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Thema: Begegnung der 3. Art mit den Behörden

  1. #1
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    Standard Begegnung der 3. Art mit den Behörden

    Hi Leute!

    Anscheinend hat heute eine Bürokratie-Odysse für uns begonnen. Doch nun von Anfang an.

    Letztes Jahr im Dezember haben wir uns ein gebrauchtes Womo gekauft.
    Da wir auch damit fahren wollen, haben wir es natürlich zugelassen. (Na no-na!) Bis jetzt ist es ja noch nicht ungewöhnliches.
    Aber gestern am Nachmittag wurde es richtig spannend.

    Ich habe mit einem Arbeitskollegen über Autos und Anhängelasten usw diskutiert. Dabei hatte ich zufällig den Zulassungsschein vom Womo,.
    Also suchte ich die Anhängelast vom Womo. Da der Zulassungsschein ja ziemlich übersichtlich ist habe ich etwas gebraucht, um es zu finden.

    Vorher bin ich aber über die maximale Nutzlast gestossen. Dabei sind mir die Augen rausgeflogen. Steht dort tatsächlich 4900kg. Also nehme ich einen Rechenschieber und rechne 3500 minus 3010 ergeben nach meiner Rechnung 490kg. und nicht 4900kg

    Dann rief ich sicherheitshalber beim ARBÖ und fragte was für Auswirkungen das hat.
    Lt. ARBÖ dürften wir gar nicht mit dem Womo fahren

    Gut, denke ich mir. Fahre ich halt zur Zulassungsstelle, die werden mir einen neuen Zulassungsschein ausstellen und gut ist es.

    Bei der Zulassungsstelle sagte man mir, man kann die Daten nicht ändern.
    Das kann nur die genehmigende Behörde. Und oh Wunder, die ist in Graz und ich in Wien.
    Super .

    Also rief ich die Landesprüfstelle in Graz an. Was kommt raus....
    Die haben nur von 08:00 -14:00 Uhr offen
    Solche Dienstzeiten möchte ich auch haben.
    Jetzt kann ich erst morgen dort anrufen.

    Da ich nicht unbedingt nach Graz fahren will, um das zu ändern, ruf ich mal in Wien die Landesprüfstelle an und frage ob die das nicht machen können.

    Antwort: Ja das können sie, aber ich muß die Änderung in der Datenbank zahlen.
    Na sicher nicht!

    Jetzt bin ich gespannt was die mir morgen für ein Märchen erzählen werden.

    Schaut einmal euren Zulassungsschein an, ob wirklich alle Daten stimmen!
    lG

    Wien 23


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  2. #2
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    Standard

    Also die Aussage vom ARBÖ ist der komplette Schwachsinn. Im Endeffekt wird es sich auf ein Telefonat mit anschliessendem Mail in die LPA nach Graz hinauslaufen, Daten in der GDB werden berichtigt, danach auf eine Zul.Stelle einen neuen Zulassungsschein ausdrucken lassen und gut ist´s. Oder ganz einfach so lassen, hat keinerlei Auswirkungen.
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

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  3. #3
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    Standard

    das kann durch aus auch, sein das es ein übergebliebener fehler von den insgesamt 11 fehlern in der GDB ist abschreiben von den COC ist nicht so einfach
    .aber das fahrzeug war schon in ganz europa ohne probleme unterwegs

    ist bis lang noch keinem aufgefallen
    lg

    Holiday
    (Alex)

    "Don't feed the trolls!"
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  4. #4
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    Standard

    Hallo Guggi

    Schau mal im Typenschein oder Einzelzulassungsschein.
    Vielleicht ist es nur ein Tippfehler der Tulassungsstelle.
    wünsche Euch viele schöne unfallfreie Ausfahrten
    Günther u Helga unterwegs mit Dethleffs Nomad 510ER gezogen von Jeep Cherokee Limited

  5. #5
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    Standard

    @Martin:
    Morgen weiß ich mehr

    @Alex:
    Weiß ich eh

    @Skorpion:
    Der Fehler liegt nur im Computer.
    Die Zulassungsstelle füllt nix mehr aus. Die geben nur die Fahrgestellnummer ein und die Daten kommen vom Server.
    Im Typenschein steht garnix von der Nutzlast ;-)
    lG

    Wien 23


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  6. #6
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    Standard Hallo

    Ja Guggi so is des mit diesen Schnarchzapfen.Du hast doch auch eine Einzelgenemigung bei deinem Frankia, schau mal bei deinen Reifen die Dimension an,bei meinem haben sie 185/70 R14 Eingetragen oben sind aber 185R14
    Fürs Eintragen auf 185R14 wollten die bei der Landesregierung auch Kohle .
    Jetzt hat sich herausgestellt das der 185R14 und der185/80R14 und 185/70R14alles das selbe ist, gibt Reifen da stehen alle 3 Dimensionen oben!!!
    Ansonsten habe ich auch noch ein schreiben von Good Year .

