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Thema: Infos zur Gasanlage-Gasprüfung

  1. #1
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    Standard Infos zur Gasanlage-Gasprüfung

    Nachdem es schon oft diskutiert wurde und noch immer unklarheiten bestehen, möchte ich nochmals die neue DIN EN 1949 Gasverordnung hier reinstellen:

    Diese gilt seit 01.01.2006 für alle Neuzulassungen in ganz Europa (EU-Raum), wird jedoch erst nach und nach in Nationales Recht umgewandelt.
    Das bedeutet in der Praxis, dass in Deutschland der TÜV eine Gasprüfung vorschreiben kann in Österreich vorerst noch nicht (Es wird noch einige Monate dauern). Im Moment ist für das Pickerl noch keine Gasprüfung notwendig, aber bei den Neuzulassungen müsste dies theoretisch schon in die Fahrzeugpapíere unter "weitere Auflagen" eingetragen werden.
    Normalerweise darf EU weit kein Fahrzueg mehr zugelassen werden, dass nicht dieser EN 1949 entspricht (aber die Typisierung in Österreich ist noch nicht überall am Laufenden).

    Die EN 1949 ist jene Euronorm, nach der eine Gasanlage gebaut sein muss, dies wird mit einem gelben Gasprüfbescheinigung nachgewiesen.
    Die Gasprüfung nach G 607neu ist die einzige Europaweit gültige Prüfvorschrift für diese Norm und die bei dieser Prüfung vergeben Plakette des DVFG darf nur von einen Gassachkundigen (mit Sachkundigen Nummer) vergeben werden.
    In Österreich (aber nur dort) wird derzeit auch die Überprüfung durch jeden Installateur anerkannt. Eine eigene Prüfvorschrift für Österreich (keine Ahnung wozu) wird gerade ausgearbeitet.
    In der Praxis würde ich eine Überprüfung nach G 607 empfehlen (mit Plakette, Sachkundigen Nr. und Befund), denn diese enstpricht allen Europäischen Normen und Vorschriften und die Prüfbescheinigung (gelbes Prüfheft) ist Europaweit genormt.
    Die Prüfung alle zwei Jahre sollte sowieso selbstverständlich sein, schon zur eigenen Sicherheit.

    Falls noch jemand Fragen hat, ein Mail genügt
    lg
    Grisu

    Und hier noch die genaueren Informationen:

    Euronorm 1949 / G 607- neu
    Europäische Richtlinie 2001/56/EG Anhang 8


    Ab 01.01. 2006 gilt Europaweit für alle Neufahrzeuge die Euronorm EN 1949 für Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Fahrzeugen (Wohnwagen und Reisemobilen). Diese Euronorm wird in den nächsten Monaten in nationales Recht umgesetzt werden

    Grundsätzliche Informationen:

    Die Gasanlagen für Fahrzeuge die zu Wohnzwecken genutzt werden (Wohnwagen und Reisemobile) sind ab 01.01.2006 nach EN 1949 zu errichten und alle zwei Jahre auf ordnungsgemäße Funktion und Dichtheit durch einen Sachkundigen zu überprüfen. Diese Auflagen sind in den Fahrzeugschein einzutragen.
    Dies gilt für alle Fahrzeuge die im EU Raum nach dem 01.01.2006 neu in den Ve
    .


    Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das aber nicht und hat es einfach gemacht

    7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten (ich natürlich auch)

    >>>>Homepage<<<< und auch >>>> www.campingservice.at <<<<

  2. #2
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    Standard

    und dazu passend der Auszug aus den Prüfvorschriften
    lg
    Grisu



    Euronorm 1949 / G 607- neu
    Europäische Richtlinie 2001/56/EG Anhang 8


    Die wichtigsten Bestimmungen für Gasanlagen nach G 607 und G 607 neu:

    • Für alle Neuanlagen die ab 01.01.2006 in Betrieb genommen werden, ist nur mehr ein Betriebsdruck von 30mbar zulässig. Altanlagen haben Bestandsschutz, es dürfen aber keine gemischten Anlagen in Betrieb genommen werden!
    • Die Verwendung von 2 bzw. 3 kg Gasflaschen ist nur mit einem Sicherheitsventil und einem DIN Regler zulässig (3kg Regler mit Ventilrad sind verboten!!)
    • Wenn der Gaskasten von Innen zugänglich ist, muss er dicht gegenüber dem Innenraum sein (Ausnahme Altanlage 50mbar – es darf aber nur eine Gasflasche angeschlossen sein – Duomatik verboten), ein Sockel von mind. 5 cm Höhe ist vorgeschrieben. Der Gaskasten ist an der Unterseite abzudichten.
    • Die Gasflasche muss mit einer geeigneten Halterung gesichert werden (gegen umkippen oder verdrehen), bei Anlagen ab 2006 (nach EN 1949 ist eine zweifache Sicherung z.B. Gurt und Bodenhalterung vorgeschrieben !)
    • Duomatikanlagen sind bei Einhaltung der oben genannten Einbauvorschriften bei Neuanlagen mit 30mbar auch bei Gaskasten im Fahrzeuginneren erlaubt.
    • In Gaskasten sind keine Kabel (Strom Antenne usw.) erlaubt
    • Die Abstände zu Wärmequellen (Heizung, Kocher usw.) sind einzuhalten
    • Abgaskamine und Lüftungsöffnungen sind mit entsprechenden Abständen zu Fenstern und sonstigen Öffnungen einzubauen (30cm Umkreis Dach, 50cm Seitenwand)
    • Alle Aufkleber (Betriebsdruck, Entlüftungsvorschriften, Bezeichnung der Absperrhähne usw.) müssen vorhanden sein.
    • Gasregler mit mehreren Ausgängen oder verstellbarem Betriebsdruck sind ausdrücklich verboten!!
    • Alle verwendeten Gasschläuche müssen der DIN Norm entsprechen . Maximallänge 50cm (Ausnahmen Schwenkkocher, Direktanschluss 33kg Flasche)
    • Gas-Außendosen müssen mit einer Sicherheitskupplung ausgestattet sein!!
    • Alle Absperrhähne müssen gekennzeichnet sein - Drehventile (Rändelverschlüsse) sind ausdrücklich verboten
    • Backöfen dürfen nur mit Außenlüftung verbaut werden ansonsten muss eine Sonderprüfung nach DIN 721 durchgeführt werden!
    • Für jedes installierte Gasgerät muss eine Betriebsanleitung vorliegen

    Folgende nicht verschließbare Entlüftungen sind zwingend vorgeschrieben:

    Gasflaschenkasten: mind. 100 cm²
    Gasleuchte mind. 10 cm² (z.B. durch Dachluke – Aufkleber!!)
    Kühlschrank mind. 10 cm²
    Gaskocher mind. 150 cm² (z.B. durch Dachluke – Aufkleb

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