hallo christian
sei mir bitte ned boese, aber das kann und will ich so nicht unkommentiert stehen lassen
in vielen bereichen wird unser leben heute von staat in einer art und weise reglementiert wie sie noch vor 20 jahren zu gewaltigen volksaufstaenden gefuehrt haette
und aus mir unerklaerlichen gruenden werden - sogar von menschen die ich persoenlich durchaus schaetze - zu den eh schon ueberbordenden reglementierungen und bestimmungen noch zusaetzliche dazu erfunden.
es ist GANZ SICHER NICHT so dass ich mich als privater mit 332kg gasladung bei wem auch immer dafuer rechtfertigen muss warum ich damit rumfahre. das ist (noch) ganz allein meine sache.
richtig ist dass die ganze EU am direkten weg zu einem totalitaeren system ist in dem der staat ueber jeden furz den wir lassen vorab umfassend informiert sein will, und der private, eigenverantwortliche bereich auf nahezu null reduziert zu werden droht.
aber derzeit muss schon noch die behoerde mir nachweisen oder zumindestens mir schluessig unterstellen koennen wozu genau ich das gas "nicht-privat" benoetige um aus diesem "freien" transport einen gewerblichen ADR transport "zu machen".
lg
g
„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)
jupp mondman das wuste er ausm stehgreif. naja vieleicht wollte er mich einfach nur loswerden und schnell seine leberkassemmel verputzen
Hallo Gehard,es ist GANZ SICHER NICHT so dass ich mich als privater mit 332kg gasladung bei wem auch immer dafuer rechtfertigen muss warum ich damit rumfahre. das ist (noch) ganz allein meine sache.
wenn es dir Spaß macht mit einer 332 kg Gasflaschenladung in nicht geeigneten Fahrzeugen durch die Gegend zu fahren dann fahrst halt .
Wenn dies deine Form von Freiheit ist naja jeder wie er meint - Wie gesagt nicht alles was theoretisch erlaubt ist macht auch Sinn und ist schon gar nicht sicher oder sinnvoll.
Wenn es allerdings einen Unfall gibt, musst sehr wohl du nachweisen dass es kein gewerblicher Transport war sondern deine übliche Haushaltsmenge, was dir in der Praxis keiner glauben wird.
Auch eine ordnungsgemäße sicherung bzw. Entlüftung musst du nachweisen. Steht übrigens auf den fast nie ausgehängte Beförderungsrichtlinien bzw. teilweise sogar auf den Gasflaschen selbst drauf.
Solltest du in eine Schwerpunktkontrole kommen hast du (zumindest in Kärnten) ziemlich sicher ein Organmandat wegen nicht ordnungsgemäßer Ladungssicherung zu erwarten.
Aber das ist ja alles Theorie, jeder verantwortungsbewusste Lenker wird sowas ohnehin nicht machen.
Nochmals ,
genau solche Ideen sind die Grundlage für den Behördenwahn alles zu reglementieren.
Der gesunde Hausverstand sollte einem doch klar sagen dass man nicht so fahren soll oder?
Wenn dann doch mit solchen Transporten etwas passiert heist es sofort die Behörden schlafen ja, andererseits regen sich wieder einige auf dass man alles reglementiert. Also wem soll man es recht machen?.
Etwas mehr Eigenverantwortung und es gäbe solche unnötigen Endlosdiskussionen gar nicht.
Um auf das ursprüngliche Thema zurückzukommen, möchte ich Marsi fragen warum es unbedingt die 3kg Flaschen sein sollen. Die 5 bzw. 11kg Flaschen wären ja viel wirtschaftlicher.
.
Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das aber nicht und hat es einfach gemacht
7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten (ich natürlich auch)
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ich dachte halt das max 3 kg im PKW erlaubt sind mitlerweile wurde ich ja eines besseren gelehrt und habe mir eine 5 kg im lagerhaus reservieren lassen
hallo
die rechtlichen rahmenbedingungen sind klar geregelt, und die 332kg sind bei geschlossenen flaschen mit aufgeschraubtem ventilschutz durchaus angemessen
die EU erleichtert in einem fort den gewerblichen transporteuren die bedingungen unter denen sie quer durch europa fahren duerfen
LKW-wochenendfahrverbote, LKW ueberholverbote ect, alles wird abgeschafft oder liberalisiert ...
aber der private soll sich mit unnoetigen schikanen herumschlagen muessen?
wozu denn ..?
und dass mit dem organmandat halte ich fuer nicht vorstellbar
als privater darf ich zum beispiel mit einer unbegrenzten menge an schiesspulver (oder munition) in der gegend rumfahren. die menge ist nur durch die nutzlast des transportfahrzeuges beschraenkt. im vw caddy also zb 750kg, im VW bus fast eine tonne.
einzige auflage ist das mitfuehren eines mind. 2kg feuerloeschers, eine sichereung gegen laengsverschiebung und die richtige beschriftung auf den originalkartons
ich denke dass die polizeibeamten auch in kaernten ueber die einschlaegigen transportvorschriften bescheid wissen und richtig handeln ..
