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Thema: E-Tafeln

  1. #1
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    Standard E-Tafeln

    hallo,

    hier der bisherige gesetztestext des KFG


    Kennzeichnung von Fahrzeugen mit
    herabgesetztem höchsten zulässigen Gesamtgewicht

    § 39b. (1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern, deren höchstes
    zulässiges Gesamtgewicht gemäß § 28 Abs. 3a festgesetzt wurde, muß,
    wenn sie nicht unter § 39 Abs. 1 fallen, neben der vorderen und der
    hinteren Kennzeichentafel je eine kreisrunde gelbe Tafel mit
    mindestens 20 cm Durchmesser, schwarzem Rand und dem lateinischen
    Buchstaben "E" in dauernd gut lesbarer und unverwischbarer schwarzer
    Schrift vollständig sichtbar angebracht sein; dies gilt jedoch nicht
    für Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht
    mehr als 3 500 kg.

    Am 28.09.2005 beschloss der Nationalrat die 26.
    Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG)

    hab mal genau in der 26.KFG-Novelle gestöbert und gefunden:

    50. Die §§ 39a und 39b samt Überschriften entfallen.

    90. Dem § 132 werden folgende Abs. 21, Abs. 22, Abs. 23 und Abs. 24 angefügt:

    (24) Kennzeichnungen im Sinne der §§ 39a und 39b können nach außer Kraft treten der §§ 39a
    und 39b von Fahrzeugen entfernt werden, auch wenn diese Kennzeichnung als Auflage bei der Zulassung
    vorgeschrieben worden ist und im Zulassungsschein eingetragen ist.

    also E-Taferl-Fahrer: zückt schon mal den schraubenzieher!!!

    mit der hoffnung ein bisschen geholfen zu haben

    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie(3)+Annika(2) auf Fiat Ulysse 2,1TD 110PS mit Dethleffs Camper 430 DB
    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK

    --------------------------------------------------

    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

  2. #2
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    Hallo Christian,-
    danke für den Hinweis, leider kommt der neue Gesetzestext etwas
    zu spät für mich, denn lange genug bin ich in Salzburg herum-
    gekurvt, um zwei "E" zum Aufpicken zu ergattern, denn schrauben
    wollte ich nicht. Gut so, denn jetzt hätte ich einige Löcher.
    Das "E" war nämlich oft eine "Einladung" zur Abwaage.
    MfG
    Mondmann


  3. #3
    Wilhelm (gelöscht) Gast

    Standard

    Kann mir mal einer sagen, was die E Tafel für einen Sinn macht, bzw. was soll dadurch erreicht werden?

    Viele Grüsse

    Willipitschen
    Aus der Kaiserstadt Karl des Grossen
    Aix la Chapelle
    Wers nicht kennt, Aachen

  4. #4
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    Standard

    Hallo Christian,
    Danke,
    Wo im Internet finde ich Unterlagen über die Änderung zum lesen und ausdrucken?

    Hallo Wilhelm
    Eine kreisrunde gelbe Tafel mit mindestens 20 cm Durchmesser, schwarzem Rand und dem lateinischen Buchstaben "E" müssen KFZ angebracht haben deren höchstzulässiges Gesamtgewicht reduziert wurde. Grund war meist der nicht ausreichende Führerschein (B)oder die Autobahnmaut (3,5 Tonnen)in Österreich.

    Grüße aus Perchtoldsdorf
    Hartmut


  5. #5
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    Meiner Meinung nach machte das E Zeichen nur Sinn bei kleinen LKW´s, die eben heruntertyp. wurden (auf HZGW von 3500kg), damit man mit dem B Schein in Austria fahren darf. Da konnte der Polizist gleich sehen, daß man keinen LKW Führerschein brauchte.
    Aber bei PKW finde ich das E Zeichen übertrieben.
    Ich hab aber Glück gehabt. Meine Typ. Stelle hat nichts bei mir vermerkt, daß ich ein E Zeichen auf Grund Gewichtsreduzierung brauche.<img src=icon_smile_cool.gif border=0 align=middle>

    Schönen Gruß
    Schlesi aus Wien 11
    Ernstl 38,Babsi 35,Tina 7,Niki 4,Yvi 3

    Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK

  6. #6
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    quote:
    Hallo Christian,
    Danke,
    Wo im Internet finde ich Unterlagen über die Änderung zum lesen und ausdrucken?
    hier der link zum Verkehrsministerium:

    http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload..._vbl___erl.pdf

    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie(3)+Annika(2) auf Fiat Ulysse 2,1TD 110PS mit Dethleffs Camper 430 DB

  7. #7
    Wilhelm (gelöscht) Gast

    Standard

    quote:
    Hallo Christian,
    Danke,
    Wo im Internet finde ich Unterlagen über die Änderung zum lesen und ausdrucken?

