Hi!

Die spinnen die Römer äh, die Gesetzgeber. Folgender Artikel wurde von der ARBÖ-Website entnommen.

quote:
Ausfall der Beleuchtung während des Fahrens am Tag

Da die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht beeinträchtigt ist, kann ohne Beleuchtung weitergefahren werden, es muss jedoch mit einer Verwaltungsstrafe gerechnet werden. Keinesfalls rechtfertigt dies ein Anhalten am Pannenstreifen, da es sich um kein „Gebrechen“ handelt.

Kurt


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Niederösterreich



Alle reden vom URLAUB. Wir haben nicht mal das Geld zum DAHEIMBLEIBEN