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Thema: Fernscheinwerfer am Dach ?

  1. #1
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    Standard Fernscheinwerfer am Dach ?

    Hallo Freunde!

    Bei mir sind auf meinem Womo auf der DAchreeling vorne 2 Fernscheinwerfer vom Vorbesitzer montiert. Leider finde ich im Netz nichts genaues ob diese dort oben - wenn richtig angeschlossen - auch verwendet werden darf. Lt. STVO ist es ja bei LKW`s erlaubt bis zu 4 Fernscheinwerfer auf dem Dach betriebsbereit montiert zu haben.
    Was sagt ihr ?

    LG
    MATHIAS
    LG
    Mathias

    ...unterwegs mit unserem LMC Cruiser T674 Liberty

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  2. #2
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    Hallo Mathias,

    ich hab die STVO im Auto liegen, aber die Chefin ist gerade damit unterwegs

    Soweit ich mich aber aus dem Stegreif erinnere (bitte ohne Gewähr) gibt es folgende Bestimmungen für die Beleuchtungshöhen:

    Abblendlicht: max. 120cm hoch mind. 50cm
    Blinker: max. 150cm hoch, mind. 35 cm.
    Begrenzungslicht: max. 150cm hoch, mind. 40cm
    Nebelscheinwerfer: max nicht über Abblendlicht, min. 25cm
    Weitstrahler: max. 2 Stück auch höher als das Fernlicht.
    Alle Lichter max. 40cm vom der äußeren Fahrzeugrand
    Weitere Lichter:
    Arbeitsleuchten, Suchscheinwerfer usw. nur dann wenn sie nur bei abgestelltem Motor in Betrieb genommen werden und sonst abgedeckt sind. Hier gelten keine bestimmten Angaben.

    Für dich wird aber vor allem auch eine andere Bestimmung wichtig sein:
    Jeder Scheinwerfer hat eine bestimmte Lichtkennzahl (je nach Art der Glühbirne H4, H2, Bilux usw.) zwischen 12,5 und 20.
    Die Summe dieser Lichtkennzahlen darf bei älteren Fahrzeugen den Wert 100 nicht überschreiten.
    Bei Fahrzeugen ab Erstzul. 1997 darf die Kennzahl den Wert 75 nicht mehr überschreiten.
    Wenn diese Werte überschritten werden, müssen die entsprechenden Scheinwerfer abmontiert werden, oder vollständige abgedeckt sein.

    Alle Scheinwerfer müssen eine E Nummer aufweisen und für deine Fahrzeugklasse typengenehmigt sein.
    Bitte bei diesbezüglichen Auskünften der diversen Autodiskonter und Internetanbieter vorsichtig sein, da ist der Fachhandel meist weit besser informiert
    Die einfachste Lösung wäre es ohnehin kurz bei der Landesregierung nachzufragen, um spätere Schwierigkeiten von vornherein auszuschließen.

    lg
    Grisu
    .


    Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das aber nicht und hat es einfach gemacht

    7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten (ich natürlich auch)

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  3. #3
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    Hallo Christian!

    Danke erstmal. Ich werde am Dienstag dann mal bei der Ldsrg. anrufen. Draufgekommen bin ich durch diese Montageanleitung von Hella:
    http://www.ducatoforum-wohnmobile.de...449a2b41790c0c

    LG
    Mathias
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  4. #4
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    hallo

    ist immer die frage wo man die prioritaeten setzt

    wenn ich in der tiefsten pampa unterwegs bin will ich licht haben
    ich habe
    2 x 55watt am alkovendach
    4x 100watt auf rund einem meter und
    2 x 55 watt auf ca 30cm

    und ich habe die auch schon wirklich gut brauchen koennen ......

    was genau soll passieren wenn ein uebereifriger gruenrock meint das waere so ned in ordnung?

    den moechte ich sehen dass er mir die 100watt birnen aus den originalscheinwerfern rausfummelt .-..

    in 100 jahren passiert des ned

    und selbst wenn
    was kostet?
    35,- euro oder so ....?

    zahl ich gern
    bei einer allfaelligen vorladung zur bundespruefstelle sind dann eh die 55iger drinnen

    so what ...?
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  5. #5
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    Böse

    Zitat Zitat von rotti Beitrag anzeigen
    Hallo Freunde!

    Bei mir sind auf meinem Womo auf der DAchreeling vorne 2 Fernscheinwerfer vom Vorbesitzer montiert. Leider finde ich im Netz nichts genaues ob diese dort oben - wenn richtig angeschlossen - auch verwendet werden darf. Lt. STVO ist es ja bei LKW`s erlaubt bis zu 4 Fernscheinwerfer auf dem Dach betriebsbereit montiert zu haben.
    Was sagt ihr ?

    LG
    MATHIAS

    Morgen Rotti!!!

    Bei LKW´s sind sie leider auch nicht mehr erlaubt,auser sie dienen als ARBEITSSCHEINWERFER.
    Habe erst vor kurzen deswegen mit meinen LKW strafe gezahlt.

  6. #6
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    was genau soll passieren wenn ein uebereifriger gruenrock meint das waere so ned in ordnung?
    den moechte ich sehen dass er mir die 100watt birnen aus den originalscheinwerfern rausfummelt .-..

    in 100 jahren passiert des ned
    und selbst wenn
    was kostet?
    35,- euro oder so ....?
    zahl ich gern
    bei einer allfaelligen vorladung zur bundespruefstelle sind dann eh die 55iger drinnen

    so what ...?
    im Grunde hast schon recht Gerhard, aber ist doch Schade ums Geld und auch die Kontrolle bei der Vorladung musst du selbst bezahlen.

    Da macht es doch durchaus Sinn um dieses Geld gleich die richtigen und typengerechten Teile richtig zu verbauen. Es gibt genug tolle Fabrikate die auch sehr gute Leistung bringen.

    Da kann ein kurzes und unverbindliches Nachfragen bei den zuständigen Typisierungsherren nicht schaden und auch Geld sparen
    .


    Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das aber nicht und hat es einfach gemacht

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  7. #7
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    Zitat Zitat von grisu Beitrag anzeigen
    Da macht es doch durchaus Sinn um dieses Geld gleich die richtigen und typengerechten Teile richtig zu verbauen. Es gibt genug tolle Fabrikate die auch sehr gute Leistung bringen.
    hallo

    steht eh jedem frei

    rauszufinden was jetzt erlaubt und was verboten ist ist aber garned so einfach
    ob, wieviele und welche leuchten verbaut werden duerfen haengt u.a. auch vom erstzulassungszeitpunkt ab

    mit etwas schlechtem willen laesst sich beim womo - wo meistens nix normgerecht ist - meistens recht einfach irgendeine verfehlung herbeireden.

    ich hab daher nach kurzem nachdenken den einfacheren weg gewaehlt und hab mir die teile so rangebaut wie ich es fuer sinnvoll erachtet habe

    mal sehen ob und ab wann es wie teuer wird, bisher gab es keine anstaende ...
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