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Thema: PKW mit Anhänger über 3,5 Tonnen

  1. #1
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    Standard PKW mit Anhänger über 3,5 Tonnen

    Hallo Erstmals, ich bin neu hier im Forum und möchte mich auch auf dem Campingbereich etc mit meinem 4x4 austoben.

    Jetzt habe ich aber folgende Frage:

    ich habe den C1 Führerschein in Österreich vor einer Woche gemacht. Bin aber noch keine 21 Jahre alt.

    Jetzt muss ich aber mit meinem 2 Tonnen PKW und einem schweren Anhänger einen Fix Campingcontainer mit alleingewicht von 1 Tonne aus Deutschland holen.

    Der Anhänger wiegt aber zwangsläufig auch ca 700kg +- und somit überschreite ich das 3,5 Tonnen hzgm Gesetz.

    Darf ich nun mit meinem C1 Führerschein trotzdem einen schweren Anhänger an dem besagten PKW betreiben wenn ich in Summe über 3,5 Tonnen hzgm komme.. Können dann schon mal 4 Tonnen werden...

    Kann mir da bitte jemand helfen..

    Lg Christian, danke vielmals..

  2. #2
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    servus...

    hmmm... bei deiner " erst " vor einer woche stattgefundenen fs prüfung sollte das schon " irgendwie " angesprochen worden sein.... ???

    also nur mit c1 geht nixe mit hänger über 750kg...

    näheres dada... http://www.help.gv.at/Content.Node/4/Seite.040150.html

    lg
    willi
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  3. #3
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    Mit einem schweren Hänger brauchst immer Klasse E - ausgenommen die Regelung mit Eigengewicht des Zugfahrzeuges höher als höchstzulässiges Gesamtgewicht des Anhängers UND Summe der höchstzulässigen GGewichte beider Fahrzeuge UNTER 3500 kg.

    Somit nichts mit C1.

    Folge beim Erwischtwerden: mind. 3 Monate FS-Entzug + Strafe natürlich.

    LG

    Johann
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    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
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  4. #4
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Folge beim Erwischtwerden: mind. 3 Monate FS-Entzug + Strafe natürlich.
    LG
    Johann
    hallo

    hmmmm

    also angenommen der PKW hat 2000kg
    und der anhaenger hat 1700kg

    dann ueberschreitet er das HZLGG um 200kg ...

    geht des ned mit augenzwinkern als eine simpel ueberladung durch ....
    und nicht fahren ohne fuehrerschein .-...?

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  5. #5
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hallo

    hmmmm

    also angenommen der PKW hat 2000kg
    und der anhaenger hat 1700kg

    dann ueberschreitet er das HZLGG um 200kg ...

    geht des ned mit augenzwinkern als eine simpel ueberladung durch ....
    und nicht fahren ohne fuehrerschein .-...?

    lg
    g
    für die Überladung sind (lt. Auskunft des Prüfers bei der KFZ-Landesprüfstelle) eigentlich nur 2% veranschlagt!!!!
    1700 statt 1500kg wären sogar mehr als 10%
    ich denke da reicht Augenzwinkern nicht mehr aus
    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK

    --------------------------------------------------

    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

  6. #6
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hallo

    hmmmm

    also angenommen der PKW hat 2000kg
    und der anhaenger hat 1700kg

    dann ueberschreitet er das HZLGG um 200kg ...

    geht des ned mit augenzwinkern als eine simpel ueberladung durch ....
    und nicht fahren ohne fuehrerschein .-...?

    lg
    g
    Ich denke mal, daß man den Aussagen in dieser Richtung vom Johannsen schon trauen sollte...
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  7. #7
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen

    also angenommen der PKW hat 2000kg
    und der anhaenger hat 1700kg

    dann ueberschreitet er das HZLGG um 200kg ...

    geht des ned mit augenzwinkern als eine simpel ueberladung durch ....
    und nicht fahren ohne fuehrerschein .-...?


    g
    Das mit der Überschreitung greift nur dann, wenn die in den Zulassungsscheinen eingetragenen Gewichte zwar überschritten werden, der Lenker aber grundsätzlich mit einem bestimmten Fahrzeug oder Gespann fahren darf.

    Also z.B. hat sein Gespann insgesamt tatsächlich 5000 kg, laut Zulassungsscheinen darf er aber nur 4800 haben. Er ist aber im Besitz von B oder C(1) zu E.

    Wenn er aufgrund der Gewichte der einzelnen Gespannteile schon gar nicht mit so einer Zusammenstellung fahren darf, weil er den entsprechenden Schein nicht hat, fällt er in die Bestimmung des § 1 Abs 3 FSG - er lenkt ohne Lenkberechtigung.

    Das hat einen mindestens dreimontigen FS-Entzug zur Folge, wobei es die Einschränkung gibt, dass der Entzug erst bei wiederholter Übertretung greift.

    Wenn der Themenstarter also etwa bei Hin- und Rückfahrt (oder sonst ein zweites Mal innerhalb von fünf Jahren) erwischt wird, ist der Schein jedenfalls weg.

    LG

    Johann
    -----------------------------------------------------
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  8. #8
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Das mit der Überschreitung greift nur dann, wenn die in den Zulassungsscheinen eingetragenen Gewichte zwar überschritten werden, der Lenker aber grundsätzlich mit einem bestimmten Fahrzeug oder Gespann fahren darf.
    ...
    hallo

    ja, hatte ich mir eh gedacht
    aber einen versuch wars wert ...
    ;-)

    lg
    g
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  9. #9
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    Hallo!
    Du brauchst "E zu B"
    Über dieses Thema wurde hier schon mehrmals ausführlich berichtet - bitte nachlesen!
    Gute Fahrt
    Werner
    seiwer

  10. #10
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    Zitat Zitat von seiwer Beitrag anzeigen
    Du brauchst "E zu B"
    hallo werner

    hab ich was verpasst?
    warum braucht er "E zu B"

    er braucht schlicht den "E" fuehrerschein, und wenn schon, dann "E zu C1"

    oder nicht

    lg
    g
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  11. #11
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hallo werner

    hab ich was verpasst?
    warum braucht er "E zu B"

    er braucht schlicht den "E" fuehrerschein, und wenn schon, dann "E zu C1"

    oder nicht

    lg
    g
    Der C1 includiert ja auch den B-Schein, und mit E zu B ist wahrscheinlich nur der "kleine" E-Schein gmeint.
    Florian aus dem Wald4tel

    unterwegs mit Insignia 2.0CDTI und LMC Viola 450 E

  12. #12
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    Hallo!
    E zu B: das ist die Minimalforderung und die billigste Lösung.
    Selbstverständlich kann er auch über den LKW den Anhängerführerschein mitmachen, das wäre dann die Maximallösung.
    Nachdem er es schnell und vermutlich billig braucht, ist es eben E zu B
    LG Werner
    seiwer

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