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Thema: österr. fzg. + deutscher faltcaravan in niederlanden...

  1. #1
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    Standard österr. fzg. + deutscher faltcaravan in niederlanden...

    hallo,

    ich kenne mich mit anhängern nicht wirklich aus, werde aber im sommer einen in Deutschland zugelassenen faltkaravananhänger mit meinem österreichischen zugfahrzeug von den Niederlanden nach Deutschland führen müssen.

    gibt es dabei irgendwas zu beachten ausser der 80km/h-beschränkung? anhänger und fahrzeuge haben reguläre gutachten (TÜV/pickerl) und es handelt sich NICHT um verkaufsüberfahrten, ich bring einfach den anhänger einer freundin nach hause.

    danke für hinweise!
    servus,
    andré
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    05/2010 - ... : Renault Trafic II dCI 2.0 66kw, selbstbau, 5 plätze. Tirol.

  2. #2
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    Nein, das spielt keine Rolle. Musst halt nur den Fahrzeugschein des Anhängers bei Dir führen für eine eventuelle Kontrolle.
    Grüße aus Dinslaken am Niederrhein ~Heike~

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  3. #3
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    hallo heike,

    danke für die schnelle antwort!

    kannst du mir vielleicht auch sagen, wo die geschwindigkeitsbeschränkung des anhängers ggf. vermerkt ist, steht die im fahrzeugschein des anhängers?
    servus,
    andré
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  4. #4
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    Hallo!
    1. Fahrzeugpapiere: Du solltest auch eine Bestätigung des Eigentümers (lt. Fahrzeugpapiere) mitführen, dass Du berechtigt bist, mit dem Anhänger zu fahren.

    Das gilt so nebenbei auch für alle, die mit einem "fremden" kraftfahrzeug fahren (z.B. Firmenauto).

    2. Geschwindigkeitsgrenzen: Diese sind in den jeweiligen Ländern durch Gesetze gerregelt und stehen nicht in den Fahrzeugpapieren.

    3. Gewicht: Meist steht in den Fahrzeugpapieren, wie schwer der Anhänger maximal sein darf. Weiters ist das zulässige Gesamtgewicht von Kraftfahrzeug und Anhänger zusammenzurechnen. Das muss unter 3500 kg. liegen.

    4. Für das Anhängen eines Faltanhängers dürfte das alles kein wirkliches Problem sein; d.h. GUTE FAHRT.
    Werner
    seiwer

  5. #5
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    Zitat Zitat von seiwer Beitrag anzeigen
    Hallo!
    3. Gewicht: Meist steht in den Fahrzeugpapieren, wie schwer der Anhänger maximal sein darf. Weiters ist das zulässige Gesamtgewicht von Kraftfahrzeug und Anhänger zusammenzurechnen. Das muss unter 3500 kg. liegen.
    hallo

    noe, unter 4250kg
    denn ich denke der faltanhaenger wird kaum mehr als 750kg haben ..

    lg
    g

    PS:
    solltest du mit dem deutschen anhaenger aber in oesterreich fahren benoetigst du rote deckungskennzeichen, gibts um 8,- oder so bei jeder zulassungsstelle, muss man aber bestellen, ca 3 bis 5 werktage
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  6. #6
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    @seiwer: danke wegen den hinweisen zur geschwinigkeit. das sind 90km/h in NL (laut öamtc länderdatenbank) und 80km/h in D. lausig aber was soll's, weiss schon warum wir keinen WOWA haben...

    @abo das mit den roten tafeln war mein hintergedanke, die habe ich, die sind aber im ausland nur auf fahrradheckträgern zulässig soviel ich weiss.
    Geändert von a666 (23.06.2010 um 11:34 Uhr)
    servus,
    andré
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  7. #7
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    Zitat Zitat von a666 Beitrag anzeigen
    @abo das mit den roten tafeln war mein hintergedanke, die habe ich, die sind aber im ausland nur auf fahrradheckträgern zulässig soviel ich weiss.
    hallo

    nein, dass mit den fahrraedtraegern ist nur EINE der beiden anwendungsmoeglichkeit fuer die roten kennzeichen

    im AUSLAND benoetigst du aber die "roten" am haenger nicht, denn der hat eh eigene kennzeichen.

    im INLAND aber DARFST du einen auslaendischen anhaneger nicht mit einem inlaendischem zugfahrzeug ziehen ... AUSSER es sind die roten deckungskennzeichen montiert

    lg
    g
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  8. #8
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    In Deutschland benötigt es keiner Bescheinigung des Eigentümers. Wer den Fahrzeugschein (nicht Fahrzeugbrief) mitführt ist zum Fahren berechtigt. Höchstgeschwindigkeit für Anhänger ist generell 80 km/h, sofern der Anhänger keine 100er Zulassung hat, was aus dem Fahrzeugschein dann hervorgehen würde. Und eine 100er Plakette hätte der Anhänger dann auch. Ich gehe jetzt allerdings mal davon aus, dass der Anhänger noch zugelassen ist, wie Du oben erwähntest.
    Grüße aus Dinslaken am Niederrhein ~Heike~

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  9. #9
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    Standard Hey

    Also normal bräuchtest du eine rote Nummer (kosten um die 10euro, bekommst du beim Vertreter deines Vertrauns).
    Geschwindigkeit in D auf deinem Tacho 95 sind echte 90, somit Lkw Geschwindigkeit.
    Achtung in Deutschland gibt es Überholverbotsschilder mit Zusatztafeln, da ist dann z.b LKW überholverbot darunter eine Zusatztafel mit einem Pkw und Hänger ( GEZEICHNET )das würde dann auch für dich gelten.In einer verengten Baustelle ist immer Überholverbot mit Anhänger, diese Baustellen sind jedoch immmer 2km vorher beschildert.
    Ansonsten ist die deutsche Polizei sehr tolerant, wenn mans nicht übertreibt.


    Lg Jessi u. Chris

  10. #10
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    Zitat Zitat von jessi Beitrag anzeigen
    Also normal bräuchtest du eine rote Nummer
    hallo

    ich insistiere ja nur ungern, aber wenn er in DEUTSCHLAND oder HOLLAND mit einem HOLLAENDISCHEN anhaenger faehrt braucht er sie eigentlich nicht.

    nur in OESTERREICH ist er verpflichtet die rote tafel auf den anhaenger zu pappen wenn dieser kein oesterreichisches kennzeichen hat

    lg
    g
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  11. #11
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    Sorry host recht ( mia Colpa ) weil in D und H blitzns vo fuan

    Lg Jessi u. CHRIS

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