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Thema: ZU: " Kesselprüfstellen gemäß § 21 Kesselgesetz, BGBl. Nr. 211/1992 aus dem wiki

  1. #1
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    Standard ZU: " Kesselprüfstellen gemäß § 21 Kesselgesetz, BGBl. Nr. 211/1992 aus dem wiki

    hallo grisu

    wie weit muessen pruefungen aus der EU akzeptiert werden?

    ist daher ein in DE gepruefter tank zur verwendung in oesterreichischen fahrzeugen zulaessig?

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  2. #2
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    Standard

    Wenn das angewandte Prüfverfahren der jeweiligen EN (Euronorm) oder der bei uns gültigen ÖNORM entspricht und dies nachgewiesen wird, dann ja.
    Sehr viele Euronormen und Prüfrichtlinien wurden in den letzten Jahren in jeweilige Ländernormen (ÖNORM, DIN usw.)umgewandelt bzw. wurden umgekehrt auch Ländernormen europaweit anerkannt.


    Gibt es keine europaweite Regelung für ein Verfahren bzw. eine Prüfrichtlinie dann gelten aber nach wie vor länderspezifische Normen.
    Damit kann, muss aber eine Prüfung nicht anerkannt werden.
    Beispiel: Gasprüfung nach G607 (z.B Deutschland) wird in Österreich problemlos immer anerkannt, die G-107 (Österreich) wird in Deutschland meistens anerkannt, aber für einige TÜV Stellen in Deutschland ist trotzdem eine G607 notwendig.
    Der Grund: in der G-607 sind einige Ausnahmen enthalten (z.B Warmwasserheizungen mit über 50mbar) die durch die österreichische Prüfung G-107 (bis max. 50mbar Betriebsdruck) nicht abgedeckz bzw. überprüfbar sind.


    Weitere infos zum Thema Normen in der EU >>Hier<<
    Geändert von grisu (13.06.2010 um 11:10 Uhr)
    .


    Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das aber nicht und hat es einfach gemacht

    7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten (ich natürlich auch)

    >>>>Homepage<<<< und auch >>>> www.campingservice.at <<<<

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