    Hallo Wilhelm
    Eine kreisrunde gelbe Tafel mit mindestens 20 cm Durchmesser, schwarzem Rand und dem lateinischen Buchstaben "E" müssen KFZ angebracht haben deren höchstzulässiges Gesamtgewicht reduziert wurde. Grund war meist der nicht ausreichende Führerschein (B)oder die Autobahnmaut (3,5 Tonnen)in Österreich.

    Grüße aus Perchtoldsdorf
    Hartmut

    Danke für die Aufklärung, habe schon oft Fahrzeuge mit einen E gesehen.
    Bei uns gibt es sowas ja nicht, mein alter Führerschein 3 ging bis 7,5t, und beim Euroführerschein habe ich Besitzstand bekommen,kann also damit das gleiche fahren.

    Viele Grüsse

    Willipitschen
    Aus der Kaiserstadt Karl des Grossen
    Aix la Chapelle
    Wers nicht kennt, Aachen

  8. #8
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    [/quote]
    Danke für die Aufklärung, habe schon oft Fahrzeuge mit einen E gesehen.
    Bei uns gibt es sowas ja nicht, mein alter Führerschein 3 ging bis 7,5t, und beim Euroführerschein habe ich Besitzstand bekommen,kann also damit das gleiche fahren.
    [/quote]
    Hallo Wilhelm
    "Früher" konnte man (in D) mit dem 3er Schein, Kfz bis 7,5 t plus die zulässige Anhängelast fahren (max. 3 Achsen), da kam man im günstigsten Fall bis ca, 17,5 t.
    Auf Grund der Besitzstandsregelung (ab Alter 50) ist damit "nur" ein zulässiges Gesamtzuggewicht von 12 t möglich.
    http://www.erlangen-hoechstadt.de/gr...en_fueeuro.htm
    Gruß @Harry

    Ich bin für das verantwortlich was ich sage, nicht was du denkst.
    Mittelfranken

  9. #9
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    Hallo Christian,

    E-Tafeln abmontiert, Gesetzestext ausgedruckt und im WOMO abgelegt.

    Danke für deinen Hinweis, ohne die Tafeln fühle ich mich viel wohler.

    Grüße aus Perchtoldsdorf
    Hartmut


  10. #10
    Wilhelm (gelöscht) Gast

    Standard

    quote:
    Danke für die Aufklärung, habe schon oft Fahrzeuge mit einen E gesehen.
    Bei uns gibt es sowas ja nicht, mein alter Führerschein 3 ging bis 7,5t, und beim Euroführerschein habe ich Besitzstand bekommen,kann also damit das gleiche fahren.
    [/quote]
    Hallo Wilhelm
    "Früher" konnte man (in D) mit dem 3er Schein, Kfz bis 7,5 t plus die zulässige Anhängelast fahren (max. 3 Achsen), da kam man im günstigsten Fall bis ca, 17,5 t.
    Auf Grund der Besitzstandsregelung (ab Alter 50) ist damit "nur" ein zulässiges Gesamtzuggewicht von 12 t möglich.
    http://www.erlangen-hoechstadt.de/gr...en_fueeuro.htm
    Gruß @Harry

    Ich bin für das verantwortlich was ich sage, nicht was du denkst.
    Mittelfranken

    [/quote]

    Als ich meinen Führereschein umschreiben ließ, hat mich der Herr auf dem Strassenverkehrsamt gefragt, ob ich das 17,5 Ding auch brauche, aber dann müßte ich laufend zur ärztlichen Untersuchung.
    Da ich noch nie so ein Ding gefahren habe, wollte ich das nicht.
    Aber jetzt darf ich über 4 Achsen lenken, dürfte also ein Wohnwagen als Drehschemel ziehen.

    Viele Grüsse

    Willipitschen
    Aus der Kaiserstadt Karl des Grossen
    Aix la Chapelle
    Wers nicht kennt, Aachen

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