Zitat von
bertl27
...
§ 2. § 1 findet auf solche Handlungen keine Anwendung,
1. die in unmittelbarem örtlichem Zusammenhang mit einer erlaubten Tätigkeit stehen (zum Beispiel Straßenbau, genehmigte Veranstaltung) oder
...
Häähh?
Also wenn wo eine genehmigte Veranstaltung (Tanzabend, Fußballspiel, Donauinselfest??) stattfindet dann "darf" man schon "nächtigen" - in Wien?!
wenn du der Veranstalter bist, vermutlich JA!
wenn du der Gast/Besucher bist, vermutlich NEIN!
das wäre meine Einschätzung
Grüße aus Korneuburg
Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK
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Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!