Halli Hallo
Habe eine Frage an Betroffene, welche Erfahrungen gibt es betr. Luftemisionsgesetz sprich Fahrverbot Wien, Nö, Bgl. für private Lkw vor 1992 erstm. angemeldet?
Bzw. welche praktikable Lösung habt Ihr für dieses Problem gefunden?
Halli Hallo
Habe eine Frage an Betroffene, welche Erfahrungen gibt es betr. Luftemisionsgesetz sprich Fahrverbot Wien, Nö, Bgl. für private Lkw vor 1992 erstm. angemeldet?
Bzw. welche praktikable Lösung habt Ihr für dieses Problem gefunden?
In einem anderen Camperforum ist gerade eine Diskussion über der Angabe des Wohnraumes für die Mitglieder.
Ich würde das auch hier so meinen. Jene die keinen wohnort aus ihrer näheren Umgebung angeben werde ich in Zukunft nach Möglichkeit ignorieren.
Ich denke, dass das eine leichte Möglichkeit wäre, die Mitglieder näher kennen zu lernen.
So jedenfalls gibt es keine Antwort, auch wenn ich sie hätte.
Wenn wir alle solche Schreiber ignorieren würden, würde das sicher anders werden.
Das gilt auf für Dich alf676, meint adolfo
Es ist verrückt, wofür ein Narr sein Geld ausgibt !
[B]meine Homepage: www.ha-ado.com
Schau mal rein, ES GIBT NEUES!
[/COLOR] Liebe Grüße aus Tschempern (Gampern) unterwegs demnächst mit
Dethleffs Globetrotter Esprit T 6840, 2,8TDI
Grüße aus Korneuburg
Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK
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Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!
Laut Österreichischem Kraftfahrgesetz ist ein Lastkraftwagen ein Kraftwagen (Z 3), der nach
seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern oder
zum Ziehen von Anhängern auf für den Fahrzeugverkehr bestimmten Landflächen bestimmt ist.
Da ein Wohnmobil ganz sicher nicht vorwiegend zur Beförderung von Gütern geeignet ist,
kann es schon deshalb kein LKW sein.
Fahrverbote für LKW betreffen deshalb ein Wohnmobil nicht.
Ein Womo Lkw ist schon vom Begriff her nicht möglich.
lg
Geändert von saltun (08.11.2009 um 16:48 Uhr) Grund: Ergänzung
Günter aus Tirol
Verstehe die kryptische Wortmeldung nicht. Es gibt tatsächlich auch Vorgänge die nicht in jede Kategorie passen.
Bei Ausbau meines Fahrzeuges wurden zwar geringfügige technische Änderungen eingetragen, das Fahrzeug selbst ist jedoch Lkw geblieben, trotzdem es auf Grund der Einbauten für weitere Transporte
(außer der Einrichtung) ungeeignet ist.
Hast ja Grundsätzlich recht odolfo, aber wenn, wie bei vielen hier, als ORT Österreich angegeben ist, kann man auch gar nichts angeben, denn mit Österreich kannst auch niemanden wirklich zuordnen oder kennenlernen.
Ich werde jetzt meinen auch ändern, auf z.B. EUROPA, was ja auch kein ORT ist genau wie Österreich *gg*
LG Karl
Ulli u. Karl unterwegs mit Hyundai iX35 2,0CRDI 4 WD Automatik ( Wandler) und DETHLEFFS Camper 510V
oh adolfo, seien wir doch froh, dass wir nicht "in einem anderen camperforum" sind! so dürfen hier
auch alle damit rechnen, dass sie eben nicht ignoriert werden, nur weil sie leumundszeugnis, angabe
von wohnort und versicherungsnummer, e-card und trauzeugen sowie namen der eltern und grosseltern
lieber nicht angeben. die nächste stufe wäre, jemanden rauszuschmeissen, der "was falsches" sagt.
wieso kommt mir das so bekannt vor?
ich finde, jeder darf über sich erzählen was er möchte... aber warum soll jemand müssen? vielleicht
sucht ja jemand auch nur eine fachliche auskunft - ganz ohne zwischenmenschlichen bedürfnisse.
liebe Grüße,
Gerhard und Silvia aus Tirol
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keep it simple
Grüße aus Korneuburg
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Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!
also dann mach ich mal den Anfang
1. herzlich willkommen
2. leider kann ich dir nicht weiterhelfen, aber
3. stell doch dein Womo genauer vor, oder stell ein Bild ein, dann bekommst du vielleicht genauere Auskünfte
und 4. bastel dir eine schöne Signatur, schaut gleich viel freundlicher aus
Grüße aus Korneuburg
Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK
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Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!
In Wirklichkeit gitb es kein LKW WoMo, es gibt die Fahrzeugklasse "M1 - Wohnmobil". So Dein Fzg ein WoMo ist, ist es als solches zu typisieren (da gilt es dann natürlich die NoVa zu zahlen) und gut ist´s.
@Adolfo: Wenn Du schon etwas ignorieren möchtest, dann tu es einfach und schreib nicht darüber, das ist einem mit einer Frage gegenüber ned wirklich höflich
lg,
Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...
... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.
an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei
Ich glaub das hätten die meisten gerne, das Womo als LKW zu typisieren, da könnten sich die Selbständigen die Mehrwertsteuer zurückholen. Leider spielt es das für die "Fertigprodukte'" nicht. Bei einem (selbst) ausgebautem Kastenwagen könnte ich mir das unter Umständen schon vorstellen. Aber sobald das Fahrzeug auf M1 typisiert ist, ist es auch hier vorbei.
schönen Wochenbeginn an alle
peterv
Das stimmt so nicht ganz: Die Vorsteuerabzugsfähigkeit richtet sich nach dem Basisfahrzeug. Wenn der Ducato in der Liste aufschein -> wird vom FA akzeptiert. Und das nutzen viele Selbständige aus, wird als Büromobil deklariert und gut ists. Oft werden die Fzge dann auch so verwendet. Nur um die NoVa führt kein legaler Weg herum...
lg,
Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...
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an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei
Hallöchen!
Hat zwar zur Fragestellung keinen Bezug, aber zumindest Angabe der Region wäre für gewisse Fragen von Vorteil. Was nützt einem Vorarlberger eine Firma im Burgenland die sein Problem lösen könnte.
Ansonsten pflichte ich den Ausführungen von gary vollkommen bei und finde es toll das unser Forum, im Gegensatz zu manch anderen, zensurfrei ist.
Kurt
Niederösterreich
Verwandte sind wie Ratten, was sie nicht fressen oder saufen, schleppen sie weg.
PMR Kanal 2, CTCSS 8
Halli Hallo Alle zusammen
Danke für die nette Begrüßung.
Wollte keinen Kleinkrieg anzetteln, sondern bin wirklich von einem Problem betroffen.
Also von vorne: sind seit bald 40 Jahren in allen Richtungen unterwegs und haben in dieser Zeit
5 Fahrzeuge für unsere Zwecke adaptiert. Unser Letzter ist ein Mercedes 309 Kasten mit Serienhochdach. Der war zuvor natürlich im Fuhrpark einer Firma unterwegs. Wenn man die Einbauten als Ladegut betrachtet, war eine komplette Umtypiserung entbehrlich und kommt auf Grund der heutigen Auflagen nicht in Frage. Fenster und Anh.vr. sind eingetragen.
Das Fahrzeug ist perfekt für 2 Personen ausgerichtet und wurde über die Jahre optisch und technisch
mit viel Aufwand in Stand gehalten. Selbstverständlich laufend überprüft und für ok befunden. Obwohl das Fahrzeug hauptsächlich im Ausland unterwegs ist beschwert sich hier auch niemand wegen der ungerechneten Einnahmen im Bereich Steuern und Autobahngebühren.
Deswegen habe ich ein Problem zu akzeptieren, daß ich damit meinen privaten Parkplatz eigentlich
nicht einmal für die sinnlose jährliche Überprüfung verlassen dürfte. Übrigens ÖAMTC ist absolut
ahnungslos, gibt unausführbare Ratschläge und hält sich sonst heraus.
Es ist klar, daß die Betroffenen eigentlich gar nicht im Kernpunkt der Überlegung (falls es je eine Solche gegeben hat) gestanden haben und daher auf Grund der geringen Anzahl im Bereich
WM-Selbstausbauer und Offroadfans ignoriert wurden. Aber die verursachen mit Sicherheit nicht die
zu unterbindenden Schäden und die tatsächlich gemeinten haben eine Ausnahmegenehmigung.
liebe Grüße
Wie sicher ist das? Auf der Liste des Finanzamtes wir z.b der Ducato nur als Kastenwagen oder als Pritsche gelistet. http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinf...550/_start.htm
Als Teilintegrierter fällt er meiner Meinung nach weder in die eine, noch in die andere Liste
lg peterv
Ergänzung:
Mehrwertsteuer oder Nova sind überhaupt kein Thema, das Fahrzeug ist vor 1992 erstmals zugelassen worden!
NoVa ist ein Thema, wenn Du das Fzg umtypisierst, um der LKW - Fahrverbotsregel zu entkommen, denn da muß diese nachgezahlt werden.
Ducato wird Dir immer als Vorsteuerabzugsberechtigt akzeptiert werden, denn egal ob als zweisitzige Pritsche oder als 9-sitziger Bus ist es das Fahrzeug immer, nur eben nicht unter allen Bedingungen NoVa frei (also auch ein LKW mit mehr als 3 Sitzen und Nutzlast (den Wert weiß ich nicht genau) ist NoVa - pflichtig
lg,
Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...
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an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei
Danke, mag sein aber ist nicht mein Kernproblem.
Bei meiner Anfrage bei der Prüfanstalt wurde diesbezüglich keine Forderungen gestellt.
Es handelt sich lediglich um eine geringfügig technische Änderung?
Vielmehr sind die Auflagen bez. der Einbauten und Gutachten dafür nach meinem Erfahrungen nicht
leicht zu bewerkstelligen.
Bitte? wovon sprichst du?
Willst du dich beklagen, dass du in Ö Steuern/Gebühren zaheln musst, auch wenn du haupsächlich im Ausland fährst?
Weshalb findest du bei einem vor 1992 zugelassenen Fahrzeug eine jährliche Überprüfung sinnlos?
Tut mir leid, aber ich kann dir im Momement überhaupt nicht folgen!
Geändert von kerstan (09.11.2009 um 11:39 Uhr)
Grüße aus Korneuburg
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