lg
g
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Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)
Nochmals Gerhard
wenn du dich nur mit einem Transport von 330kg Gas oder gar Schießpulver in einem ungeeigneten Fahrzeug als freier Staatsbürger fühlst,dann sei es dir vergönnt, ich hab auch ohne sowas keine Staatsmachtparanoia
das kann ich aus der Paxis von Schwerpunktkontrollen bestätigen und deshalb auch meine diesbezügliche Aussageich denke dass die polizeibeamten auch in kaernten ueber die einschlaegigen transportvorschriften bescheid wissen und richtig handeln
Obwohl diese sinnlose Diskussion am eigentlichen Thema weit vorbeigeht nur noch eines und dann ist Schluss:
So frei und ungeregelt wie du vielleicht glaubst ist der Gefahrenguttransport auch für private gar nicht:
Wenn du den 1. Abschnitt im GGBG (Gefahrengutbeförderungsgesetzt) liest steht schon beim Geltungsbereich an erster Stelle
§1: Dieses Bundesgesetz ist anzuwenden auf die Beförderung gefährlicher Güter:
1) ganz oder teilweise auf Straßen mit öffentlichen Verkehr(§1 Abs.1 STVO 1960), wenn die Beförderung nicht ausschließlich innerhalb eines geschlossenen Betriebsgeländes stattfindet.
Welche Gesetze eingehalten werden müssen hat erst einmal gar nichts mit Privat oder Gewerblich zu tun, sondern mit der Frage wo transportiert wird
Also nochmals einfach den Hausverstand benützen dann muss man erst gar nicht lange darüber diskutieren,
meint
Grisu
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Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das aber nicht und hat es einfach gemacht
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bitte streitest euch nicht wegen mir ich habe jetzt die flaschn
hallo....
wie eben das ggbg. die beförderung gefährlicher güter in österreich regelt..auf der strasse , auf der bahn, schiffs/luftfahrt....( §1 )
so verweist es in weiterer folge auch .... bezogen eben auch auf den geltungsbereich... in diesem/unserem falle § 1. (1) dieses bundesgesetz ist anzuwenden auf die beförderung gefährlicher güter:...
1. ganz oder teilweise auf straßen mit öffentlichem verkehr (§ 1 Abs. 1 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960), wenn
die beförderung nicht ausschließlich innerhalb eines geschlossenen Betriebsgeländes stattfindet.....
auf die anzuwendenden vorschriften des adr.....
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesam.../aut/ggbg.html
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesam...2007rev1_2.pdf
und wenn kollege abo ( und nicht nur er ) sich an diese vorschriften hält.....
wo liegt das problem....?
lg
willi
Geändert von panman (31.12.2009 um 12:33 Uhr) Grund: ergänzung...
" think for yourself, question authority. "
( timothy leary )
keine Sorge Marsi, Gerhard (Abo) und ich wir kennen uns inzwischen schon jahrelang aus diesem Forum und ich schätze ihn im Gegensatz zu einigen "nur Nörglern" hier im Forum als durchaus belesenen und immer kritischen Zeitgenossen.bitte streitest euch nicht wegen mir ich habe jetzt die flaschn
Wenn wir auch nicht immer einer Meinung sind, bleiben unsere Diskussionen eigentlich immer sachlich und vor allem weit über der Gürtellinie .
Deshalb keine Sorge wir diskutieren und streiten nicht.
Etwas Satire und feine Schelte gehört da schon dazu, aber immer mit einem Zwinkern, ist eben fein wie ein Florettkampf und nicht plump wie eine Keulenschlacht .
Abgesehen davon wäre es doch fad wenn alle einer Meinung wären und die von Gerhard so oft kritisierten Obrigkeiten hätten wirklich leichtes Spiel.
Deshalb ist es durchaus notwendig auch kritische Meinungen zu haben und darüber zu diskutieren
@ abo: Spaß beiseite, ich denke du solltest das GGBG einfach mal durchlesen (vor allem die Geltungsbereiche) dann dürften alle Unklarheiten zu diesem Thema ohnehin ausgeräumt sein. Leider ist dies eine Paragraphenreiterei und so ist es nicht verwunderlich, dass es auch tagtäglich im Straßenverkehr die Meinungen und vor allem auch der Wissensstand weit auseinandergehen. Wenn dann etwas passiert ist und die Juristen am Zug sind schauts leider oft ganz anders und meist recht eindeutig aus
Da mag es in der Praxis schon sein, dass bei einer normalen Verkehrskontrolle der Dorfgendarm nur auf ordnungsgemäße Verzurrung achtet und nicht weiter nachfragt. Aber wie gesagt wenn du in eine Schwerpunktkontrolle kommen solltest oder eben etwas passiert schauts leider anders aus.
Ich denke dass wir weitere Details vielleicht wie schon öfters einfach per Mail oder PN klären sollten.
lg
Grisu
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@MOST4TEL
Hast eine PN von mir! Bitte um Antwort.