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Thema: eigenimport gebraucht von privat an privat: verkaufsbetrag und NOVA ?

  1. #1
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    Standard eigenimport gebraucht von privat an privat: verkaufsbetrag und NOVA ?

    hallo,

    mir scheint das wurde noch nicht ganz so gut durchgekaut wie die allgemeine frage beim kauf vom händler.

    wenn ich als österreicher in der EU ein gebrauchtes fahrzeug kaufe, sollten keine steuern anfallen ausser die NOVA. richtig?

    jetzt der springende punkt: typischerweise werden solche verkäufe von privat an privat bar abgewickelt. nun liegt es weder im interesse des verkäufers dass der betrag auf der rechnung hoch ist (als gewerblicher erst recht nicht), noch mag ich einen hohen rechnungsbetrag für die spätere NOVA-abführung.

    versuchen wir mal realtätsnah zu denken: ich gehe mal davon aus, dass in der regel der gewechselte barbetrag höher ist als der rechnungsbetrag. was ist da usus? bar 20.000,- und rechnungsbetrag 10.500,- ? ist das realistisch?


    mir scheint gerade aus diesem grund gibt es diesen hinweis unter http://www.oeamtc.at/index.php?type=...nu_active=0259 aber selbst das hindert einem ja nicht am obigen kuhhandel...

    Zitat Zitat von ÖAMTC
    Bei Privatkauf: Beglaubigung des Kaufvertrages (Gericht, Notar im Kaufland) wird empfohlen. Sie ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, kann jedoch von der Zulassungsstelle verlangt werden, wenn begründete Zweifel an der Echtheit des Kaufvertrages bestehen. In diesem Fall müsste eine Beglaubigung nachgebracht werden, was u.U. praktische Probleme aufwerfen kann (wenn z.B. der Verkäufer nicht mehr erreichbar ist)
    das soll kein aufruf zur steuerhinterziehung sein, ich mag nur nicht der anständige trottel sein, während andere die systemlücken ausnützen...

    danke für eure hinweise!

    aja, falls es jemand braucht: http://www.novarechner.at/
    servus,
    andré
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  2. #2
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    Standard

    Zitat Zitat von a666 Beitrag anzeigen
    hallo,



    versuchen wir mal realtätsnah zu denken: ich gehe mal davon aus, dass in der regel der gewechselte barbetrag höher ist als der rechnungsbetrag. was ist da usus? bar 20.000,- und rechnungsbetrag 10.500,- ? ist das realistisch?




    Hallo

    und wer soll dir das glauben???

    Gibt es doch noch immer Eurotaxlisten wo man Richtwerte nachlesen kann, deshalb find ich dein Beispiel äuserst unrealistisch!!!
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
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  3. #3
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    am Kuhhandel hindert dich das nicht,doch wenn der "Preis" zunieder ist wird das Fahrzeug nach Österreichischem Marktwert geschätzt und der ist sicher weit höher als der Deutsche.

    Bei 20.000 VK wären 14-15000 max realistisch
    lg

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  4. #4
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    danke für eure hinweise!

    aber bedenkt, dass bei einem privatverkauf das fahrzeug selten hochglanzpoliert ist, bes. wenn es sich um einen transporter vom typ trafic, vivaro, T4/5 handelt. da gibt es schon mal dellen und beulen, die den preis weit vom listenpreis wegrücken ohne dass da durch die inneren werte minimiert werden (die ich auch gerne zahlen will). es gibt also gigantische schwankungsbreiten, das sieht man auf jeder gebrauchtwagenseite...
    servus,
    andré
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  5. #5
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    Standard

    Hallo

    und wo lässt du dann das KFZ wieder ausbeulen oder fährst dann so verbeult herum?

    Also so ans wirkliche Geschäft glaube ich nicht wirklich, denn wie alex schon richtig schrieb, wenn du die Nova nach dem Bj bezahlst hast dann noch zusätzlich Dellen auch drin!!!

