Seite 1 von 4 123 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 20 von 159

Thema: Änderungen Führerschein- und Kraftfahrgesetz

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Registriert seit
    20.10.2008
    Ort
    Sankt Pölten
    Beiträge
    803

    Standard Änderungen Führerschein- und Kraftfahrgesetz

    Hallo Kollegen!

    Ich war gestern bei einer Tagung in der Landesregierung, auf der u.a. die kommenden Änderungen im Führerschein und Kraftfahrrecht vorgestellt wurden.

    Für die, die es interessiert, ein kleiner Auszug:

    Führerscheingesetz:

    Es kommt eine große Novelle, die der Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie entspricht. Das Gesetz sollte in der ersten Hälfte des kommenden Jahres geändert in Kraft treten.

    Aus meiner Sicht die interessantesten Änderungen:

    1. Die schon lange angekündigte Befristung des Führerscheines kommt! Das bedeutet, dass alle ab 2013 NEU ausgestellten Führerscheine auf (voraussichtlich) 15 Jahre befristet sein werden.
    WICHTIG: es geht NICHT um eine Befristung der Lenkberechtigung, sondern NUR das Dokument wird befristet. Hintergrund ist, dass man in vernünftigen Zeiträumen die Fälschungssicherungen an den aktuellen technischen Stand anpassen will. (und da sind 15 Jahre ohnedies schon ein langer Zeitraum).

    Jeder der BIS 2013 welchen Führerschein eines EU-Landes auch immer besitzt, braucht diesen bis dahin NICHT umtauschen. Dafür hat man dann bis längstens 2033 Zeit.
    (Ende des Jahres werden sicher wieder Mails auftauchen, die sich auf Informationen von der Tante Sowieso beziehen, dass man dieses oder jenes noch schnell unternehmen muss ... ;-) - Unsinn oder Hoax, wie man will)

    Es gibt auch keine zwingende gesundheitliche Untersuchung, das wurde ausdrücklich klargestellt. Ist politisch nicht gewollt. (Aber Achtung: wenn ein schon offensichtlich nicht mehr wirklich verkehrstauglicher Mensch zur Behörde geht, um sich z.B. einen neuen FS zu bestellen, kann es vorkommen, dass der dann zum Amtsarzt geschickt wird, um seine Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Das ist zwar für so jemanden ohne Zweifel unerfreulich, aber im Sinne der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer wohl nicht anders möglich).

    2. Ziehen von Anhängern mit B-Schein

    Wie hier natürlich hinlänglich bekannt, darf man mit dem B-Schein auch schwere Anhänger ziehen, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer ist als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges UND die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte 3500 kg nicht übersteigt (BEIDE Voraussetzungen müssen vorliegen, sonst EzuB).

    Neu wird sein, dass bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 4250 kg (von beiden Fahrzeugen zusammen) der E nicht mehr erforderlich ist, sondern der FS der Klasse B genügt. Es ist allerdings entweder eine Prüfung oder eine Schulung im Ausmaß von 7 Stunden zu absolvieren.

    Für Wohnmobile tut sich leider nichts auf dem Gewichtssektor.

    3. Klasse A

    Hier gibt es umfangreiche Änderungen.

    Klasse AM: der Mopedausweis entfällt und wird zur Klasse AM, mit der man (in Österreich!!) bereits ab 15 Jahren fahren kann.
    Klasse A1: Kfz. bis 125 cm3, bis zu 11 kw (dreirädrige 15 kw), ab 16 Jahren möglich
    Klasse A2: Kfz bis zu 35 kW, ab 18 Jahren möglich
    Klasse A: ab 24 Jahre (oder 20 Jahre bei 2 Jahren Praxis in A2), 21 Jahre für dreirädrige Kfz ab 15 kW

    Kraftfahrgesetz:

    Einführung eines Zulassungsscheines im Scheckkartenformat - zunächst aber nur als freiwillige Option. D.h.: ich kann mir bei der Anmeldung aussuchen, ob ich den Schein in Papier oder als Karte will.