    Lg Jessi u Chris

  7. #7
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    Standard

    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen
    Also die Aussage vom ARBÖ ist der komplette Schwachsinn. Im Endeffekt wird es sich auf ein Telefonat mit anschliessendem Mail in die LPA nach Graz hinauslaufen, Daten in der GDB werden berichtigt, danach auf eine Zul.Stelle einen neuen Zulassungsschein ausdrucken lassen und gut ist´s. Oder ganz einfach so lassen, hat keinerlei Auswirkungen.

    hallo

    ich habe aber auch auf granit gebissen bei einer aehnlichen frage
    bei mir fehlen einige angaben im zulassungschein, zb die nutzlast
    steht nix drin

    wollt ich auch eingetragen haben
    antwort: geht ned

    obwohl man ja eigentlich nur subtrahieren muesste:
    HZLGG minus eigengewicht

    war mir egal
    ich fahr halt so

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  8. #8
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    Standard

    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hallo

    ich habe aber auch auf granit gebissen bei einer aehnlichen frage
    bei mir fehlen einige angaben im zulassungschein, zb die nutzlast
    steht nix drin

    wollt ich auch eingetragen haben
    antwort: geht ned

    obwohl man ja eigentlich nur subtrahieren muesste:
    HZLGG minus eigengewicht

    war mir egal
    ich fahr halt so

    lg
    g
    HzGG minus EG ergibt NICHT die Nutzlast - da müssen erst noch die Personen abgezogen werden. Und diese Angebe kommt aber vom Hersteller - gibt der das nicht an, dann wird auch nix eingetragen. Es gibt einen Unterschied zwischen Zuladung und Nutzlast - auch wenn das eine oft für das andere verwendet wird....
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

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  9. #9
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    Standard

    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen
    HzGG minus EG ergibt NICHT die Nutzlast - da müssen erst noch die Personen abgezogen werden. Und diese Angebe kommt aber vom Hersteller - gibt der das nicht an, dann wird auch nix eingetragen. Es gibt einen Unterschied zwischen Zuladung und Nutzlast - auch wenn das eine oft für das andere verwendet wird....
    Morgen Martin!
    Um warum tragen die dann überhaupt was ein

    Was ich auch nicht verstehe, im Auszug aus der Datenbank steht nix bei der Nutzlast.
    Im Computer schon.
    ????????????????????????????????
    lG

    Wien 23


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  10. #10
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    Standard

    Zitat Zitat von jessi Beitrag anzeigen
    Ja Guggi so is des mit diesen Schnarchzapfen.Du hast doch auch eine Einzelgenemigung bei deinem Frankia, schau mal bei deinen Reifen die Dimension an,bei meinem haben sie 185/70 R14 Eingetragen oben sind aber 185R14
    Fürs Eintragen auf 185R14 wollten die bei der Landesregierung auch Kohle .
    Jetzt hat sich herausgestellt das der 185R14 und der185/80R14 und 185/70R14alles das selbe ist, gibt Reifen da stehen alle 3 Dimensionen oben!!!
    Ansonsten habe ich auch noch ein schreiben von Good Year .

    Lg Jessi u Chris
    Das stimmt so nicht ganz: 185R14 und 185/80R14 sind wirklich dasselbe. Wenn keine Querschnittsangebe bei der Reifendimension steht, so ist die Höhe eben die 80% der Breite. Aber der 185/70R14 hat eine um 10% niedrigere Flanke, also einen geringeren Abrollumfang. Dadurch Tachoabweichung -> geht ok, wenn der Hersteller beide Dimensionen freigibt, indem z.B. der Tacho in der Mitte zwischen den beiden Dimensionen stimmt, geht es sich mit den Toleranzen aus.
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

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  11. #11
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    Standard

    als ich damals den nissan hatte, bekam ich bei der einzelgenehmigung einen
    typenschein, in dem auf dem foto ganz deutlich die anhängerkupplung sichtbar
    war, die aber nicht eingetragen wurde.... mir wars egal, in den 10 jahren, die ich
    mit dem auto gefahren bin, hat das nie jemanden interessiert.
    liebe Grüße,
    Gerhard und Silvia aus Tirol
    --------------------------------------------------
    keep it simple

  12. #12
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    Standard Sorry nicht 185/70R14 sondern 185/75R14 mein Fehler

    Das ist anscheinentnd der Ersatz für den nicht mehr produzierten 185R14.
    So stehts in meiner Bestätgung.
    185R14 steht GROß auf der Reifenflanke.
    185/75 R14 und 185/80R14 garnicht (bei den neuen Reifen) nur am Reservereifen ,glab der is nu aus dem Geburtsjahr des Womos,da stehts in miniatur oben. Wos mochns bei da Typisierung die Myckiemaus angaben schreibens in die Papiere de Schläfer

    Lg Jessi u Chris

  13. #13
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    Standard

    Morgen!

    Ich hab grad mit der Landesregierung telefoniert.
    War ein ganz netter bemühter Herr.

    Er hat mir die ganze Datenbank durchsucht.
    Bei meiner Fahrzeugklasse M1 darf es keinen Nutzlasteintrag geben. In den normalen Programmen scheint dieses Feld garnicht auf, sodass er direkt in die Datenbank eingestiegen ist.
    Auch dort ist nirgendwo eine Nutzlast eingetragen.

