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Thema: Lichtpflicht

  1. #1
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    Standard Lichtpflicht

    Hi!

    Die spinnen die Römer äh, die Gesetzgeber. Folgender Artikel wurde von der ARBÖ-Website entnommen.

    quote:
    Ausfall der Beleuchtung während des Fahrens am Tag

    Da die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht beeinträchtigt ist, kann ohne Beleuchtung weitergefahren werden, es muss jedoch mit einer Verwaltungsstrafe gerechnet werden. Keinesfalls rechtfertigt dies ein Anhalten am Pannenstreifen, da es sich um kein „Gebrechen“ handelt.

    Kurt


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    Verwandte sind wie Ratten, was sie nicht fressen oder saufen, schleppen sie weg.

    PMR Kanal 2, CTCSS 8

  2. #2
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    Hallo

    Gehe davon aus, dass ich am Tag bei teilweisem Ausfall der Lichtanlage nicht bestraft werden kann, da eine Strafbarkeit nur nach schuldhaftem Verhalten gegeben ist.

    Soll heißten: Wenn ich mich vor Fahrtantritt von der Funktionstüchtigkeit der Lichtanlage überzeugt habe, bin ich meiner Verpflichtung als Lenker nachgekommen und kann nicht bestraft werden.

    Gruß





    fo1

  3. #3
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    quote:
    Hallo

    Gehe davon aus, dass ich am Tag bei teilweisem Ausfall der Lichtanlage nicht bestraft werden kann, da eine Strafbarkeit nur nach schuldhaftem Verhalten gegeben ist.

    Soll heißten: Wenn ich mich vor Fahrtantritt von der Funktionstüchtigkeit der Lichtanlage überzeugt habe, bin ich meiner Verpflichtung als Lenker nachgekommen und kann nicht bestraft werden.

    Gruß





    fo1
    Ho fo1!

    Das heißt, man muß lügen! Hand aufs Herz, wer überprüft tatsächlich vor Abfahrt sein Kfz? Aber trotzdem ist es eine schwachsinnige Regelung. Wenn ich am Pannensteifen zur Reperatur stehen bleibe KANN ich bestraft werden. Wenn ich weiterfahre KANN ich auch bestraft werden. Ergodessen muß ich mich in Luft auflösen.

    Kurt

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  4. #4
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    Hallo 46Kurt
    Um das Licht zu überprüfen vor der Wegfahrt ist doch ganz einfach. Mein Auto steht in der Garage und wenn ich starte und das Licht einschalte, sehe ich genau ob alle Lampen brennen. Ich brauche keine andere Kontrolle.
    Bei Laternengaragen ist das sicher nicht so ohne weiteres zu sehen, meint adolfo


  5. #5
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    hi 007,

    brauchst nur einen höherwertig ausgestatteten franzosen kaufen und schon sagt er dir alles. ich hab dann den bordcomputer deaktiviert, war ziemlich nervend. wenn der motor etwas mehr temperatur, hat dieses unnötige "glump" erklärt, auf welcher seite man in der betriebsanleitung nachschauen muss. na ja, renault halt...

    aber citroen ist auch lustig, da hat er beim c5 nach der startkontrolle erklärt, entweder kein motor oder keine bremsen vorhanden. hat auch zwei wochen gedauert bis er wieder angesprungen ist...

    da lob ich mir unsere einfachen autos und es wird sicherlich nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. was wetten, keiner wird strafe zahlen wenn eine lampe durchbrennt, an den anderen sieht man ja ob das licht eingeschaltet ist. und wenn doch, sollte man über die produkthaftung laut nachdenken <img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle>

    lg richard


  6. #6
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    Die Antwort bei einer Verkehrskontrolle weil irgend ein Licht nicht brennt ist auch in Österreich immer vorteilhaft: "WAS - das gibt es doch gar nicht daß das Lamperl nicht brennt - ich habe doch extra vor der Abfahrt alle Lamperl kontrolliert" - dabei springt man aus dem Auto und bricht entsetzt vor seinem kaputten Licht zusammen - wer wird schon sagen "Ja Herr Inspektor - ich weiß das eh daß das kaputt ist" - dann ist man selbst schuld. <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    @ Richard zu den Franzosen - Ich habe 2 Franzosen - bei einem war die Nebelschlußleuchte durchgebrannt - meine Anzeige am Armaturenbrett hat noch immer gesagt "Nebelschlußleuchte geht" - der Mechaniker hat mir dann gesagt (da ich mich gewundert habe warum die die Funktion angezeigt hat obwohl hinten kein Licht kam) daß die nur anzeigt daß der Hebel betätigt wurde und nicht ob das Ding hinten wirklich leuchtet <img src=icon_smile_shock.gif border=0 align=middle>

    lupo


    geändert von - lupo1972 on 2006 Apr 03 11:58:28

  7. #7
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    Ja, ja Richard,
    mein Franzose, Renault Laguna, hat auch eine Kontrolleuchte für das Nebelschlußlicht.
    Gestern bin ich draufgekommen, das ich den Stecker 13 auf 7 polig irrtümlich angesteckt gelassen habe, ergo dessen kein Nebelschlußlicht aktiviert.
    Aber die Kontrollampe hat brav geleuchtet :-(

    LG aus Kärnten

    Hans


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