    Führerscheingesetz - FS-Entzug für Raser

    Bei Geschindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet/Freiland ab

    40/50 km/h = 2 Wochen (wie bisher)
    60/70 km/h = 6 Wochen
    80/90 km/h = 3 Monate
    90/100 km/h = mindestens 6 Monate

    LG

    Johann
    -----------------------------------------------------
    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
    aus St.Pölten
    mit Carado I447

  2. #2
    Registriert seit
    13.09.2006
    Ort
    Wien, Österreich
    Beiträge
    8.253

    Standard

    hallo

    sehr erfreulich
    hat sich also gegenueber der ankuendigung aus 2007 nix gaendert

    http://www.campingforum.at/campingfo...83&postcount=1

    damit ist der E zu B ja dann defacto geschichte ...
    die fahrschulen wollten das bis zuletzt kippen, haben sie aber ned geschafft

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  3. #3
    Registriert seit
    20.10.2008
    Ort
    Sankt Pölten
    Beiträge
    803

    Standard

    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    damit ist der E zu B ja dann defacto geschichte ...
    die fahrschulen wollten das bis zuletzt kippen, haben sie aber ned geschafft
    Hallo Gerhard!

    Dem Namen nach schon, aber den 7-stündigen Kurs oder die Prüfung muss ja auch wer abhalten. Wie das genau sein wird, wurde gestern noch nicht gesagt, aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die Fahrschulen da ganz draußen sind.

    Ich persönlich bin sehr froh über das, was ich beim EzB gelernt hab.

    LG

    Johann
    -----------------------------------------------------
    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
    aus St.Pölten
    mit Carado I447

  4. #4
    Registriert seit
    13.09.2006
    Ort
    Wien, Österreich
    Beiträge
    8.253

    Standard

    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Hallo Gerhard!
    Dem Namen nach schon, aber den 7-stündigen Kurs oder die Prüfung muss ja auch wer abhalten. Wie das genau sein wird, wurde gestern noch nicht gesagt, aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die Fahrschulen da ganz draußen sind.
    Ich persönlich bin sehr froh über das, was ich beim EzB gelernt hab
    Lg
    Johann
    hallo

    ja logisch
    aber im prinzip war es eine geldbeschaffungsaktion fuer die fahrschulen, oder nicht?

    jemand mit pkw 1800kg GG und einem fetten anhaenger mit 1700kg darf ohne zusaetzliche pruefung fahren

    jemand mit einem pkw mit 2800kg GG und einem leichten anhaenger mit nur 750kg darf aber NICHT ohne zusaetzliche pruiefung fahren

    ist doch unsinn zum quadrat ...

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  5. #5
    Registriert seit
    20.10.2008
    Ort
    Sankt Pölten
    Beiträge
    803

    Standard

    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen

    jemand mit einem pkw mit 2800kg GG und einem leichten anhaenger mit nur 750kg darf aber NICHT ohne zusaetzliche pruiefung fahren

    ist doch unsinn zum quadrat ...
    Einen leichten Anhänger darfst schon bisher mit Klasse B immer ziehen, auch wenn Du über 3,5 t kommst.

    LG

    Johann
    -----------------------------------------------------
    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
    aus St.Pölten
    mit Carado I447

  6. #6
    Registriert seit
    13.09.2006
    Ort
    Wien, Österreich
    Beiträge
    8.253

    Standard

    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Einen leichten Anhänger darfst schon bisher mit Klasse B immer ziehen, auch wenn Du über 3,5 t kommst.

    LG

    Johann

    hi

    ja, du hast recht

    na dann halt kfz 2700kg GG und anhaenger mit 800kg ..

    die argumentation bleibt die gleiche

    das "leichte" auto mit dem recht schweren anhaenger ist mit B allein erlaubt
    aber das schwerere auto mit einem nicht so schweren haenger ist mit B nicht moeglich

    wir wissen alle was die heiklere variante in der praxis ist ...

    aber ist jetzt eh schnee von gestern ab 1.1. ...