    Dann berechne noch die Reisespesen nach D und vielleicht ein zweites mal, weis nicht ob du da viel billiger wegkommst!!!
    Liebe Grüsse
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  6. #6
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    Das mit der Wertermittlung und den sehr steuerschonenden Privatkaufverträgen wird, zumindest in Kärnten, beim Finanzamt mit Hilfe der Eurotaxliste kontrolliert.
    Falls der angeführte Wert bei Privatkaufverträgen eklatant von den Eurotaxwerten abweicht (z.B. wegen Hagelschaden, Unfallschaden, usw.) muss ein Wertgutachten von einem Sachverständigen bzw. einer Fachwerkstatt beigebracht werden. Sollte ein solcher Nachweis nicht beigebracht werden (können) wird der Eurotax Mittelwert als Nova Grundlage angenommen.

    Ausländische Firmenrechnungen müssen allerdings immer anerkannt werden.
    Eine zu niedrige Firmenrechnung kann aber bei Rechtsstreitigkeiten (Wertminderung, Wandlung, Schadensabwicklungen usw.) zum Bumerang werden

    Wie heist es so schön , ehrlich währt am längsten
    .


    Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das aber nicht und hat es einfach gemacht

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  7. #7
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    hallo!

    Zitat Zitat von westbahnmichi Beitrag anzeigen
    und wo lässt du dann das KFZ wieder ausbeulen oder fährst dann so verbeult herum?
    ohne witz: ja. mit der destination italien, frankreich und co. ist das sehr viel nervenschonender. ich betrachte fahrzeuge als nutzgegenstände und nicht als juwel. ich weiss, damit entspreche ich nicht dem 08/15-österreicher....

    Zitat Zitat von westbahnmichi Beitrag anzeigen
    Dann berechne noch die Reisespesen nach D und vielleicht ein zweites mal, weis nicht ob du da viel billiger wegkommst!!!
    ja, ich weiss. mir geht es nur mal ums abklopfen aller möglichkeiten. wie gesagt, ich will einen transporter ausbauen. das finanzielle problem dabei ist: in Deutschland oder Frankreich sind diese fahrzeuge gebraucht rund 30% billiger zu haben, bes. wenn man sie als LKW belässt. alles in allem kostet mich das österreichische kennzeichen an die EUR5.000,- und das geht mir etwas gegen den strich.

    klar, wenn sich nichts anderes machen lässt, werde ich es so machen. aber ich denke auch über anmeldung im ausland nach...


    Zitat Zitat von grisu Beitrag anzeigen
    Falls der angeführte Wert bei Privatkaufverträgen eklatant von den Eurotaxwerten abweicht (z.B. wegen Hagelschaden, Unfallschaden, usw.) muss ein Wertgutachten von einem Sachverständigen bzw. einer Fachwerkstatt beigebracht werden. Sollte ein solcher Nachweis nicht beigebracht werden (können) wird der Eurotax Mittelwert als Nova Grundlage angenommen.
    es gibt diese transporter auch mit 2 bankreihen hinten. alleine diese auszubauen bringt eine wertminderung von einigen tausendern. aber danke für den hinweis, wertgutachten haben ja auch wieder einen wert

    Zitat Zitat von grisu Beitrag anzeigen
    Ausländische Firmenrechnungen müssen allerdings immer anerkannt werden. Eine zu niedrige Firmenrechnung kann aber bei Rechtsstreitigkeiten (Wertminderung, Wandlung, Schadensabwicklungen usw.) zum Bumerang werden
    ja, da hast du leider recht.


    Zitat Zitat von grisu Beitrag anzeigen
    Wie heist es so schön , ehrlich währt am längsten
    grundsätzlich ja. aber wenn 50% des kaufpreises nur von der österreichischen paragraphenreiterei kommen, dann stellt das erstens mein budget in frage, zweitens habe ich dabei bauchweh.

    ich vergleiche zz. eben die ausbaumöglichkeiten aus rechtlicher/steuerlicher sicht in Deutschland, Frankreich und hier, und da ist Österreich echt ein harter brocken.
    servus,
    andré
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  8. #8
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    Standard Novaberechnung

    Hallo!

    Laut Arbö - Homepage berechnet sich die Nova wie folgt:

    Als Bemessungsgrundlage gilt der ausländische Kaufpreis:
    - Liegt eine saldierte Händlerrechnung (MWSt ausgewiesen) vor, so kommt als Berechnungsbasis der Kaufpreis abzüglich der MWSt-Komponente zum Tragen.
    - Liegt keine Händlerrechnung (Privatkauf) vor, so wird der Eurotax-Mittelwert (berechnet aus Händlereinkauf und -verkauf, abzüglich der NoVA- und MWSt-Komponente), von dem noch eine Toleranzgrenze von 20 % abgezogen wird, mit dem Kaufpreis verglichen. Nur wenn der Kaufpreis höher als der so errechnete Wert ist, kommt der Kaufpreis zum Tragen. (siehe Gebrauchtwagen-Wertbestimmung)

    Dazu meine Erfahrung vom Jänner heurigen Jahres: da Kauf vom Schwiegervater wurde als Basis Eurotax-Mittelwert genommen und davon die Nova und die MWSt wie beim Arbö angeführt abgezogen. Der weitere Abzug von 20 % Toleranz von diesem so ermittelten Wert erfolgt seit 1.1.2009 nicht mehr.

    LG

    Johann
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  9. #9
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    danke johannsen,

    das sind noch wertvolle hinweise.

    wie ist eigentlich der begriff "händler" zu verstehen? authändler ist klar, aber mehr als was auf der rechung steht, zeichnet die ja nicht aus. was ist mit einem kauf von einem gewerbetreibenden XYZ (der mir wohl auch eine saubere rechnung ausstellen wird können), ist das gleichzusetzen mit "privat"?

    danke jedenfalls nochmal für eure (leider ernüchternden) worte. hat keiner einen strohmann in Geogrien oder so ?
    servus,
    andré
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  10. #10
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    Zitat Zitat von a666 Beitrag anzeigen
    danke johannsen,

    das sind noch wertvolle hinweise.

    wie ist eigentlich der begriff "händler" zu verstehen? authändler ist klar, aber mehr als was auf der rechung steht, zeichnet die ja nicht aus. was ist mit einem kauf von einem gewerbetreibenden XYZ (der mir wohl auch eine saubere rechnung ausstellen wird können), ist das gleichzusetzen mit "privat"?

    danke jedenfalls nochmal für eure (leider ernüchternden) worte. hat keiner einen strohmann in Geogrien oder so ?
    wenn der gewerbetreibende händler die berechtigung hat zum handel mit waren aller art,darf er dir natürlich auch ein kraftfahrzeug verkaufen oder ein flugzeug oder oder oder...

    aber ein fahrzeughändler ist im normal fall auch als solcher eingetragen

    mit waren aller art,handeln hauptsächlich fahrende händler am markt
    lg

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  11. #11
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    Zitat Zitat von a666 Beitrag anzeigen
    wie ist eigentlich der begriff "händler" zu verstehen? authändler ist klar, aber mehr als was auf der rechung steht, zeichnet die ja nicht aus. was ist mit einem kauf von einem gewerbetreibenden XYZ (der mir wohl auch eine saubere rechnung ausstellen wird können), ist das gleichzusetzen mit "privat"?
    Wie sich der nennt, ist rechtlich egal - sind formell alles Kaufleute. Es liegt einzig am Finanzamt, ob sie Dir glauben oder nicht. Und wenn Du eine Rechnung vom "Tante Emma Laden" bringst, kannst Dir eh vorstellen, was der Finanzbeamte davon halten wird ;-)

    Zitat Zitat von a666 Beitrag anzeigen
    danke jedenfalls nochmal für eure (leider ernüchternden) worte. hat keiner einen strohmann in Geogrien oder so ?
    Das einzige, was Dir hilft, ist im EU-Ausland eine Firma zu betreiben und das Fahrzeug dort als Firmenauto anzumelden.

    Übrigens: wie in einem anderen Thread schon erzählt: Gebrauchtfahrzeuge, die in der EU außerhalb von Österreich vor dem 1.7.2008 schon einmal zugelassen waren, sind von der CO2-Strafsteuer befreit.

    LG

    Johann
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  12. #12
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Übrigens: wie in einem anderen Thread schon erzählt: Gebrauchtfahrzeuge, die in der EU außerhalb von Österreich vor dem 1.7.2008 schon einmal zugelassen waren, sind von der CO2-Strafsteuer befreit.
    sind dies die "ergänzungen", die unter "NOVA2" oder "NoVA ÖkoG" laufen?
    servus,
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  13. #13
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    Zitat Zitat von a666 Beitrag anzeigen
    sind dies die "ergänzungen", die unter "NOVA2" oder "NoVA ÖkoG" laufen?
    Kann ich ohne genaues Nachlesen nicht sagen, glaub aber nicht.
    Soviel ich weiß, hat das Finanzamt von sich aus erkannt, dass die "Belastung" eines bereits in der EU zugelassenen Fahrzeuges mit der CO2 Strafsteuer dem Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit in der EU widersprechen dürfte.

    Der Käufer eines gebrauchten EU-Fahrzeuges würde ja sonst benachteiligt, weil der Österreicher vor dem 1.7.2008 ja keine CO2-Steuer zahlen musste.
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  14. #14
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    wie ist eigentlich der begriff "händler" zu verstehen? authändler ist klar, aber mehr als was auf der rechung steht, zeichnet die ja nicht aus. was ist mit einem kauf von einem gewerbetreibenden XYZ (der mir wohl auch eine saubere rechnung ausstellen wird können), ist das gleichzusetzen mit "privat"?
    Eine Rechnung inkl. UID Nummer wird als Händlerrechnung annerkannt. Im Zweifelsfall braucht es im gesamten EU Raum fürs Finanzamt so nur ein "Klick" um Nachzuschauen und eventuelle Scheinrechnungen zu erkennen.
    .


    Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das aber nicht und hat es einfach gemacht

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  15. #15
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Kann ich ohne genaues Nachlesen nicht sagen, glaub aber nicht.
    Soviel ich weiß, hat das Finanzamt von sich aus erkannt, dass die "Belastung" eines bereits in der EU zugelassenen Fahrzeuges mit der CO2 Strafsteuer dem Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit in der EU widersprechen dürfte.
    Meine Meinung dazu (und auch überall in fachspezifischen Medien nachzulesen): Das Finanzamt hat gar nix von sich aus erkannt, dafür war schon ein EuGH-Urteil notwendig!! Gut, dass die EU wenigstens für was gut ist.........

  16. #16
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    Zitat Zitat von Peter und Monika Beitrag anzeigen
    Meine Meinung dazu (und auch überall in fachspezifischen Medien nachzulesen): Das Finanzamt hat gar nix von sich aus erkannt, dafür war schon ein EuGH-Urteil notwendig!! Gut, dass die EU wenigstens für was gut ist.........
    Doch!
    Das EuGH-Urteil bezog sich auf die vereinfachte Zulassung von älteren Fahrzeugen - also "Nochnichtoldtimer", die seit diesem Urteil wegen der Abgasnormen wieder vereinfacht zugelassen werden können. Dieses stammt vom Dezember 2008. Das wurde mit der Änderung der Rechtsansicht der Finanzbehörden vermengt.

    Der Rechtsanwalt aus Tirol hat einen Bescheid des Finanzamtes wegen der Strafsteuer innerstaatlich bekämpft und Recht bekommen.

    Zitat aus der Presse:

    Steuerlücke verstößt gegen EU-Recht

    S. machte in seiner Berufung gegen den Bescheid Verfassungswidrigkeit und einen Verstoß gegen das EU-Gesetz geltend, da durch die fehlende Deckelung der Besteuerung es einem Österreicher unmöglich gemacht werde, im Ausland einen günstigen Gebrauchtwagen zu kaufen.

    "Dadurch wird der inländische Gebrauchtwagenmarkt vom Rest der EU abgekoppelt", meint der Anwalt. Dieser Argumentation schloss sich die Behörde nun an. Sie stellte einen Verstoß gegen Artikel 90 des EU-Vertrags fest. Dieser verbietet eine einseitig höhere Abgabenbelastung von Waren aus anderen EU-Ländern. Das Finanzamt hob den Bescheid auf.


