt werden die Fahrzeuge über
    eine Videoanlage vermessen (Länge / Höhe / Breite), die Geschwindigkeit
    wird gemessen (Kontaktschleifen) das Gewicht wird ermittelt (Radlast,
    Achslast und Gesamtgewicht), die Reifenprofiltiefe (mittels Laser) und
    der Luftdruck der Reifen, sowie der technisches Zustand des Fahrzeuges
    über eine Infrarotkamera (Bremsen, Reifen, Lager, Achsen,
    Antriebsstrang...).

    Anschließend werden die "auffälligen" Lkw auf einen Parkplatz
    rausgewunken und dort noch einmal zur Kontrolle überprüft. Die
    Trefferquote der Anlage liegt wohl bei ca. 99,9 Prozent weshalb sie
    demnächst die Zulassung für den Echtbertrieb (ohne Nachmessungen dann)
    erhalten soll. Nach der Zulassung sollen ca. 300 Messstellen dieser Art
    in Deutschland installiert werden. Beanstandungsquote liegt derzeit wohl
    bei ca. 1.000 Lkw / Busse / Lieferwagen am Tag!

    Steiles Ding - vor allem für zahlreiche Womofahrer.

    LG

    Johann
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    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
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  16. #156
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    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  17. #157
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Danke Franz, für die Info!





    Hallo Martin!

    Aber mit dem Nervenkitzel wegen ein "bisserl drüber oder so" ist es dann vorbei. Hab mal einen Kollegen, der damit aktuell zu tun hat, angemailt und der hat mir folgende Info zukommen lassen:

    Diese Strecke gibt es in der Nähe von Rosenheim zwischen
    München und Salzburg - ist eine Versuchsstrecke, die von der EU bezuschusst wird. Während der Vorbeifahrt werden die Fahrzeuge über
    eine Videoanlage vermessen (Länge / Höhe / Breite), die Geschwindigkeit
    wird gemessen (Kontaktschleifen) das Gewicht wird ermittelt (Radlast,
    Achslast und Gesamtgewicht), die Reifenprofiltiefe (mittels Laser) und
    der Luftdruck der Reifen, sowie der technisches Zustand des Fahrzeuges
    über eine Infrarotkamera (Bremsen, Reifen, Lager, Achsen,
    Antriebsstrang...).

    Anschließend werden die "auffälligen" Lkw auf einen Parkplatz
    rausgewunken und dort noch einmal zur Kontrolle überprüft. Die
    Trefferquote der Anlage liegt wohl bei ca. 99,9 Prozent weshalb sie
    demnächst die Zulassung für den Echtbertrieb (ohne Nachmessungen dann)
    erhalten soll. Nach der Zulassung sollen ca. 300 Messstellen dieser Art
    in Deutschland installiert werden. Beanstandungsquote liegt derzeit wohl
    bei ca. 1.000 Lkw / Busse / Lieferwagen am Tag!

    Steiles Ding - vor allem für zahlreiche Womofahrer.

    LG

    Johann
    Naja - ohne direkte Verbindung zu EKIS / GDB /Zulassungsevidenz kann da auf die individuellen Dinge ja nicht zugegriffen werden. Wenn aber eine Achslast exorbitant hoch ist (LKW - Strassenschäden und Gefährdung), Bremsen und Reifen überhitzt sind (LKW und PKW und Anhänger), die Profiltiefe einfach nimmer vorhanden ist - dann sind das schwere technische Mängel, die mit der heutigen Messtechnik ja anscheinend problemlos erfasst werden können und diese schwarzen Schafe dann aus dem Verkehr gezogen werden können.
    Und: 1000 Fahrzeuge pro TAG !!!!! Wenn sich das durchsetzt, schaffen die Deutschen es sicher, ihre Strassen ein wenig von mängelbehafteten Fahrzeugen zu säubern - dann geht´s nur mehr um die Gehirnamputierten...
    Ich denke auch nicht, dass da dann ein "ein bisserl überm Gewicht" im Privat/Campingbereich wirklich geahndet wird, grobe Verstöße aber, die weit in der Illegalität liegen aber schon, und auch das könnte so manchen schweren Unfall vermeiden helfen. (z.B. eine Beanstandung einer Gespannkombination, bei der das Gewichtsverhältnis Zugfzg / Anhänger ned passt). Wenn ein WoMo statt 3.5 to 3.7 to hat - naja. Wenn´s aber schon im Leerzustand bei 4.4to ist und aber auf 3.5to HzGG typisiert wurde (nein, Franze, ich sag jetzt nicht, welche LPA das genehmigt hat...), dann wirds im Vorbeifahren flotte 5 to haben und damit ein Grund für eine Beanstandung geben - das funzt auch ohne online-Verbindung, der gute alte Zulassungsschein - sei er nur aus Papier oder man hat der OeSD 18,- in den Rachen geworfen, reicht hier ja völlig aus...
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  18. #158
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    Technisch und tatsächlich ein cooles System - ABER ich finde es nicht gut, dass dabei "nur" Strafen versendet und eingehoben werden - mag zwar abschreckend wirken, ABER es werden die wirklich schwarzen Schafe nicht sofort stillgelegt - beim Test hier schon, aber wenn dann später auf anderen Installationen "nur" mehr Strafen ausgefasst werden, fährt der gnadenlos überladene mit glühenden Bremsen weiter und verunfallt dann möglicherweise bevor sein Chef den Strafbescheid bekommen hat - wenn er ihn überhaupt bekommt wenn der LKW ausserhalb der EU zugelassen ist ...
    lupo
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  19. #159
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    Zitat Zitat von lupo1972 Beitrag anzeigen
    Technisch und tatsächlich ein cooles System - ABER ich finde es nicht gut, dass dabei "nur" Strafen versendet und eingehoben werden - mag zwar abschreckend wirken, ABER es werden die wirklich schwarzen Schafe nicht sofort stillgelegt - beim Test hier schon, aber wenn dann später auf anderen Installationen "nur" mehr Strafen ausgefasst werden, fährt der gnadenlos überladene mit glühenden Bremsen weiter und verunfallt dann möglicherweise bevor sein Chef den Strafbescheid bekommen hat - wenn er ihn überhaupt bekommt wenn der LKW ausserhalb der EU zugelassen ist ...
    Ja klar - gleich dahinter muss dann die Exekutive die Schäfchen zur Seite winken und u.U. auch gleich abstellen - sondt bringt des ned viel.
    lg,

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