    ich denk mal das wird so ein kurzkurs werden wie der code 111 fuer das fahren von 125iger motorraedern fuer b-schein besitzer

    code 111 kostet glaub ich fuer 9h schulung zwischen 180,- und 300,-
    da sollte der anhanegerkurs mit 7h gleicdh viel oder weniger kosten

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  7. #7
    Registriert seit
    12.05.2011
    Ort
    Bezirk Mödling
    Beiträge
    434

    Standard

    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hallo

    ja logisch
    aber im prinzip war es eine geldbeschaffungsaktion fuer die fahrschulen, oder nicht?

    jemand mit pkw 1800kg GG und einem fetten anhaenger mit 1700kg darf ohne zusaetzliche pruefung fahren

    jemand mit einem pkw mit 2800kg GG und einem leichten anhaenger mit nur 750kg darf aber NICHT ohne zusaetzliche pruiefung fahren

    ist doch unsinn zum quadrat ...

    lg
    g
    stimmt leider so nicht was sie hier unters Volk streuen. Es war bisher mit dem FS B erlaubt, 4250 kg (3.500 kg Zugfahrzeug und 750 kg Anhänger) als FS B Besitzer zu bewegen. die Krux fing bei 800 kg Anhänger an, weil hier beide Gesammtgewichte 3.500 kg nicht übersteigen durften.

    lg Franz

  8. #8
    Registriert seit
    05.12.2002
    Ort
    Spillern
    Beiträge
    4.214

    Standard

    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hallo

    sehr erfreulich
    hat sich also gegenueber der ankuendigung aus 2007 nix gaendert

    http://www.campingforum.at/campingfo...83&postcount=1

    damit ist der E zu B ja dann defacto geschichte ...
    die fahrschulen wollten das bis zuletzt kippen, haben sie aber ned geschafft

    lg
    g
    Seh ich nicht so. Mein Gespann (2700 + 1700) ergibt 4,4 to - also weiterhin EzuB pflichtig, und das Gewicht ist schnell erreicht, es hilft halt nur dem Handel, hier jetzt legal Gespannkombinationen mit 750kg mehr an den B - Fahrer verkaufen zu können. Der einzige Unterschied sind halt die 4250kg in beliebiger Kombination (aber HzGG des Hängers wird immer noch gelten, oder ist es dann das GG? HzGG des Anhängers wird da auch immer noch max. gleich groß wie das HzGG des Zugfzgs bleiben - oder?) Nett wäre es halt, wenn wir in A die deutsche 100er Zulassung so einführen würden - aber das ist je wieder eine nationale Bestimmung
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  9. #9
    Registriert seit
    20.10.2008
    Ort
    Sankt Pölten
    Beiträge
    803

    Standard

    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen
    Der einzige Unterschied sind halt die 4250kg in beliebiger Kombination (aber HzGG des Hängers wird immer noch gelten, oder ist es dann das GG? HzGG des Anhängers wird da auch immer noch max. gleich groß wie das HzGG des Zugfzgs bleiben - oder?) Nett wäre es halt, wenn wir in A die deutsche 100er Zulassung so einführen würden - aber das ist je wieder eine nationale Bestimmung
    Hallo Martin!

    Beim Gewichtsverhältnis ändert sich nichts, weil ja die Änderung das Führerscheingesetz und nicht das KFG und vor allem die KDV betrifft. Es wird also weiterhin nicht möglich sein, mit einem leichten Fahrzeug einen schwereren Anhänger zu ziehen.

    Siehe dazu § 61 Abs 1 KDV:
    Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges- bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 oder N1 ist das 1,5 fache dieses Wertes maßgebend- noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert, bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen den im Zulassungsschein oder dem Zulassungsschein gleichwertigen ausländischem Fahrzeugdokument eingetragenen Wert, übersteigt.

    Zur 100 km/h Zulassung habe ich vor kurzem für die Tagung der Kraftfahrreferenten der Bundesländer einen Themenvorschlag zur Einführung dieser Regelung auch in Österreich gemacht. Das Innenministerium hat diesen aufgenommen und ans Verkehrsministerium zur Diskussion übermittelt. Ich habe aber noch keine Rückmeldung vom Ergebnis. Geb Dir dann Bescheid, wie das BMVIT dazu steht.

