Zitat von
Laredo
..was mich irgendwie irritiert, ist folgender Absatz:
"Ein Fahrzeug, das ein Ausfuhrkennzeichen bekommen soll, muss immer in der Zulassungsstelle vorgeführt werden. ..."
...was bedeutet das?
Das mit den 5 Tagen dürfte irgendwie auch nimmer stimmen, sondern eher, Überstellungskennzeichen mit einer Laufzeit von 1 Monat zu kaufen, da man die auch dann für die Fahrt zum TÜV verwenden kann.
Laredo
Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen sind beides Überstellungskennzeichen. Erstere haben eine rotes Datumsfeld auf der rechten Seite, Kurzzeitkennzeichen ein gelbes Feld und gelten nur für fünf Tage.
Angeblich kosten die mit rotem Feld mehr - wär ja logisch, weil die Versicherung länger läuft.
Zum Überstellen aus Deutschland dürfen beide verwendet werden. Nach dem von Dir zitierten Wortlaut musst Du nur die Vorführung zur Behörde nur bei Ausfuhrkennzeichen machen.
LG
Johann
Geändert von johannsen (07.10.2009 um 11:00 Uhr)
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Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
aus St.Pölten
mit Carado I447