    Es muß also der Fehler in der Zulassungsdatenbank sein. Dort kann er aber nichts eingeben oder hineinschauen.

    Gut ich ruf die Versicherung an. Die sagen, wir haben einen falschen Datensatz bekommen. Bei unserem kann man nichts ändern.
    Da kann man nichts machen.

    Na ich bin gespannt, wie das weiter geht.

    @Martin:
    Lt. Polizei ist der Zulassungsschein ungültig, da falschen Daten eingetragen sind.
    lG

    Wien 23


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  14. #14
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    Standard

    Das Problem wurde nun auf eine unkonventionelle Art und Weise behoben.

    In Landesregierung wurde der Datensatz neuerlich pseudoaktualisiert und an die Zulassungsstelle geleitet.
    Dort ist er auch mittlerweile angekommen und nun endlich richtig.

    Also die hartnäckigkeit und zeitweise etwas härtere Ton hat sich ausbezahlt.

    Am Nachmittag kann ich mir meinen nun richtigen Zulassungsschein abholen.
    lG

    Wien 23


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  15. #15
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    Standard

    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen
    D... Aber der 185/70R14 hat eine um 10% niedrigere Flanke, also einen geringeren Abrollumfang. Dadurch Tachoabweichung -> geht ok, wenn der Hersteller beide Dimensionen freigibt, indem z.B. der Tacho in der Mitte zwischen den beiden Dimensionen stimmt, geht es sich mit den Toleranzen aus.

    hallo

    es ist ueblich das - vor allem bei motorradreifen - gleich ein halbes dutzend dimensionen am reifen draufstehen, jeweils eine reifenbreite mehr oder weniger und ein querschnittssprung mehr oder weniger

    dadurch kann man die dinger dann auf mehr fabrikaten fahren und wegen der paar millimeter kraeht kein hahn danach...

    es ist doch voellige chuzpe einen raddurchmesser auf mm genau festzulegen wenn zb beim winterreifen beim erreichen der mindestprofiltiefe dieser durchmesser schon wieder um knapp 20mm verringert ist. und daher der abrollumfang ebenso viel kleiner wird

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  16. #16
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    Standard

    Hallo

    Mir wäre das ziemlich egal ob das eingetragen ist oder nicht!
    Wenn die Behörden oder Zulassungsstelle nicht weiß was da drinnen stehen muss
    wie soll ich das als Ahnungsloser wissen?Wenn es einen Polizisten auffallen
    würde,könnte ich nur über die Behörden den Kopf schütteln.
    Lg,Karli und Maria /40+

    unterwegs mit Duci 1,9TD/82PS/Bj96/230/Knaus C510 ca.70tkm

    Anderen eine Freude bereiten, um Freude zu erfahren (Karli)

  17. #17
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    Standard

    ... also mit "egal" wäre ich da vorsichtig - der Fahrzeughalter und Fahrzeuglenker sind immer noch für das Fahrzeug verantwortlich - wenn irgendwo Dinge falsch sind, müssen die berichtigt werden - auch wenn kein Hahn nach irgendwas kräht oder wenn was einem Polizisten nicht auffält oder einem das egal ist oder wenn es ausgerechnet stimmen mag aber woanders was anderes steht - im Falle eines Unfalls kommen dann richtige Anwälte an die Reihe die dann für Opfer und/oder Versicherungen rausschlagen was rauszuschlagen ist und die warten schon auf "Fehler" ... "Recht haben und Recht bekommen" sind ansich schon 2 Paar Schuhe, da würde ich jeden möglichen Fehler der mir noch dazu bekannt ist und dazu hier öffentlich sogar diskutiert wurde beseitigen - da gilt dann nicht mal "hab ich nicht wissen können" ...
    lupo
    *************

  18. #18
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    hallo

    die obligenheitspflichten sind klar definiert

    es gibt dinge fuer die ist der halter verantwortlich (pickerl ect)
    und welche fuer die ist der lenker verantwortlich (beleuchtung, sicherheisteinrichtungen wie autoapotheke, reifenprofil ect)

    alles was drueber hinaus geht kann zwar evt irgendein bezirksrichter verurteilen, aber spaetestens in der instanz wird das urteil behoben

    und warum jemand auf schmerzensgeld klagen sollte weil in den papieren statt 490kg nutzlast 4900kg nutzlast steht ist mir schleierhaft

    lg
    g
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    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  19. #19
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    und warum jemand auf schmerzensgeld klagen sollte weil in den papieren statt 490kg nutzlast 4900kg nutzlast steht ist mir schleierhaft

    lg
    g
    dann wenn wirklich aus diesem grund jemand 4900 kg zuladet und beim darauffolgenden unfall jemand verletzt wird.
    liebe Grüße,
    Gerhard und Silvia aus Tirol
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  20. #20
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    Zitat Zitat von gary Beitrag anzeigen
    dann wenn wirklich aus diesem grund jemand 4900 kg zuladet und beim darauffolgenden unfall jemand verletzt wird.
    hallo

    LOL

    scherzkueberl ...
    ;-)

    davon war je nie die rede ...

    lg
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