    LG

    Johann
    -----------------------------------------------------
    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
    aus St.Pölten
    mit Carado I447

  10. #10
    Registriert seit
    05.12.2002
    Ort
    Spillern
    Beiträge
    4.214

    Standard

    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Hallo Martin!

    Beim Gewichtsverhältnis ändert sich nichts, weil ja die Änderung das Führerscheingesetz und nicht das KFG und vor allem die KDV betrifft. Es wird also weiterhin nicht möglich sein, mit einem leichten Fahrzeug einen schwereren Anhänger zu ziehen.

    Siehe dazu § 61 Abs 1 KDV:
    Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges- bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 oder N1 ist das 1,5 fache dieses Wertes maßgebend- noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert, bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen den im Zulassungsschein oder dem Zulassungsschein gleichwertigen ausländischem Fahrzeugdokument eingetragenen Wert, übersteigt.

    Zur 100 km/h Zulassung habe ich vor kurzem für die Tagung der Kraftfahrreferenten der Bundesländer einen Themenvorschlag zur Einführung dieser Regelung auch in Österreich gemacht. Das Innenministerium hat diesen aufgenommen und ans Verkehrsministerium zur Diskussion übermittelt. Ich habe aber noch keine Rückmeldung vom Ergebnis. Geb Dir dann Bescheid, wie das BMVIT dazu steht.

    LG

    Johann
    Im BMVIT sitzt ja auch jemand, der ein bisserl wie ein Fleischprodukt heisst und sich demnächst einen WoWa zulegen möchte...

    Interessant ist die jetzt neue FS B Regelung mit dem HzGG des Anhängers auch ohne EzB bei Allradfzg.
    Hättest Dir den EzB erpart...
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  11. #11
    Registriert seit
    20.10.2008
    Ort
    Sankt Pölten
    Beiträge
    803

    Standard

    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen
    Im BMVIT sitzt ja auch jemand, der ein bisserl wie ein Fleischprodukt heisst und sich demnächst einen WoWa zulegen möchte...
    Schade, dass er noch keinen hat, sonst ist es ihm vielleicht "Wurst"(?) ;-)
    -----------------------------------------------------
    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
    aus St.Pölten
    mit Carado I447

  12. #12
    Registriert seit
    12.05.2011
    Ort
    Bezirk Mödling
    Beiträge
    434

    Standard

    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Hallo Martin!

    Beim Gewichtsverhältnis ändert sich nichts, weil ja die Änderung das Führerscheingesetz und nicht das KFG und vor allem die KDV betrifft. Es wird also weiterhin nicht möglich sein, mit einem leichten Fahrzeug einen schwereren Anhänger zu ziehen.

    Siehe dazu § 61 Abs 1 KDV:
    Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges- bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 oder N1 ist das 1,5 fache dieses Wertes maßgebend- noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert, bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen den im Zulassungsschein oder dem Zulassungsschein gleichwertigen ausländischem Fahrzeugdokument eingetragenen Wert, übersteigt.

    Genau diese Bestimmung fällt auch mit der EU Richtlinien Umsetzung.

    lg Franz

  13. #13
    Registriert seit
    20.10.2008
    Ort
    Sankt Pölten
    Beiträge
    803

    Standard

    Zitat Zitat von derfranze Beitrag anzeigen
    Genau diese Bestimmung fällt auch mit der EU Richtlinien Umsetzung.

    lg Franz
    Danke für die Info - gibts dazu schon was Schriftliches? - nicht weil ich den Inhalt Deiner Nachricht bezweifle, sondern weil ich es brauchen kann.

    BTW: toll einen ausgewiesenen Fachmann hier zu haben, der an der Quelle sitzt.

