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Thema: Bitte was ist wirklich "campen" ???!!!

  1. #1
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    Standard Bitte was ist wirklich "campen" ???!!!

    Thema: Was ist eigentlich Camping ?! Scheinbar genügt nicht der Hausverstand; sondern muss eine juristische Def her …

    Guten Abend – ich bin sowohl im Forum als auch beim Thema neu.

    Ich bin (männl., ja das gibt´s) Alleinerzieher einer 16 jg. Als solcher (Ferien Animation) überlege ich, uns entweder ein kleines WoMob (alter VW Bus) oder kleinen WoWa (a la Puscherl 126 – das „Größere“ der 2 Modelle) anzulachen, bin aber nicht klar, wie zu entscheiden.

    Hätte hier bitte 2 Fragenkomlexe, die vermutlich schon längst abgehandelt sein dürften (bitte um Nachsicht).

    Die Versicherung eines WoWa ist erstaunlich günstig (21 Eu, hab mehr befürchtet), könnte man also leicht ganzjährig angemeldet lassen, dann gibt´s keine Stellprobleme auf öff Strassen (glaub ich).

    Alternativ Wechsel KZ bei WoMob ist auch (noch) günstig, aber da Abstellproblem des grade nicht „benummerten“ Gerätes.

    Im Moment (kann sich im 5 Minuten Takt ändern) neige ich zu altem VW Bus. Aber:

    In der Nähe meiner Wohn-Großstadt gibt es einen Badesee, von der Stadt verwaltet, mit ebenso städtischem Campingplatz dort (vorweg: dort sind die Jahresplätze voll).

    Das (schätze 3 km) Seeufer dürfte so etwa 5000 Menschen fassen. Dass man da keine Dauerparker möchte, ist verständlich (und dass man am Campingplatz verdienen möchte, auch). Was ich möchte: Hie und da baden fahren.

    Nun: An den Straßeneinfahrten ins Ufergelände ist ein merkwürdiges Zeichen zu sehen: Rechteck, etwa DIN A3 hoch, grün, drauf ein weißes Zelt, durchgestrichen. Kein Text.

    Nun das für mich Dubiose: Es SCHEINT zu bedeuten: „Nix Campen gewinscht“. Drum: Was ist „Campen“ …

    Aber auch nach Rü mit dem für dort kompetenten Polizeiposten: Ein Verkehrszeichen ist es nicht, und die Streife behelligt einen nicht (aus Eigenem), noch wird man perlustriert, sollte man mit einem Camping Mobil eingefahren sein. Was soll das also? (man meint zwar: „bitte fahren Sie aber halt nicht das Vorzelt aus“ .. gut, wollte den eh kooperativen Beamten nicht mit dem Einwand überlasten: „Ist ein Sonnenschirm“).

    Die Pol, Dein Freund und Helfer, mit Fragen in die Enge getrieben: “Es gibt allerdings einen Magistratbediensteten, am See, off Wasserrettung, lässt seiner Laune öfter freien Lauf, indem er die Pol ruft (was dann das Ergebnis ist, ist im Verborgenen, worst case vielleicht BESITZSTÖRUNG des freien Platzes ?).“

    Vorstellen könnt man sich ein echtes Verkehrszeichen, „Anhänger verboten“ oder so, aber das ist es definitiv nicht.

    Einen verbalen Freibrief wollte mann (die aber dann, wenn´s hei

  2. #2
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    Standard

    hallo "superkatzi"
    begrüße dich hier im forum, mit deinen vielen fragen wirst du hier einige diskusionen auslösen. ist auch gut so. ich will dir nur auf zwei fragen antworten. auf öffentlichen straßen darfst du deinen wohnwagen nicht einfach alleine abstellen. da du keine kraftfahrzeugsteuer für deinen wohnwagen zahlst , darf dieser auch nicht ohne zugfahrzeug geparkt werden. deshalb auch die günstige versicherung von 21.- weil immer das zugfahrzeug haftet und steuerpflichtig ist. außer der anhänger macht sich selbstständig auf reisen.
    noch kurz zu dem begriff campen. zur erlangung der fahrtüchtigkeit im fahrzeug schlafen oder ruhen ist nicht camping. solltest du stützen runterkurbeln, tisch und sesseln aufstellen dann ist das "campen". l.g. und viel spaß, rudko2

    rudko u.janna, st. andrä vor dem hagental bez. tulln mit lmc u. suzuki marauder im renault trafik

  3. #3
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    Hallo Superkatzi!
    Hab mir vor einigen Jahren einen gebrauchten T4 Transporter gekauft.
    War als Lkw angemeldet.
    Baute das Fahrzeug wie fogt um:
    2 Seitz-Fenster (1* schiebe,1*ausstell)
    Sitzbank hinten zum umlegen gebaut
    220V Aussenanschluss,2. 12V Batterrie
    3-Weg-Kühlbox mit kl Gasflasche
    2 Dachluken und noch einigen Spielereien

    Typisierung bei der Ktn.Ldsreg. als 5 Sitzigen Pkw(Kombi). War für 3 Personen(2 Erwachsene 1 damals noch kl Kind) ein super Auto in Verbindung mit gr. Kuppelzelt.1-2Nächte im Auto sonst Zelt.

