Hallo Andi, darf ich noch etwas zur Verwirrung beitragen? Nein, laß mich bitte die Begriffe sortieren.
1. Eine Tunnelmaut ist gleich eine Sondermautstrecke.
2. Mit der Vignette zahle ich alle anderen Autobahnen und Schnellstraßen für zweispurige Kfz bis 3,5t.
3. Die Sondermautstrecke zahle ich entweder an der Mautstation in bar oder mit Karte. Oder mit einer Jahreskarte, oder digital für eine Einzelfahrt. Mit der Jahreskarte und dem digitalen Ticket darf ich die Videospur benützen (außer mit Anhänger und max. Breite von 2,10m). Habe ich digital die Sondermaut entrichtet und führe einen Anhänger mit, fahre ich durch eine Bemannte- oder Automatenspur. Dort hängen ebenfalls Kameras für die Kennzeichenerkennung, welche die Schranke öffnen.
4. Die Vignette gibt es für das Jahr, zwei Monate oder 10 Tage wie gehabt als Klebevignette und ... alle 3 Varianten digital mit der Registrierung des Kennzeichens.
Sollte ich mich immer noch unverständlich ausgedrückt haben, tut mir das leid und ich empfehle die Homepage der ASFINAG zu studieren.
Ich hol mir jetzt ein Bier. Wer auch eins will, möge sich auch eins holen.