    LG

    Johann
    -----------------------------------------------------
    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
    aus St.Pölten
    mit Carado I447

  14. #14
    Registriert seit
    24.11.2005
    Ort
    Österreich, Graz
    Beiträge
    759
    Blog-Einträge
    1

    Standard

    Danke, das war sehr informativ!
    Für die WoMo-Besitzer müßten halt die Autofahrerklubs und die diversen Campingforen ein Schreiben an das Verkehrsministerium und an unsere EU-Abgeordneten senden mit einem konkreten Vorschlag für WoMO´s z.B. HZG 4250 kg mit Führerschein Klasse B.
    Auch wenn es ev. ím ersten Augenblick nichts nützt, so wird zumindest eine Diskussion entfacht.
    LG Werner
    seiwer

  15. #15
    Registriert seit
    13.09.2006
    Ort
    Wien, Österreich
    Beiträge
    8.253

    Standard

    Zitat Zitat von seiwer Beitrag anzeigen
    Danke, das war sehr informativ!
    Für die WoMo-Besitzer müßten halt die Autofahrerklubs und die diversen Campingforen ein Schreiben an das Verkehrsministerium und an unsere EU-Abgeordneten senden mit einem konkreten Vorschlag für WoMO´s z.B. HZG 4250 kg mit Führerschein Klasse B.
    Auch wenn es ev. ím ersten Augenblick nichts nützt, so wird zumindest eine Diskussion entfacht.
    LG Werner
    hi werner

    es wurde 2007 schon diskutiert als die novelle die jetzt in kraft tritt beschlossen wurde
    aber es wurde nicht genug druck gemacht leider daher wurde die generelle erhoehung auf 4250kg die im raum gestanden ist, abgelehnt

    im rahmen des gesetzesbegutachtungsverfahrens hat J E D E R buerger das recht eine stellungnahme zum geplanten gesetz abzugeben

    das geht online, per email oder schriftlich

    alle einsendungen werden veroeffentlicht und M U E S S E N (zumindestens formal) dort diskutiert werden.

    wenn nur 50 leute das tun wuerden dann haette das durchaus eine chance
    genauso wie das rauskippen der ueber 3,5t womos aus der LKW maut

    aber es tut leider niemand was ...

    und dem oeamtc und dem arboe sind die womo fahrer ned wirklich wichtig ..
    leider

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  16. #16
    Registriert seit
    04.10.2005
    Ort
    Österreich
    Beiträge
    1.072

    Standard

    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Hallo Kollegen!

    Ich war gestern bei einer Tagung in der Landesregierung, auf der u.a. die kommenden Änderungen im Führerschein und Kraftfahrrecht vorgestellt wurden.
    ...
    2. Ziehen von Anhängern mit B-Schein
    ...
    Neu wird sein, dass bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 4250 kg (von beiden Fahrzeugen zusammen) der E nicht mehr erforderlich ist, sondern der FS der Klasse B genügt. Es ist allerdings entweder eine Prüfung oder eine Schulung im Ausmaß von 7 Stunden zu absolvieren.

    ...
    LG

    Johann
    naja sooo neu ist das ja nicht

    was mich mehr interessiert ist, WIE diese Prüfung/Schulung aussehen soll
    ich würde eine Schulung wie beim B111 (125er mit B-Schein fahren) favorisieren
    die Autofahrerklubs machen das wunderbar und haben ja ideale Übungsgelände

    bzw. ob bei dem neuen Gesamtzuggewicht von 4250kg wieder die beiden hzGg addiert werden oder ob die "Momentangewichte" zusammengerechnet werden, was viel vernünftiger wäre, denn dann könnte ich den leeren 3,5t-Bootsanhänger eines Bekannten legal anhängen.

    haben sie euch auch was darüber erzählt?
    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK

    --------------------------------------------------

    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

  17. #17
    Registriert seit
    20.10.2008
    Ort
    Sankt Pölten
    Beiträge
    803

    Standard

    Zitat Zitat von kerstan Beitrag anzeigen

    was mich mehr interessiert ist, WIE diese Prüfung/Schulung aussehen soll
    ich würde eine Schulung wie beim B111 (125er mit B-Schein fahren) favorisieren
    die Autofahrerklubs machen das wunderbar und haben ja ideale Übungsgelände

    bzw. ob bei dem neuen Gesamtzuggewicht von 4250kg wieder die beiden hzGg addiert werden oder ob die "Momentangewichte" zusammengerechnet werden, was viel vernünftiger wäre, denn dann könnte ich den leeren 3,5t-Bootsanhänger eines Bekannten legal anhängen.

