Hallo!
Nachdem der Schaden bereits abgewickelt wurde will ich mich dazu konkret nicht äußern.
Daher nur eine allgemeine Stellungnahme:
Die Versicherer haben Regelungen, wie Schäden im Ausland und durch verschiedene ausländische Lenker verursachte Unfälle abgewickelt werden.
Eine Abwicklung innerhalb eines halben Jahres ist dabei sehr schnell; d.h. vor einigen Jahren hat z.B.eine Unfallabwicklung in Italien bis zu 3 Jahre gedauert.
Gutachter: In allen Europäischen Staaten gilt, dass derjenige für einen Schaden aufkommen muss, der den Schaden verursacht hat. Dabei muss die Schadenshöhe ermittelt werden.
Alle Kfz haben eine Pflichtversicherung, die in Landes-unterschiedlichen Höhen in den Schaden eintritt. Reicht diese Versicherungssumme nicht aus, muss der Schädiger mit seinem Privatvermögen haften.
Es steht jedem Geschädigten frei, die Höhe des Schadensselbst feststellen zu lassen. Es ist keineswegs so, dass „Weil der Unfall im Ausland war, musste ich den Gutachter des Verursachers nehmen“.
Die Gutachterkosten müssen vom Schädiger übernommen werden, soferne sie eine ortsübliche Höhe nicht übersteigen.
Auch Fahrzeugab- und -anmeldekosten bzw. die Kosten der laufenden Versicherung (während das Fahrzeug nicht benutzt werden konnte) hätten in die Schadensersatzforderung eingerechnet werden können.
Polizei: Die Polizei wird dann tätig, wenn strafrechtliche oder verwaltungsstrafrechtliche Tatbestände gesetzt wurden. Die Polizei ist in keinem europ. Staat dazu da, um in einem zivilrechtlichen VerfahrenSchadenersatzansprüche zu begleiten.
Natürlich ist alles mit Kosten verbunden, aber es ist schon sinnvoll, vor Urlaubsantritt eine Rechtsschutzversicherung und zumindest eine Urlaubskaskoversicherung abzuschließen.
Mfg Werner