und dazu passend der Auszug aus den Prüfvorschriften
lg
Grisu



Euronorm 1949 / G 607- neu
Europäische Richtlinie 2001/56/EG Anhang 8


Die wichtigsten Bestimmungen für Gasanlagen nach G 607 und G 607 neu:

• Für alle Neuanlagen die ab 01.01.2006 in Betrieb genommen werden, ist nur mehr ein Betriebsdruck von 30mbar zulässig. Altanlagen haben Bestandsschutz, es dürfen aber keine gemischten Anlagen in Betrieb genommen werden!
• Die Verwendung von 2 bzw. 3 kg Gasflaschen ist nur mit einem Sicherheitsventil und einem DIN Regler zulässig (3kg Regler mit Ventilrad sind verboten!!)
• Wenn der Gaskasten von Innen zugänglich ist, muss er dicht gegenüber dem Innenraum sein (Ausnahme Altanlage 50mbar – es darf aber nur eine Gasflasche angeschlossen sein – Duomatik verboten), ein Sockel von mind. 5 cm Höhe ist vorgeschrieben. Der Gaskasten ist an der Unterseite abzudichten.
• Die Gasflasche muss mit einer geeigneten Halterung gesichert werden (gegen umkippen oder verdrehen), bei Anlagen ab 2006 (nach EN 1949 ist eine zweifache Sicherung z.B. Gurt und Bodenhalterung vorgeschrieben !)
• Duomatikanlagen sind bei Einhaltung der oben genannten Einbauvorschriften bei Neuanlagen mit 30mbar auch bei Gaskasten im Fahrzeuginneren erlaubt.
• In Gaskasten sind keine Kabel (Strom Antenne usw.) erlaubt
• Die Abstände zu Wärmequellen (Heizung, Kocher usw.) sind einzuhalten
• Abgaskamine und Lüftungsöffnungen sind mit entsprechenden Abständen zu Fenstern und sonstigen Öffnungen einzubauen (30cm Umkreis Dach, 50cm Seitenwand)
• Alle Aufkleber (Betriebsdruck, Entlüftungsvorschriften, Bezeichnung der Absperrhähne usw.) müssen vorhanden sein.
• Gasregler mit mehreren Ausgängen oder verstellbarem Betriebsdruck sind ausdrücklich verboten!!
• Alle verwendeten Gasschläuche müssen der DIN Norm entsprechen . Maximallänge 50cm (Ausnahmen Schwenkkocher, Direktanschluss 33kg Flasche)
• Gas-Außendosen müssen mit einer Sicherheitskupplung ausgestattet sein!!
• Alle Absperrhähne müssen gekennzeichnet sein - Drehventile (Rändelverschlüsse) sind ausdrücklich verboten
• Backöfen dürfen nur mit Außenlüftung verbaut werden ansonsten muss eine Sonderprüfung nach DIN 721 durchgeführt werden!
• Für jedes installierte Gasgerät muss eine Betriebsanleitung vorliegen

Folgende nicht verschließbare Entlüftungen sind zwingend vorgeschrieben:

Gasflaschenkasten: mind. 100 cm²
Gasleuchte mind. 10 cm² (z.B. durch Dachluke – Aufkleber!!)
Kühlschrank mind. 10 cm²
Gaskocher mind. 150 cm² (z.B. durch Dachluke – Aufkleb