    haben sie euch auch was darüber erzählt?
    Gestern ging es nur um das Gesetz. In welcher Art und Weise dieses praktisch umgesetzt wird, wird in verschiedenen Verordnungen zum Führerschein- und Kraftfahrgesetz geregelt werden.
    Deshalb wird es sich auch mit 1.1. nicht ausgehen.
    Von der EU her muss die Richtlinie mit 19.1.2011 von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt sein. Jeder weiß aber, dass bei einer Überziehung von zwei Monaten niemand ein Vertragsverletzungsverfahren anstrengen wird.

    Wenn ich mehr Details erfahre, wisst Ihr es auch ;-)

    LG

    Johann

    Edit: hab die Frage wegen der Gewichte überlesen, daher kurz ein Nachtrag: der Vortragende sprach von "Gesamtmasse". Damit ist aus meiner Sicht das höchstzulässige Gesamtgewicht gemeint. Nur so ist eine vernünftige Überprüfung ohne Abwiegen möglich.
    Verwirrend ist, dass das Führerscheingesetz den Begriff "Höchst zulässiges Gesamtgewicht" verwendet und das Kraftfahrgesetz "Gesamtmasse"
    Geändert von johannsen (12.11.2010 um 13:08 Uhr)
    -----------------------------------------------------
    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
    aus St.Pölten
    mit Carado I447

  18. #18
    Registriert seit
    15.11.2004
    Ort
    Österreich. Salzkammergut
    Beiträge
    1.177

    Standard

    Hallo,-

    ich freu mich über jede vorauseilende Information, die alles mögliche ankündigt, aber noch
    keine Wirksamkeit hat, gelle

    Da kann man lustig darüber diskutieren, aber bringen tut`s nichts, gelle

    Liebe Grüsse

    Mondmann

  19. #19
    Registriert seit
    20.10.2008
    Ort
    Sankt Pölten
    Beiträge
    803

    Standard

    Zitat Zitat von Mondmann Beitrag anzeigen
    Hallo,-

    ich freu mich über jede vorauseilende Information, die alles mögliche ankündigt, aber noch
    keine Wirksamkeit hat, gelle

    Da kann man lustig darüber diskutieren, aber bringen tut`s nichts, gelle

    Liebe Grüsse

    Mondmann
    Kann man natürlich so sehen, auch wenn das was ich vorgestellt habe, so kommen wird. Das sind ja keine Vermutungen.

    Trotzdem schrieb ich:

    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Für die, die es interessiert, ein kleiner Auszug:
    Daher: wenns DIR nichts bringt, ist es doch OK.

    LG

    Johann
    -----------------------------------------------------
    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
    aus St.Pölten
    mit Carado I447

  20. #20
    Registriert seit
    12.05.2011
    Ort
    Bezirk Mödling
    Beiträge
    434

    Standard

    Zitat Zitat von kerstan Beitrag anzeigen
    naja sooo neu ist das ja nicht

    was mich mehr interessiert ist, WIE diese Prüfung/Schulung aussehen soll
    ich würde eine Schulung wie beim B111 (125er mit B-Schein fahren) favorisieren
    die Autofahrerklubs machen das wunderbar und haben ja ideale Übungsgelände

    bzw. ob bei dem neuen Gesamtzuggewicht von 4250kg wieder die beiden hzGg addiert werden oder ob die "Momentangewichte" zusammengerechnet werden, was viel vernünftiger wäre, denn dann könnte ich den leeren 3,5t-Bootsanhänger eines Bekannten legal anhängen.

    haben sie euch auch was darüber erzählt?
    Es werden die Gesamtgewichte zusammengezählt und die Bestimmungen der Gewichtsverhältnisse (EG:GG = 1:1) werden aufgehoben. Sie dürfen also mit dem B-Schein mit einem 1.500 kg Auto einen 2.000 kg Anhänger ziehen dürfen.

    lg Franz

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •