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Thema: Zigarettenwerbung

  1. #1
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    Standard Zigarettenwerbung

    Hallo Leute
    In letzter Zeit fällt mir immer mehr auf, daß wieder Werbungen für Zigaretten gemacht wird.
    Ich glaubte, daß das verboten wurde.
    Nun sehe ich hier in Wien andauernd neue Werbungen mit lauter neuen Marken?


    Schönen Gruß
    aus Wien 11
    Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!

    Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK
    lg
    Ernstl aus Wien
    Unterwegs mit 5 Kindern,
    Citroen Evasion und Hobby 560kmfe Exklusive

  2. #2
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    hi schlesi,

    glaubst wirklich das geht so schnell? ist mir aber wurscht, denn seit 183 tagen rauch ich nichts mehr <img src=icon_smile_approve.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_approve.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_approve.gif border=0 align=middle>

    lg richard


  3. #3
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    Ich weiß nicht, wie das Tabak-Werbeverbot ausgelegt war, aber es darf nicht mehr in Medien, im Fernsehen und auch nicht mehr bei Großveranstaltungen sein!

    Werbung ist halt ein finanzkräftiger Branchenzweig, und wenn jemand rauchen möchte, dann tut er es auch ohne Werbung.
    Denk, jeder mündige Bürger sollte sich der Gefahr bewußt sein, und den Jugendlichen sollte der Zugang zu Tabakwaren erschwert werden, da die meisten im jungendichen Alter damit anfangen...


  4. #4
    Wilhelm (gelöscht) Gast

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    Wer wird denn gleich in die Luft gehen,
    greife lieber zur HB


    Viele Grüsse

    Willipitschen
    Aus der Kaiserstadt Karl des Grossen
    Aix la Chapelle
    Wers nicht kennt, Aachen

  5. #5
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    @Gratuliere, Richard.
    Ist sehr hart, ich weis.
    Ich rauche seit 13.08.2000 nicht mehr.
    jetzt bin ich froh darüber.
    <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    Schönen Gruß
    aus Wien 11
    Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!

    Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK

  6. #6
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    Hallo Freunde!

    Der Kraxi hat sich den Blödsinn gar net angefangen.
    Probiert alles was legal ist ja, aber das wars!

    Ich krieg schon die Krise wenn ich einmal in 6Monaten mit Familie Abends essen geh und das frische Hemd stinkt daheim wie ein Tschikhefn.

    Wie heißt es so schön:
    einen Raucher küssen ist, wie wenn man einen Aschenbecher ausschleckt<img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle>

    liebe Grüße vom rauchfreien Kraxi<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    Die 4 Kraxis

    Bernhard hiazat a scho 38,Christa nu a Neichtl 38,Stefan14,Luki fast12 aus Oberndorf/Melk campen unhamlich gern!!

  7. #7
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    Hallo!

    Es darf ja hier ZigarettenWerbung gemacht werden oda????





    Gruß vom Kraxi

    Die 4 Kraxis

    Bernhard hiazat a scho 38,Christa nu a Neichtl 38,Stefan14,Luki fast12 aus Oberndorf/Melk campen unhamlich gern!!

  8. #8
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    quote:
    Wer wird denn gleich in die Luft gehen,
    greife lieber zur HB


    Viele Grüsse

    Willipitschen
    Aus der Kaiserstadt Karl des Grossen
    Aix la Chapelle
    Wers nicht kennt, Aachen
    Hei Wilhelm

    hast du dich nicht verschrieben?
    meintest du nicht, daß du lieber zum "BH" greifst....?

    Weil wenn du ständig HB konsumierst, wird dich natürlich irgendwann kein BH mehr interessieren, glaubt ein überzeugter Nichtraucher. Du wirst näml. impot...(oder?)
    <img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle>

    Grüße aus Salzburg
    Robert

  9. #9
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    Hallo zusammen

    Wie das mit der Werbung ist kann ich auch nicht sagen, denke aber es ist nur die Fernsehwerbung verboten worden, aber ich denke sterben müssen auch die Nichtraucher, obs schmerzhafter ist oder nicht ob früher oder später kann man sicher endlos diskutieren und wird auf keine grünen Zweig kommen, das sagt einer der 25 Jahre lang geraucht hat, und von heut auf morgen aufgehört hat und noch immer kein Geld übergeblieben ist!!!

    Allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
    Westbahnmichi
    Michi und Gabi
    28.4.-01.05.2006
    2.Forumstreffen in Mühlen am Zirbitzkogel wir sind dabei


  10. #10
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    so schauts aus.
    ich hoffe, es kennt sich jeder aus ...

    167. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das In-Verkehr-
    Bringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den
    Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) geändert wird

    „Werbung und Sponsoring
    § 11. (1) Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse sind verboten.
    (2) Als Ausnahme vom Verbot des Abs. 1 dürfen Namen, Marken oder Symbole, die zur Zeit des In-
    Kraft-Tretens dieser Bestimmung bereits guten Glaubens sowohl für Tabakerzeugnisse als auch für
    andere Erzeugnisse verwendet wurden, für diese anderen Erzeugnisse sowie für Werbung oder
    Sponsoring zugunsten dieser anderen Erzeugnisse verwendet werden. Voraussetzung ist, dass
    1. es sich bei diesen anderen Erzeugnissen, Veranstaltungen oder Aktivitäten sowie bei der darauf
    bezogenen Werbung oder dem darauf bezogenen Sponsoring eindeutig nicht um
    Tabakerzeugnisse handelt und
    BGBl. I – Ausgegeben am 30. Dezember 2004 – Nr. 167 2 von 3
    www.ris.bka.gv.at
    2. keine sonstigen für ein Tabakerzeugnis bereits benutzten Unterscheidungsmerkmale verwendet
    werden.
    (3) Die Ausnahme des Abs. 2 gilt nicht für Namen, Marken oder Symbole für von
    Tabakerzeugnissen verschiedene Erzeugnisse, die nach In-Kraft-Treten dieser Bestimmung entwickelt
    und in Verkehr gebracht werden.
    (4) Ausgenommen vom Verbot des Abs. 1 sind
    1. Mitteilungen, die ausschließlich für im Tabakhandel tätige Personen bestimmt und ausschließlich
    diesen zugänglich sind;
    2. Presse und andere gedruckte Veröffentlichungen, die in Drittländern gedruckt und herausgegeben
    werden, sofern diese Veröffentlichungen nicht hauptsächlich für den Gemeinschaftsmarkt der
    Europäischen Union bestimmt sind;
    3. die Darbietung der zum Verkauf angebotenen Tabakerzeugnisse und Preisangaben für diese
    Tabakerzeugnisse an den zum Verkauf von Tabakerzeugnissen befugten Stellen;
    4. Werbung durch Tabaktrafikanten gemäß § 39 Abs. 1 Tabakmonopolgesetz, BGBl. Nr. 830/1995;
    5. Sponsoring von Veranstaltungen oder Aktivitäten, an denen nur ein Staat beteiligt ist, die nur in
    einem Staat stattfinden und auch keine sonstige grenzüberschreitende Wirkung haben;
    6. Werbung für Tabakerzeugnisse in der Form von Plakatwerbung sowie Kinowerbung im Rahmen
    nicht jugendfreier Kinovorstellungen.
    (5) Werbung gemäß Abs. 4 Z 4 bis 6 ist mit einem deutlich lesbaren Warnhinweis gemäß § 5 Abs. 1
    oder 2 in schwarzer Schrift und auf weißem Hintergrund in Gesamtgröße von 10 % des jeweiligen
    Werbemittels zu versehen, der die Gesundheitsschädlic

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