    Wenn man bedenkt, dass der Tiroler Anwalt sein Auto im Juli des Vorjahres gekauft hat, dann kann es sich zeitlich noch gar nicht ausgehen, dass es für diesen Fall schon ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes gibt.

    LG

    Johann

    PS: ich bin Deiner Meinung, was die EU anlangt, find wirklich super, dass sie dem österreichischen Staat manche Abzockverhaltensweisen austreibt. Wir brennen eh noch genug :-(
    Geändert von johannsen (01.10.2009 um 17:05 Uhr)
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  17. #17
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    servus andre,

    ich wäre mit solchen ansätzen sehr vorsichtig, denn im grunde ist das betrug auch wenn es "viele" so machen.


    wenn du denn transporter als lkw belässt ist eh keine nova fällig!!!!!!!!!!!!!!!
    so long Mathias (45),Tamara(fast 50),Tobias(17), Jakob(15) und Dionysos(1)
    aus Kirchberg an der Pielach
    im Euramobil Sport 665 HB

  18. #18
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    Zitat Zitat von tojamata Beitrag anzeigen
    ich wäre mit solchen ansätzen sehr vorsichtig, denn im grunde ist das betrug auch wenn es "viele" so machen.
    völlig klar. soll ja keiner machen.

    Zitat Zitat von tojamata Beitrag anzeigen
    wenn du denn transporter als lkw belässt ist eh keine nova fällig!
    naja, aber die trennwand ist schon mist. die muss ja in österreich fix drin sein damit es als LKW gilt. in frankreich ist das zb. nicht der fall, wenn die trennwand eine option ist. ist bei allen renault- und PSA-bussen von L1H1 aufwärts so der fall und diese wand ist nur verschraubt. ganz anders natürlich bei T4/T5 wo sie nur mit der flex rauszubekommen ist...
    servus,
    andré
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  19. #19
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    Hallo!

    Ich denk die Nova-Probleme sind ja schon geklärt. Meine Erfahrung bzgl.des Importes eines Kastenwagens waren eher so dass es sich nicht auszahlt. Meist haben D, F, B oder NL Kästen gewaltig viele km auf dem Tacho. Ist schon richtig das es da eine gewltige Auswahl gibt, der Großteil ist aber fertig. Mit Geduld und Ausdauer findest auch in A ein brauchbares Teil und wenns dann ev. noch vom Händler kommt sogar mit Garantie und Gewährleistung. Nur die Nerven nicht verlieren.

    Ob LKW oder Womo ist eigentlich nur bez. der Sitzplätze relevant. Wenn du deinen Ksten nicht gewerblich nutzen willst, kanns ihn auch als LKW auf Weschselkennzeichen zum PKW anmelden. Da kann es aus Preisgründen ev. ratsam sein den Kasten auf 999kg Nutzlast ab zu lasten.
    Mit welchem Werkzeug du die Trennwand entfernst interessiert bei uns eigentlich niemanden.

    Wünsch dir viel Glück bei der Suche und dann auch beim Ausbau!

    lg Ferdl
    lg Ferdl


  20. #20
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    hallo!

    Zitat Zitat von Ferdlnand Beitrag anzeigen
    Meist haben D, F, B oder NL Kästen gewaltig viele km auf dem Tacho. Ist schon richtig das es da eine gewltige Auswahl gibt, der Großteil ist aber fertig.
    mit der auswahl kommen auch die verschiedenen karosserieformen mehr zur auswahl. einen halbverglaseten renault trafic / opel vivaro L2H1 zu finden ist schon in .fr, .be und .nl ein schwieriges unterfangen, bei uns ins österreich nahezu unmöglich (selbst neu sagt renault österreich, dass man sowas "theoretisch" bestellen kann, das spricht bände).

    Zitat Zitat von Ferdlnand Beitrag anzeigen
    Mit welchem Werkzeug du die Trennwand entfernst interessiert bei uns eigentlich niemanden.
    passt zwar nimmer ganz zum thema, aber mein verständnis war: LKW nur mit starr verbauter trennwand (oder fixes rückhaltegitter), sowohl in er auslieferung als auch im betrieb. ist dem etwa nicht so?
    servus,
    andré
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