    Habe mir allerdings nie die Frage gestellt: war das schlafen im Bus campieren oder nächtigen?

    VG
    Ferdl



    geändert von - ferdlnand on 2006 Mar 28 23:35:50

    geändert von - ferdlnand on 2006 Mar 28 23:37:26

  4. #4
    Wilhelm (gelöscht) Gast

    Standard

    Bevor ich was falsches sage, klicke mal hier
    http://de.wikipedia.org/wiki/Camping

    Viele Grüsse

    Willipitschen
    Aus der Kaiserstadt Karl des Grossen
    Aix la Chapelle
    Wers nicht kennt, Aachen

  5. #5
    Wilhelm (gelöscht) Gast

    Standard

    So sah campen vor 45 Jahren aus


    <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    Viele Grüsse

    Willipitschen
    Aus der Kaiserstadt Karl des Grossen
    Aix la Chapelle
    Wers nicht kennt, Aachen

  6. #6
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    Hallo Camper!
    Was ist CAMPEN?

    Unterwegs mit : WOWA; WOMO:CAMPZ.:O.re Daumen m.RuSA(Rucksack)
    Wo sind sind die Camper mit Zelt?
    Man höhrt nurmehr von Wohnmobil, Mobilhome, usw...
    Wo gibt´s noch den CAMPINGBUS?
    Bei mir leider auch nicht mehr.

    ferdl


  7. #7
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    grüß dich hier im forum

    2 Gedanke zu deinem Thema:

    Ich würde dir zu einem nicht zu alten vw-Bus raten und dein Normalfahrzeug verkaufen. ein vernünftiger bus ist mehr als ein ersatz zum normalen pkw, nicht wirklich größer, absolut jederzeit sofort und spontan einsetzbar, und trotzdem voll alltagstauglich. überlegenswert wäre vielleicht ein Modell ähnlich dem Multivan, gibts auch von Ford, Opel, und?? Ich denke deine Tochter wirds dir danken, wenn ihr mal da mal dort hinfahren könnt, stehenbleiben wos grad Spaß macht. ich hatte selber einige Jahre einen alten vw-bus (allerdings als 2.auto uaf wechselkennzeichen, da ich die Abstellmöglichkeit habe) jetzt WoWa da wir mit den kleinen Kndern eher "stationärunrlaub" machen.

    zum zweiten würde ich die erwähnt Tafel als "ZELTEN verboten/nicht geduldet" interpretieren. In Wien stehen an touristisch stärker frequentierten Stellen Tafeln mit einem durchgestrichenen WoMo. KLar wird niemand ein Zelt auf der Ringstraße aufstellen, aber ist ja sowieso verboten, aber die Grauzone mit "zur wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit" ist ja das was die Stadt Wien deutlich machen will. Also gehe ich davon aus, dass du nicht wirklich Probleme bekommen solltest, wenn du da einmal übernachtest. Oder wollen sie dich zwingen mit dem Auto wegzufahren, wenn du ein bissi zu viel vom gemütlichen Bier am Abend erwischt haben solltest?

    so noch viel Spaß hier im Forum und bei der Qual der Wahl

    Toronto talking

    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie(3)+Annika(2) auf Fiat Ulysse 2,1TD 110PS mit Dethleffs Camper 430 DB

  8. #8
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    quote: Ich denke deine Tochter wirds dir danken, wenn ihr mal da mal dort hinfahren könnt, stehenbleiben wos grad Spaß macht.
    Hi superkatzi, hast Du bei Deinen ganzen Überlegungen auch mit einbezogen, wie alt Deine Tochter ist und wie lange sie noch mit Papa mitfahren wird? Es ist schön, wenn ihr Euch gut versteht, aber in 2-3 Jahren wird sie mit Freunden auf Urlaub fahren wollen und nicht mit Papa. Es muß nicht sein, bei meinem Enkel ist es auch nicht so. Da er noch nicht berufstätig ist, fährt er mit 20 noch mit den Eltern auf Urlaub. Ist aber eher selten. Ich würde eine Lösung suchen, die so aussieht, daß ich auch alleine Spaß mit dem Camping/Urlaubsfahrzeug habe, wenn Töchterchen auf eigenen Urlaubsfüßen steht. Oder sie sollte nach der Führerscheinprüfung vielleicht auch mal allein oder mit Freunden über das Fahrzeug verfügen können.

    Liebe Grüße von der Stefferl unterwegs mit Fiat Marea und im Urlaub mit Adria Adora am Haken. Am Beifahrersitz Peter.

    geändert von - stefferl on 2006 Apr 08 22:05:11

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